Die Kündigung: Was du dazu wissen solltest

Debora Bürth - 28.06.2016

Kündigung Informationen

Wie spricht man eine Kündigung aus? Und was tun, wenn man gekündigt wird? Alle wichtigen Informationen dazu findest du hier. | Foto: Cytonn Photography / Pexels

Definition Kündigung

Kündigung – das kann ganz sachlich für "die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch einseitige, zugangsbedürftige/empfangsbedürftige Willenserklärung" (laut Wikipedia) stehen, doch meist ist es vielmehr ein hochemotionaler Prozess. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Das bedeutet, dass sowohl du, als auch dein Chef das Arbeitsverhältnis kündigen kann. Es bedarf also keiner Zustimmung der jeweils anderen Partei. Trotzdem gibt es dennoch viel zu beachten, wenn es zu einer Kündigung kommt.

Erster Fall: Du kündigst selber

Viele Gründe können dazu führen, dass du deinen derzeitigen Arbeitgeber vor Ende deines Arbeitsverhältnisses verlassen möchtest. Vielleicht suchst du eine neue Herausforderung, hast ein besseres Jobangebot bekommen oder bist schlichtweg unglücklich.

1. Die Kündigungsfrist

In deinem Arbeitsvertrag ist eine klare Kündigungsfrist festgelegt. Meist beläuft sich eine Kündigungsfrist auf vier Wochen jeweils zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Dieser Zeitraum bleibt auch bei langjähriger Arbeit immer gleich. Eine Kündigungsfrist muss immer konkret im Vertrag niedergeschrieben sein.

2. Schriftliche Kündigung

Die Kündigung ist ein rechtsgültiges Dokument, deswegen muss eine Kündigung auch immer schriftlich festgehalten werden. Szenen wie in Filmen, in denen der Protagonist dramatisch verkündet, dass er kündigt, sind somit weder ratsam noch rechtsgültig.

Zudem ist deine Unterschrift unter dem Dokument erforderlich. Hast du Probleme bei der Formulierung, kann dir im schlimmsten Fall auch ein Arbeitsrechtsanwalt helfen. Du musst übrigens keinerlei Gründe für deine Kündigung nennen! Es sei denn, dies ist in deinem Arbeitsvertrag festgelegt.

Achtung!

Falls du es dir anders überlegst und deine Kündigung zurückziehen möchtest, ist dies nicht ganz so einfach. Ist eine Kündigung erst einmal ausgesprochen, ist diese sogleich wirksam. Falls du es dir dann doch anders überlegst, kannst du nur auf die Kulanz deines Chefs hoffen. Er ist nicht dazu verpflichtet, deinen Widerruf auch anzunehmen. Gleiches gilt auch umgekehrt, wenn dein Arbeitgeber dich kündigt.

3. Nach der Kündigung

Wichtig ist, dass du trotz eventuellen Ärgernisses, eine professionelle Freundlichkeit bewahrst. Denn noch bist du nicht aus dem Unternehmen und musst es bis zum Ende deines Arbeitsvertrages dort "aushalten". Du kannst nicht einfach von der Arbeit fernbleiben, auch wenn du das vielleicht gerne tun würdest. Außerdem solltest du immer auf ein Arbeitszeugnis bestehen.

Wenn du nicht direkt in einen neuen Job startest, musst du dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Das gilt auch, wenn du zwischen zwei Anstellungen nur wenige Tage arbeitslos sein solltest. Du musst dich mindestens drei Monate vor deiner Arbeitslosigkeit beim Jobcenter melden. Versäumst du dies, musst du mit Sperrzeiten rechnen.

Achtung!

Wenn du dich arbeitssuchend meldest, kann dir das Arbeitsamt eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen! Das bedeutet, dass du in dieser Zeit kein ALG 1 ausgezahlt bekommst. Zudem wird dir diese Zeit auf deine Auszahlungszeit angerechnet. Grund dafür ist, dass du dich freiwillig in die Arbeitslosigkeit begibst.

