Arbeitszeugnis: Was darf drinstehen?

Barbara Kotzulla - 23.05.2016

Arbeitszeugnis Formulierungen

Ein Arbeitszeugnis sollte deinen Lebenslauf bereichern und dir deine Fähigkeiten bescheinigen. Manchmal versteckt sich aber hinter einigen Floskeln auch harte Kritik. Wir zeigen dir, was die verschiedenen Aussagen bedeuten können. | Foto: Adolfo Felix /Unsplash

Arbeitszeugnis: Offene Kritik ist nicht erlaubt!

Da hat man nun ein Zeugnis in den Händen, das eine Art Eintrittskarte für die nächsten Praktika oder Jobs sein soll, und weiß gar nicht genau, was es über einen aussagt, denn: "wahr und gleichzeitig wohlwollend" – so müssen Arbeitszeugnisse laut Gewerbeordnung formuliert sein.

Was das genau bedeutet? Darüber lässt sich streiten. Klar ist: Offene Kritik hat darin nichts zu suchen. Deshalb bleibt Personalern nur ein "Code", also verklausulierte Sätze, um weniger gute Leistungen ihres Mitarbeiters zu beschreiben.

Was der Aufbau im Arbeitszeugnis verrät

Neben den inhaltlichen Aspekten kann auch schon der Aufbau des Praktikums- oder Arbeitszeugnisses eine versteckte Negativ-Bewertung enthalten, z. B. beim Vorziehen der Verhaltens- vor die Leistungsbeurteilung. In der Regel sagt ein solcher Aufbau aus, dass es im Umgang mit dem/der Bewerteten zu Problemen kam. 

Die richtige Reihenfolge der einzelnen Zeugnisbausteine:

  • Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit
  • Bewertung der Leistung
  • Verhaltensbeurteilung: zuerst das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, danach das gegenüber Kollegen, dann das gegenüber eventueller Dritter wie Kunden
  • Zusammenfassung der Beurteilung
  • Dankes- und Bedauernformel, eine eventuelle Wiedereinstellungsaussage, gute Wünsche für die Zukunft
  • Datum, Ausstellungsort und der Name des Ausstellers inklusive Position dürfen auch nicht fehlen.

Besonders aufpassen sollte man zudem, wenn offensichtliche Nebensächlichkeiten oder gar Selbstverständlichkeiten hervorgehoben werden. Pünktlichkeit z. B. wird einfach vorausgesetzt. Wenn sie im Zeugnis besonders betont wird, dann heißt das: Außer Pünktlichkeit hatte der Praktikant oder die Praktikantin nicht viel drauf.

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Vorsicht bei diesen Formulierungen und Sätzen:

Das steht drin: Das sagt es aus:
"Er/Sie arbeitete mit größter Genauigkeit." Er/Sie war übermäßig bürokratisch und zeigte kaum Eigeninitiative.
"Sein/Ihr Verhalten zu seinen/ihren Kollegen war einwandfrei." Ausreichend. Den Kollegen gegenüber schon, den nicht erwähnten Vorgesetzten gegenüber nicht.
"Er/Sie hat sich stets um gute Verbesserungsvorschläge bemüht." Er/Sie hat (gelegentlich) seine/ihre Kompetenzen überschritten. Vorschläge konnten nicht umgesetzt werden.
"Durch seine/ihre Geselligkeit trug er/sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei." Er/Sie verbringt viel Arbeitszeit mit Konversation und Pausen, anstatt zu arbeiten.
"Für die Belange der Kolleginnen bewies er/sie Einfühlungsvermögen." Unangemessenes Flirten am Arbeitsplatz...
"Wir lernten ihn/sie als umgängliche Kollegin kennen." Er/Sie hat sich nicht gut ins Kollegium integrieren können und war ggf. unfreundlich zu Mitarbeitenden.
"Wir wünschen ihm/ihr alles Gute und Gesundheit." Die Person war oft krank.
"Seine Bildung machte ihn/sie stets zu einem gesuchten Gesprächspartner." Er/Sie führte (zu) viele Privatgespräche.

Arbeitszeugnisse im Ausland

Im Ausland wird nicht so ein Brimborium um das Arbeitszeugnis gemacht. In den USA und Großbritannien wird beispielsweise ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers zu den Unterlagen gelegt, in dem die Leistung und Tätigkeit kurz beschrieben wird. Einen Code wie bei uns gibt es nicht. Viel wichtiger ist es, Kontaktadressen in die Bewerbung zu legen, wo der künftige Personalchef sich Referenzen einholen kann.

In Frankreich gibt es zwar ein Arbeitszeugnis, aber es beschreibt nur die Aufgaben im Unternehmen – eine Leistungsbeurteilung ist nicht enthalten.

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