Top 10: Wer sich SO verhält, wird gekündigt!
Eine fristlose Kündigung kommt selten aus heiterem Himmel | Foto: Thinkstock/DeanDrobot
Eine Kündigung führt oft vor das Arbeitsgericht
Bei Kündigungen gibt es eine Menge zu berücksichtigen. Nicht umsonst führen diese regelmäßig vor das Arbeitsgericht. Um es gar nicht erst so weit kommen zulassen, sollte der Arbeitnehmer bestimmte Spielregeln am Arbeitsplatz beherzigen. Gerade verhaltensbedingte Kündigungen lassen sich im Vorfeld vermeiden, wenn der Haupt- und Nebenpflicht nachgekommen wird.
Ist es dennoch zu einer Pflichtverletzung gekommen, ist in der Interessenabwägung zu klären, ob es keine andere Lösung gibt. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle:
- Welche Bedeutung kommt der Pflichtverletzung zu?
- Ist eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar?
- Wen trifft welche Schuld?
- Reicht eine Abmahnung?
- Was bringt die Zukunft?
Wer nicht selbst den Dschungel der Paragraphen beherrscht, sollte sich rechtlichen Rat holen, denn für einen Widerspruch sind bestimmte Fristen einzuhalten. Noch besser ist es, im Vorfeld keine unüberlegten Handlungen durchführen.
In diesen Fällen ist eine Kündigung berechtigt:
1. Ausländerfeindliche Bemerkungen
Die Integration ausländischer Mitbürger ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Der Zusammenschluss passiert aber nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Wirtschaft. In beiden Bereichen sind ausländerfeindliche Äußerungen kein Kavaliersdelikt und können in einer Kündigung enden.
2. Häufiges Zuspätkommen
Mal ist es die Bahn, die verpasst wurde. Ein anderes Mal klingelte der Wecker nicht. Oder das Auto wollte nicht anspringen. Die Ausreden der Mitarbeiter, die ständig zu spät kommen, sind endlos – die Geduld der Arbeitgeber ist es nicht.
3. Ausplaudern von Geschäftsgeheimnissen
Der Mitarbeiter hat grundsätzlich über betriebliche Belange Stillschweigen zu wahren. Das beinhaltet alle Elemente, die der Firma Schaden zufügen könnten.
4. Beleidigung von Vorgesetzten
Welchem Arbeitnehmer platzt nicht hin und wieder einmal der Kragen: Schon wieder Sonderaufgaben, schon wieder Überstunden. Der nette Abend mit der Familie oder das Treffen mit Freunden rückt in weite Ferne. Wie gerne würde man so manches Mal dafür seinen Vorgesetzten beschimpfen! Doch: Wer seinen Wunsch Wirklichkeit werden lässt, kann seinen Job verlieren.
5. Ein andere Job während einer Krankheit
Keiner wünscht sich zu erkranken. Doch manchmal setzt ein Unfall oder eine Viruserkrankung die Arbeitsleistung außer Kraft. Dann ist je nach Erkrankungsstand eine Bettruhe erforderlich, manchmal aber auch nur eine Schonzeit zur Erholung und Genesung. Arbeitnehmer müssen sich bei einer Krankschreibung "genesungsförderlich" verhalten – einem Nebenjob in dieser Zeit nachzugehen, ist daher nicht zulässig.
6. Angriffe gegenüber Kollegen
In allen Unternehmen ist eine kollegiale Zusammenarbeit erwünscht. Der Zusammenschluss verschiedener Gruppen führt durch unterschiedliche Einstellungen und Erfahrungswerte jedoch zu auseinandergehenden Meinungen. Enden diese Meinungsverschiedenheiten jedoch in einem körperlichen Angriff, ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt.
7. Alkohol am Arbeitsplatz
Ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz ist in den meisten Betrieben schon schriftlich vereinbart. Wer hiergegen verstößt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Ganz besonders streng sind die Vorgaben bei Außendienstmitarbeitern oder Kraftfahrern, die sich im Straßenverkehr bewegen.
8. Arbeitsverweigerung
Die klare Hauptarbeitspflicht der Arbeitnehmer ist die volle Erbringung der Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber hat im Gegenzug seiner Hauptpflicht der Lohnzahlung nachzukommen. Weigert sich der Arbeitnehmer, seine Pflicht zu erfüllen, kann das bis zur Kündigung führen.
9. Andauernde schlechte Leistungen
Hier spielt die negative Zukunftsprognose eine wichtige Rolle, denn es geht vorwiegend um das zukünftige Verhalten im Betrieb. Sind bestimmte Missstände angesprochen, so sollte die darauffolgende Entwicklung positiv verlaufen, bedeutet: vorheriges Fehlverhalten ist vom Arbeitnehmer abzustellen.
10. Straftaten
Hierunter fallen sowohl materielle Straftaten als auch körperliche Verfehlungen. Das kann Diebstahl oder Unterschlagung sein, aber auch sexuelle Übergriffe auf andere Arbeitnehmer. In diesen Fällen wird meistens eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen.
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