Unser Tipp: Immer erst einmal Widerspruch gegen die Sperrfrist einlegen. Dadurch muss das Verfahren noch einmal geprüft werden. Durch Vorlage wichtiger Gründe kann man diese Sperrzeit umgehen oder verkürzen. Was genau als "wichtige Gründe" angesehen wird, ist nicht klar definiert. Allerdings wird nachgewiesenes Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder der Umzug aufgrund familiärer Ereignisse meist als ausreichende Gründe anerkannt.

Zweiter Fall: Du wirst gekündigt

Auch dein Arbeitgeber hat sich an eine Kündigungsfrist zu halten. Allerdings verlängert sich die Frist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers. Das bedeutet konkret: Je länger du dort arbeitest, desto länger wird die Kündigungsfrist für deinen Arbeitgeber. Während deiner Probezeit kannst du allerdings in einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

1. Kündigungsgründe

Dein Arbeitgeber muss einen Grund für deine Kündigung angeben.

  • Eine betriebsrechtliche Kündigung unterscheidet sich deutlich von den anderen beiden Gründen, da sie nicht zwangsläufig etwas mit der Person selbst zu tun haben muss. Meist werden betriebsrechtliche Kündigungen ausgesprochen, wenn das Unternehmen Kosten einsparen muss oder Veränderungen im Betrieb eine Kündigung rechtfertigen. 
     
  • Eine personenbedingte Kündigung kann zum Beispiel durch dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers begründet sein. Darunter fallen auch Personen, die an einer Alkohol- oder sonstigen Sucht leiden. 
     
  • Eine verhaltensbedinge Kündigung kann dann ausgesprochen werden, wenn man gegen die im Arbeitsvertrag geregelten Ordnungen verstößt. Die Liste an Verstößen ist lang. Grob fallen darunter unentschuldigtes Fehlen, Verrat von Betriebsgeheimnissen, Unpünktlichkeit, Verdacht einer strafbaren Handlung etc.

2. Fristlose/außerordentliche Kündigung

Auch hier hat man das Bild im Kopf, dass der Chef wutentbrannt einen auffordert, den Platz sofort zu räumen, und sich nie wieder blicken zu lassen. Das hat mit der Realität im deutschen Arbeitsrecht nichts zu tun. Selbst wenn es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen sollte, muss sich der Chef dennoch an Vorlagen halten. Vor einer solchen Kündigung muss zunächst eine schriftliche Abmahnung erfolgen.

Zudem muss auch hier wieder eine konkrete Begründung folgen. Die Liste von Gründen, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen können, ist lang. Einige Beispiele sind:

  • Alkoholmissbrauch bei Tätigkeiten, die Dritte gefährden
  • Diebstahl
  • Urlaubsantritt ohne Genehmigung
  • Ausländerfeindlichkeit
  • angekündigte Krankmeldung
  • Beleidigungen

Auch hier kann man sich als Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Allerdings ist dies nur ratsam, wenn man tatsächlich unschuldig sein sollte. Ansonsten kann man nur um ein angemessenes Arbeitszeugnis bitten.

Dritter Fall: Der Aufhebungsvertrag

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich allerdings auch in der Mitte treffen. Mit einem Aufhebungsvertrag wird beiderseitig beschlossen, den laufenden Arbeitsvertrag aufzuheben. Das kann für beide Seiten Vor- und Nachteile bergen.

Vorteilhaft ist es insoweit, dass durch die gegenseitige Zustimmung meist beide Seiten zufrieden mit der Entscheidung sind und somit unnötiger Stress vermieden wird. Außerdem kannst du mit einer guten Abfindung durch den Arbeitgeber rechnen. Du hast zwar keinen Anspruch darauf, doch viele Arbeitgeber zeigen sich in diesem besonderen Fall kulant, um längere Rechtstreits zu vermeiden.

Ein Aufhebungsvertrag muss zudem nicht die festgelegten Kündigungsfristen beachten. Der Arbeitnehmer kann somit sehr schnell und im guten Einvernehmen in einem neuen Job starten. Der Arbeitgeber kann so auch Mitarbeiter entlassen, die aus sonstigen Gründen nicht mehr kündbar wären. Zudem muss bei dieser Variante der Betriebsrat nicht hinzugezogen werden.

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