Ausbildung 2020 zum/zur Finanzwirt/in (m/w/d)
Ausbildung 2020 zum/zur Finanzwirt/in (m/w/d)
Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.300 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Und dafür brauchen wir dich:
Bewirb dich jetzt bei uns für eine
Die vielseitige zweijährige Laufbahnausbildung durchläufst du in einer von derzeit vier Landesfinanzverwaltungen in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz.
Nach dem Beginn der Ausbildung im Sommer 2020 wirst du in verschiedenen Blöcken an einer der landeseigenen Fachhochschulen für Finanzen und in einem Landesfinanzamt sowohl die praktische Tätigkeit der Finanzverwaltung kennenlernen als auch theoretisches Wissen in den Bereichen Wirtschaft, Buchführung, Kommunikation und allgemeines und besonderes Steuerrecht erwerben.
Als Beamter / Beamtin im Vorbereitungsdienst führst du die Dienstbezeichnung Steueranwärter/in und erhältst Anwärterbezüge von mindestens 1.268,99 Euro brutto (Stand 01.04.2019).
Was solltest du mitbringen?
- mittlere Reife / einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- mindestens befriedigenden Abschluss im Abschlusszeugnis der mittleren Reife / im Zeugnis des gleichwertig anerkannten Bildungsstandes bzw., sofern noch kein Endzeugnis vorliegt, einen mindestens befriedigenden Notendurchschnitt in den letzten beiden Zeugnissen
- bei ausländischem Schulabschluss einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von Deutschkenntnissen vergleichbar dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis
- deutsche Staatsangehörigkeit / Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
- charakterliche, körperliche, geistige Eignung für die Laufbahn des mittleren Steuerdienstes
Du passt zu uns, wenn du:
- kommunikativ und teamfähig bist,
- gut organisieren und dich durchsetzen kannst,
- Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen zeigst sowie
- wirtschaftliche Zusammenhänge begreifst.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung hast du beste Übernahmechancen. Dein Einsatz ist in einer der Abteilungen Steuern oder Querschnitt im Bundeszentralamt für Steuern geplant. Eine Übernahme unter Ernennung zum Beamten / zur Beamtin auf Probe als Steuersekretär/in (Besoldungsgruppe A 6) ist beabsichtigt. Nach der beamtenrechtlichen Probezeit von drei Jahren hast du in der Laufbahn des mittleren Dienstes (Besoldungsgruppen A 6 bis A 9) hervorragende Aufstiegschancen.
Nach deiner Ausbildung wirst du in deinem Referat in einer von über 80 spannenden Fachaufgaben eingearbeitet und dabei von erfahrenen Kollegen / Kolleginnen unterstützt (weitere Informationen zu den Aufgaben des BZSt unter www.bzst.bund.de). Bereits während der Probezeit lernst du verschiedene Bereiche des Bundeszentralamtes für Steuern kennen. Du hast beim BZSt unter anderem die Möglichkeit, bei der Arbeit mit (inter-)nationalen Steuerverwaltungen, der Wirtschaft, Staatsanwaltschaften und vielen anderen mitzuwirken und die Arbeit in Arbeitsgruppen des Bundesministeriums der Finanzen und in nationalen und internationalen Fachgremien zu unterstützen.
Ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglicht dir, dich stetig weiterzuentwickeln. Beruf und Familie / Pflege lassen sich durch flexible Arbeitszeitgestaltung und weitreichende „Homeoffice“-Möglichkeiten gut vereinbaren.
Was du noch wissen solltest:
Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus unterstützen wir die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und begrüßen deine Bewerbung. Nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.