Softwareentwicklerin bzw. Softwareentwickler (m/w/d)
Softwareentwicklerin bzw. Softwareentwickler (m/w/d)
… für die vielfältigen Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland.
Ergreifen Sie Ihre Chance zur Veränderung in einem unserer Arbeitsfelder: Asyl und Flüchtlingsschutz, Migration, Integration, freiwillige Rückkehr sowie Internationales, Sicherheit, Verwaltung, IT und Forschung.
Für die Referate 22C – Fachanwendungsentwicklung, Kernanwendungen und Middleware –, 22D – Behördenübergreifende und dezidierte Anwendungsentwicklung, Innovationszentren Nürnberg und Berlin – und 22E – Schnittstellen und Data Warehouse – suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Dienstort Nürnberg
Das Bundesamt ist stolz auf seine IT, nicht zuletzt aufgrund des preisgekrönten Digitalisierungsprojekts „Digitalisierung des Asylverfahrens“ aus dem Jahr 2016. Allein die Digitalisierungsagenda 2020 umfasste 115 verschiedene Vorhaben, Projekte und Verfahren, die bereits weit fortgeschritten sind. Außerdem wurde das Blockchain-Projekt des BAMF im Frühjahr 2019 mit dem eGovernment-Preis (1. Platz) ausgezeichnet.
Die Referate 22C, 22D und 22E sind Teil der Gruppe 22. Diese beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Fragen der Digitalisierung des BAMF und steuert die Entwicklung, Inbetriebnahme und Pflege von laufenden IT-Verfahren und neuen IT-Anwendungen, um somit die Digitalisierung innerhalb des BAMF, aber auch übergreifend über verschiedene Online-Verfahren voranzutreiben.
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 30.12.2021 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem unter https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/frontend/BAMF-2021-390/index....
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen sind im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im System hochzuladen.
Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen im Fall einer Einstellung ein konkretes Gehaltsangebot nur dann unterbreiten können, wenn Sie uns alle für die Eingruppierung relevanten Zeugnisse und Unterlagen bereits mit Ihrer Bewerbung einreichen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.bamf.de/karriere.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter der Rufnummer 0228 99358-8755 gerne zur Verfügung.
Informationen zum BAMF und zu seinem Aufbau erhalten Sie im Internet unter www.bamf.de.
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt, daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich für eine Wahrnehmung in Teilzeit geeignet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.