Elternzeit: Was du wissen solltest

Sandra Ruppel - 16.08.2016

Elternzeit beantragen

Elternzeit macht's möglich: Das Kind mittags aus der Kita abholen | Foto: Thinkstock/Halfpoint

Definition: Was ist Elternzeit und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Du bist Arbeitnehmer/in und wirst Mutter oder Vater? Dann hast du Anspruch auf Elternzeit! Die Elternzeit soll es den frischgebackenen Eltern ermöglichen, die Erziehung und Betreuung ihres Kindes in den ersten Lebensjahren zu organisieren. Dafür können sie ihren Job ganz oder teilweise unterbrechen und nach Ablauf der Zeit wieder voll ins Arbeitsleben einsteigen.

In welchem Arbeitsverhältnis du dich befindest, spielt für den Anspruch auf Elternzeit keine Rolle: Sie steht dir sowohl bei einer Vollzeitstelle, als auch bei einem befristeten Vertrag, mit einem Teilzeitarbeitsvertrag, bei geringfügiger Beschäftigung, während der Ausbildung oder auch als Umschüler/in zu.

Dem Arbeitgeber musst du den gewünschte Starttermin der Elternzeit spätestens sieben Wochen im Voraus schriftlich mitteilen. Väter geben also beispielsweise den errechneten Geburtstermin an, wenn sie die Elternzeit direkt an die Geburt des Kindes anschließen möchten. Mütter geben den ersten Tag nach Ablauf ihres Mutterschutzes an, wenn sie Elternzeit an ihre Schutzfrist anschließen wollen.

Es empfiehlt sich, den Antrag entweder per Einschreiben zu senden, oder sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen, dass er das Schreiben erhalten hat. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst nachweisen, dass du die Vorlaufzeit von sieben Wochen eingehalten hast.

Wie lange dauert die Elternzeit und wie kann ich sie mir einteilen?

Anspruch auf Elternzeit hast du, bis dein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Das heißt, du kannst deine Elternzeit jederzeit zwischen der Geburt und dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen – insgesamt stehen dir 36 Monate pro Kind zu. (Auch wenn du Zwillinge erwartest, gibt es 36 Monate für jedes Kind. In so einem Fall hättest du also 72 Monate – 6 Jahre – Elternzeit zur Verfügung.)

Elternzeit kann von beiden Eltern gleichzeitig und am Stück genommen, oder sie kann für einzelne Monate, Wochen oder sogar nur Tage beantragt und somit auf bestimmte Zeiten aufgeteilt werden.

Regelung für Geburten nach dem 1. Juli 2015

Seit dem 1. Juli 2015 gilt eine Regelung, die dir größere Flexibilität bei deiner Planung ermöglicht. Du kannst deine Zeit jetzt in drei Abschnitte einteilen, wobei du bis zu 24 Monate der insgesamt drei Jahre Elternzeit auf die Phase zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes übertragen kannst. Hier muss der Arbeitgeber dies nicht extra genehmigen, eine Aufteilung in drei Zeitabschnitte kann er nur ablehnen, wenn er triftige betriebliche Gründe dafür hat. Die umgelegte Zeit auf die Phase zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes muss mindestens 13 Wochen vor dem gewünschten Starttermin beantragt werden.

Es gibt zahllose Möglichkeiten, sich seine Elternzeit einzuteilen und jeder muss individuell für sich entscheiden, was für die eigene Familie am besten funktioniert. Wichtig ist vor allem, für sich zu klären, wie man die Elternzeit innerhalb der folgenden zwei Jahre ab Anmeldung gestalten möchte: Willst du zwei Jahre am Stück Elternzeit nehmen? Oder nur ein Jahr und die restliche Zeit für später aufheben? Oder willst du 6 Monate Elternzeit, dann wieder 6 Monate arbeiten und dann nochmal 12 Monate frei nehmen? Oder willst du nach der Geburt direkt weiter arbeiten und deine Elternzeit erst nehmen, wenn das Kind beispielsweise schon 24 Monate alt ist?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) empfiehlt, die Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anzumelden, um die übrige Zeit flexibel gestalten zu können – und sie dann nach Bedarf noch für die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes anzuschließen oder auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr umlegen zu können.

Kann ich während der Elternzeit trotzdem in Teilzeit arbeiten?

Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, dementsprechend gibt es in dieser Auszeit auch keine Gehaltszahlungen. Um die finanziellen Einbußen etwas abzufedern und trotzdem noch Zeit für das Kind zu haben, besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit in Teilzeit weiterzuarbeiten – 15 bis 30 Stunden wöchentlich sind hier erlaubt. Natürlich musst du dies aber mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abklären. Es empfiehlt sich, der Firma bei der Anmeldung der Elternzeit schon anzukündigen, dass man auch in dieser Zeit gerne in Teilzeit weiterarbeiten möchte.

Wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das mehr als 15 Beschäftigte hat (abgesehen von Azubis, Werkstudenten, etc.), hast du einen Anspruch auf Verringerung deiner Arbeitszeit – wenn dem keine dringlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Du musst dem Arbeitgeber allerdings sieben Wochen vor dem gewünschten Starttermin der Teilzeitarbeit schriftlich mitteilen, dass du in Zusammenhang mit deiner Elternzeit weniger arbeiten möchtest.

Wer sein Kind nach dem 1. Juli 2015 bekommen hat und zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes Elternzeit nehmen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten möchte, muss dies der Firma 13 Wochen vor dem gewünschten Starttermin ankündigen.

In dem Antrag muss dann nicht nur der Starttermin der Teilzeitarbeit angegeben werden, sondern auch die genaue Stundenanzahl und wie man diese auf die Woche verteilen möchte. Damit der Arbeitgeber besser planen kann, ist es sinnvoll, bereits bei der schriftlichen Ankündigung der Elternzeit anzumerken, dass man in Teilzeit weiterarbeiten möchte – und in welchem Ausmaß.

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Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit besteht wie auch im Mutterschutz ein Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem du die Elternzeit angemeldet hast. Wenn du die Elternzeit mit Unterbrechungen und für verschiedene Zeitabschnitte angemeldet hast, gilt der Kündigungsschutz jeweils ab acht Wochen vor den jeweiligen Startterminen der Elternzeit. Wer also für den 1. August Elternzeit angemeldet hat, steht ab Anfang Juni schon unter Kündigungsschutz.

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