Probezeit: Was du im neuen Job wissen solltest
Wenn du neu in einen Job einsteigst, bist du erst einmal in der Probezeit. Was in dieser Zeit wichtig ist, erfährst du hier. | Foto: Nick Fewings / Unsplash
Urlaubssperre in der Probezeit: Geht das?
Meist beträgt die Probezeit sechs Monate. In dieser Zeit gilt für beide Seiten eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ausnahme: Ist eine Mitarbeiterin schwanger, darf sie nicht gekündigt werden, das sieht das Mutterschutzgesetz vor. Übrigens ist eine Probezeit nicht gesetzlich vorgeschrieben und gilt nur, wenn sie auch in eurem Arbeitsvertrag steht. Entgegen der weit verbreiteten Angst, dass während der Probezeit ein Urlaubsverbot besteht, gibt es gute Nachrichten: Ihr könnt während der Probezeit Urlaub nehmen. Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub habt ihr allerdings erst nach der Probezeit. Denn jeden Monat erwirbt ein Arbeitnehmer ein Zwölftel seines Jahresurlaubes. Übrigens: Kündigt der Arbeitgeber während der Probezeit, muss er den euch noch zustehenden Resturlaub gewähren. Ist dies nicht möglich, muss der Urlaub mit Geld ausgeglichen werden. Werdet ihr in der Probezeit krank, bekommt ihr weiterhin Gehalt, sofern das Arbeitsverhältnis schon vier Wochen besteht. Aber keine Sorge, auch wenn ihr schon früher krank werden solltet, ist das finanziell gesehen kein Beinbruch. Denn bei gesetzlich Versicherten springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
Kündigung in der Probezeit
Ist die Probezeit zu Ende und es gab keine Kündigung, läuft in der Regel ein unbefristeter Arbeitsvertrag automatisch fort. Viele Vorgesetzte führen kurz vor Ende der Probezeit noch ein Gespräch oder es kommt ein Brief der Personalabteilung. Ganz selten gibt es auch befristete Probeverhältnisse. Bekommt ihr dann nach der Probezeit keinen neuen Vertrag, ist das Arbeitsverhältnis beendet. Grundsätzlich gilt: Kündigt ein Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen, so muss er keinen Grund für die Kündigung angeben. Gibt es aber einen Betriebsrat, so muss der Arbeitgeber diesen anhören. Über eine Verkürzung der Probezeit freut sich vermutlich jeder Arbeitnehmer. Aber Achtung: Der Kündigungsschutz gilt auch dann erst nach Ablauf von sechs Monaten. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber also trotzdem kündigen. Es gilt dann eine Kündigungsfrist von vier Wochen – statt zwei Wochen während der Probezeit. Ihr habt befristet als Werkstudent, Praktikant, Trainee oder Volontär gearbeitet und die Firma will euch übernehmen? Dann kann mit einem Arbeitsvertrag trotzdem eine Probezeit einhergehen. Und zwar dann, wenn ihr andere Tätigkeiten übernehmen sollt. Wer bereits lange im Unternehmen tätig ist, kann bei einem ähnlichen Aufgabengebiet aber keine Probezeit aufgebrummt bekommen.
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