Überstunden: Wann sind sie erlaubt und wann nicht?

Anna Lenja Hartfiel - 30.05.2017

Überstunden sind nicht immer zulässig.

Überstunden sind nicht immer zulässig. | Foto: wu yi/Unsplash.com

Vorab: Sind Überstunden erlaubt?

Der Chef kann euch grundsätzlich nicht einfach zu Überstunden verdonnern. Ausnahmen sind unvorhergesehene Situationen, wenn zum Beispiel viele Mitarbeiter krank sind und so ein Personalengpass entsteht. Konnte er den Engpass aber voraussehen, so darf er keine Überstunden anordnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Mitarbeiter gekündigt haben. Aber Achtung: Bei allen hier geschilderten Regeln solltet ihr immer die individuellen Tarif- oder Arbeitsverträge beachten; auch aus einer Betriebsvereinbarung kann sich etwas anderes ergeben. Wenn ihr freiwillig abends zwei Stunden länger macht, könnt ihr dafür nicht euren Chef zur Rechenschaft ziehen.

Überstunden ablehnen

Sollt ihr mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten, ohne dass dafür innerhalb der nächsten sechs Monate ein Freizeitausgleich vorgesehen ist, könnt ihr Überstunden ablehnen. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Pausenzeiten werden dabei nicht als Arbeitszeit gerechnet. Festgeschrieben sind diese Regelungen für Arbeitnehmer im Arbeitszeitgesetz. Von Angestellten mit Leitungsfunktion kann der Chef aber Überstunden erwarten, für sie gilt dieses Gesetz nicht. Wer Überstunden, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen, ablehnen möchte, kann dafür persönliche Gründe anführen. Das kann zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter sein, die sich um ihre Kinder kümmern muss, oder gesundheitliche Gründe. Wer Teilzeit arbeitet, darf grundsätzlich nicht zu Überstunden verpflichtet werden. Jugendliche und werdende oder stillende Mütter darf der Chef nicht zur Mehrarbeit auffordern. In einigen Arbeitsverträgen steht zwar, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind, diese Klausel ist aber unwirksam. Wirksam ist sie nur, wenn festgelegt ist, wie viele Extra-Stunden auf euch zukommen können. Der Arbeitgeber muss die Überstunden entlohnen, wenn der Vertrag keine Informationen in Sachen Bezahlung bei Mehrarbeit enthält und es betriebs- oder branchenüblich ist.

Freizeitausgleich für Überstunden

Gibt es keine Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag, dass ihr für Überstunden einen Freizeitausgleich bekommt, sprecht euren Chef direkt darauf an. Vermutlich gewährt er gerne den Freizeitausgleich, denn als Alternative bleibt ihm nur eine Bezahlung der Überstunden. Bleibt der Chef stur, dokumentiert die Arbeitsstunden genau – falls ihr nicht sowieso eine Stechuhr habt. Lasst euch die Stunden wöchentlich vom Chef bezeichnen. Für den Notfall habt ihr dann vor Gericht den notwendigen Beweis. Wer ständig mehr arbeitet, sollte mit dem Chef eine langfristige Lösung finden. Zum Beispiel zusätzliches Personal oder eine andere Verteilung der Arbeiten. Steht es im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht anders, verjähren Überstunden nach drei Jahren.

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