

16. Feb 2016
Denise Haberger
Gehalt & Finanzen
Erst studiert, dann arbeitslos: 6 Dinge, die du nun wissen musst
Infos zu Fristen, Versicherungen & finanzieller Unterstützung
Muss ich mich arbeitslos melden?
Müssen musst du nicht. Da du nach dem Studium höchstwahrscheinlich eh erstmal keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (siehe Frage 2), kann dir das auch nicht gestrichen werden, weil du dich gar nicht oder zu spät gemeldet hast.
Dennoch kann es hilfreich sein, sich bei der Arbeitsagentur beraten zu lassen. Immerhin kann man dir dort mit Jobvorschlägen, Bewerbungstrainings und einer Weiterbildung helfen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich Bewerbungskosten wiederzuholen. Fünf Euro pro Bewerbung können drin sein, im Jahr höchstens 260 Euro. Vorausgesetzt, du hast vorab einen Antrag gestellt. Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch können auch erstattet werden.
Woher bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Arbeitslosengeld bekommt, wer zuvor mindestens zwölf Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. In der Regel trifft das auf Studenten nicht zu. Daher hast du eher Anspruch auf Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Aktuell liegt der Regelsatz bei 391 Euro monatlich. Außerdem zahlt das Amt die Miete und Heizkosten.
Hast du etwas Geld gespart, kann sich das auf deinen Hartz-IV-Satz auswirken. Du hast einen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, der nicht angerechnet werden darf.
Lebst du in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft – mit deinem Partner, deinerr Partnerin oder beiden Eltern –, wird auch das Einkommen dieser Personen in die Berechnung miteinbezogen. Wenn du Pech hast, gibt's weniger oder gar kein Geld. Eine WG gilt übrigens nicht als Bedarfsgemeinschaft.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je früher du dich meldest, desto schneller kannst du Geld bekommen. So ein Antrag braucht Zeit, deshalb solltest du dich bei der Arbeitsagentur melden, sobald klar ist, dass du diese Hilfe brauchst. Sinnvoll ist ein erstes Beratungsgespräch beim Hochschulteam der Arbeitsagenturen. Die gibt's an vielen Unis. Melde dich dort am besten schon zu Beginn des letzten Hochschulsemesters.
Wenn es um Geld geht, solltet du mindestens drei Monate vorher beim Amt sein. Diese Dreimonatsfrist ist übrigens Pflicht, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Hältst du die nicht ein, wirst du vorübergehend gesperrt und bekommt erst einmal kein Geld.
Bin ich weiterhin krankenversichert?
Arbeitsagenturen übernehmen die Beiträge für die Krankenversicherung. Solange du also Hartz IV bekommst, bist du auch krankenversichert. Nimmst du diese Leistung nicht in Anspruch, musst du dich bei deiner Krankenkasse freiwillig versichern. Über deine Eltern bist du nur mitversichert, solange du dich in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Nach der Exmatrikulation musst du dich also um eine Alternative kümmern.
Muss ich Jobs und Fortbildungen machen, die mir das Arbeitsamt vorgibt?
Der Staat hilft nicht umsonst, er will auch, dass du schnell wieder aus der Arbeitslosenstatistik verschwindest. Deshalb darfst du Jobangebote oder vorgeschlagene Fortbildungen nicht einfach so ablehnen. Tust du das trotzdem, streicht dir die Arbeitsagentur schnell dein Geld.
Kann ich nebenbei arbeiten oder Praktika machen, wenn ich arbeitslos gemeldet bin?
Du darfst im Monat 100 Euro dazuverdienen, ohne dass dir das vom Arbeitslosengeld II abgezogen wird. Alles darüber wird dir auf deinen Satz angerechnet.
Ein Praktikum musst du unbedingt vorher absprechen. Denn rein theoretisch musst du dem Arbeitsmarkt immer zur Verfügung stehen, sprich sofort abkömmlich sein, wenn dich das Jobcenter vermitteln will.
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