Wie wird man eigentlich ... Polizist?

Lisa Beitz - 25.09.2014

Die Laufbahn bei der Polizei

Auf Streife und mehr: Die Polizei bietet viele Karriere-Chancen | Foto: Thinkstock/sodapix sodapix

Umkämpft: Ausbildung bei der Polizei

Auf der Liste der beliebtesten Ausbildungsberufe und der Berufe mit Zukunft landet der Beruf des Polizisten traditionell ganz weit oben. Dementsprechend begehrt sind die Ausbildungsplätze: Je nach Bundesland und Dienststelle kommen auf einen freien Ausbildungsplatz bis zu 15 Bewerber, die sich in einem umfassenden Auswahlverfahren gegen ihre Mitstreiter durchsetzen müssen. 
Test für Test zum Traumberuf

Bis zur erhofften Zusage müssen die Bewerbungskandidaten bei der Polizei viele Hürden meistern. Wurde die klassische Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen angenommen, folgt das EAV (Eignungs-Auswahlverfahren) mit einer Reihe unterschiedlicher Tests zur Feststellung der geistigen und körperlichen Eignung für den Polizeidienst. Das Verfahren besteht bei den meisten Polizeibehörden für Karrieren im mittleren Dienst aus einem schriftlichen Eignungstest, einem Sporttest, einem Vorstellungsgespräch und einer ärztlichen Untersuchung. Bewerber für den gehobenen Dienst müssen sich zusätzlich noch einem Assessment Center stellen - mit Präsentationen, Gruppendiskussionen und Rollenspielen.

Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und alle Tests besteht, dem stehen vielfältige Einstiegsmöglichkeiten offen, etwa als Streifenpolizist, Kripo-Ermittler, Polizeitaucher, Hubschrauberpilot oder – bei herausragenden Leistungen – als Mitglied eines Spezialkommandos.

Die Beamtenlaufbahn

Egal, für welche Laufbahn man sich entscheidet, den Beamtenstatus haben alle Polizisten gemeinsam. Dieser bringt viele Vorteile, aber auch Verpflichtungen mit sich. Zu den „Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ zählen unter anderem:

  • Anstellung auf Lebenszeit – Beamten kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden – dazu müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen,  etwa begangene Straftaten oder grob fahrlässiges Handeln im Dienst.
  • Treue- und Gehorsamspflicht – Beamte verpflichten sich zur Loyalität ihrem Dienstherren gegenüber. Streiks und fragwürdige politische Engagements sind verboten.
  • Hingabe an den Beruf – Beamte müssen dem Staat ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen, dürfen also keinen Nebenjobs nachgehen. Außerdem verpflichten sie sich auch außerhalb der Dienstzeit zu „amtswürdigem Verhalten“.
  • Fürsorgepflicht – Der Staat hat mit einer angemessenen Besoldung und einer Pension im Alter für ihre Absicherung zu sorgen und übernimmt auch die Kosten im Fall von Krankheit und Dienstunfähigkeit – Beamte zahlen daher keine Sozialversicherungsbeiträge.

Wer kann sich bewerben?

Die Bewerbungsrichtlinien legen die Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer fest. Einige Bedingungen gelten auch bundesweit - der Bewerber

  • muss Deutscher im Sinne von Artikel 116 GG oder EU-Ausländer oder Nicht-EU-Ausländer mit bestimmter Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland sein
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und nicht zu hoch verschuldet sein
  • ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können
  • im Auftreten und Erscheinungsbild dem polizeilichen Erscheinungsbild entsprechen, insbesondere keine Tätowierungen im Gesicht oder Ähnliches tragen 
     

Kein Job für Selbstdarsteller!

Wer Privates und Persönliches auf Facebook und co. der Öffentlichkeit präsentiert, kommt für viele Einsatzbereiche, etwa bei den Sondereinsatzkommandos, nicht infrage: Kriminelle und Extremisten haben großes Interesse an persönlichen Informationen von Polizeibeamten. Angehende Polizisten sollten daher die Privatsphäre-Einstellungen ihrer Social-Media-Profile überprüfen und sich mit der Preisgabe persönlicher Daten im Internet besser zurückhalten. 
 

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