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Hochschulabsolventen als Polizeiratanwärterinnen/ Polizeiratanwärter bzw. Polizeirätinnen/ Polizeiräte

Hochschulabsolventen als Polizeiratanwärterinnen/ Polizeiratanwärter bzw. Polizeirätinnen/ Polizeiräte

Die Bundes polizei sucht für eine Einstellung zum 1. April 2020
Hochschulabsolventen als
Polizeiratanwärterinnen/ Polizeiratanwärter bzw.
Polizeirätinnen/ Polizeiräte.

1. Ihr zukünftiges Aufgabengebiet:

Beamtinnen und Beamt e des höheren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei sind mit polizeilichen Füh-
rungsaufgaben befasst, wie z.B. der Leitung und Organisation von Dienststellen, der Führung von Polizeikräften
im Einsatz sowie Stabsarbei t im gesamten Aufgabenspektrum der Bu ndespolizei. Weiterhin wirken sie auch an
der Aus - und Fortbildung der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit.

2. Für eine Einstellung

a) als Polizeirat an wärterin/ Polizeira tanwärter wird erwartet :

• ein mindestens mit gut abgeschlossener Master - oder ein gleichwertiger Abschluss (an Universitäten
oder gleichgestellten Hochschulen erworbene Diplom - und Magisterabschlüsse ), der den Zugang zum
höheren Dienst eröffne t

• ein Studium der Rechtswi ssenschaften mit 1. Staatsprüfung mit mindestens befriedigendem Ergebnis

Sie werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für den höheren
Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei eingestellt und er halten Anwärterbezüge nach Besoldungsgruppe A 13
BBesO .

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in eine 6 -monatige polizeifachliche U nterweisung ab dem 1. April 2020
sowie die 2 -jährige Teilnahme am Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" an der
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung , Fachbereich Bundespolizei , und der Deutschen Hochschule
der Polizei.

b) als Polizeirätin/ P olizeirat wird erwartet :

• ein a bgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit 1. und 2. Staatsprüfung mit
einer Gesamtpunktzahl von mindestens 13 Punkte n oder

• ein mindestens mit gut abgeschlossenes und für den Polizeidienst förderliches mindes-
tens dreijähriges Hochschuls tudium mit 2. Staatsprüfung
(über die Förderlichkeit entscheidet das B undespolizeipräsidium)

Sie werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in den höheren Polizeivollzugsdienst der Bun-
despolizei eingestellt und erhalten Bezüge der Besoldungs gruppe A 13 BBesO.

Die 18 -monatige Einweisung in den höheren Polizeivollzugsdienst gliedert sich in eine 6 -monatige polizeifach-
liche U nterweisung ab dem 1. April 2020 sowie eine 12 -monatige Teilnahme am 1. Studienjahr des Masterstu-
diengangs "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" an der Hochschule des Bundes für öffentliche Ver-
waltung , Fachbereich Bundespolizei , ab dem 1. Oktober 2020 .

3. Allgemein e Voraussetzungen :

• deutsche oder andere EU -Staatsbürgerschaft
• Zustimmung zur bundesweiten Verwendung (Erklärung ist abzugeben)
• am Tage der Einstellung das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet (Zulassung von begründeten Aus-
nahmen nach § 5 Absatz 4 und 5 Bundespolizeilaufbahnverordnung möglich)
• Polizeidiensttauglich keit (gesundheitliche Eignung wird durch eine polizeiärztliche Untersuchung fest-
gestellt)
• körperliche Eignung (wird durch einen Sporttest festgestellt)
• in geordneten wirtschaftlichen Verhältniss en lebend
• bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten
• Führerschein der Klasse B
• hohe Verantwortungs - und Leistungsbereitschaft sowie Belastbarkeit
• sehr gute kommunikative Fähigkeiten, hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie Fähigkeiten zum
Konfli ktmanagement
• ergebnisorientiertes Arbeiten, Entscheidungsfreud e, D urchsetzungsfähig keit sowie sicheres Auftreten

4. Hinweise:

Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewer-
bungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung bevor-
zugt berücksichtigt.

Zukünftige Arbeitspl ätze sind für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Die Ausübung eines Ehrenam-
tes bzw. bürgerschaftliches/gesellschaftliches Engagement wird als förderlich angesehen.

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um
Vorlage eines Nachweises über die Feststellung der Vergleichbarkeit mit einem
deutschen Bildungsabschluss durch die Zentralstelle für ausländischen
Bildungswesen (ZAB). Weiterführende Informationen entneh-
men Sie bitte der Internetseite der ZAB unter
www.kmk.org/zab .

Die Eignung für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des Sich erheitsüberprüfungsgesetzes ist erfor-
derlich.

Das Eignungsauswa hlverfahren wird im Oktober 2019 an der Bundespolizeiakademie in Lübeck stattfinden.

Fühlen Sie sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 31. Juli 20 19 bei der

Bundespolizeiakademie
Stabsbereich 4 – Personalgewinnung
Sachbereich 42 - Auswahldienst
Kennwort „Hochschulabsolvent hPVD“
Ratzeburger Landstraße 4
23562 Lübeck

Bitte übersenden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E -Mail (PDF -Format max . Anhanggröße
12 MB) an: bpolak.d4.sb42.2@polizei.bund.de

Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahl verfahrens wird garantiert.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Herzog unter 0451/ 49055 -4207 und Herr Böcker unter 0451/ 49055 -
4211 zur Verfügung.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung alle relevanten Formulare bei, die Sie unter folgendem Link
finden: https://service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/Bundespolizeiakade-
mie/2019/07/2983173.html

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Hochschulabsolventen als Polizeiratanwärterinnen/ Polizeiratanwärter bzw. Polizeirätinnen/ Polizeiräte

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Einstiegsposition
Master / Diplom
Bundespolizeiakademie | Herr Herzog 0451/ 49055-4207 | Herr Böcker 0451/ 49055-4211 | Kennwort „Hochschulabsolvent hPVD“

Veröffentlicht am 02.08.2019

 

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