Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) in Stuttgart ist Teil des Verfassungsschutzverbundes in Deutschland, der sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlich demokratischen Grundordnung versteht. Die Aufgabe des LfV ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland unterhalten der Bund und die 16 Länder jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, die sich eng austauschen und zusammenarbeiten.

Sie sind auf der Suche nach einem spannenden und abwechslungsreichen Studium, welches sowohl praktische als auch theoretische Inhalte bietet? Sie interessierten sich schon immer für Politik und das aktuelle Zeitgeschehen? Sie sind zudem örtlich ungebunden und können es sich vorstellen, an verschiedenen Studien- und Praxisorten zu studieren? Sofern auch Sie Ihren Teil zum Schutz der Demokratie in unserer Bundesrepublik beitragen möchten, freuen wir uns über Ihr Interesse an unserem Studiengang.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bietet zum 01. April 2024 mehrere Studienplätze für ein

Duales Diplomstudium im Inlandsnachrichtendienst
(Kennziffer 19-23)

Zum Studium:

Es handelt sich um ein dreijähriges Studium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl (Nordrhein-Westfalen) und im Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (Berlin).

Das Studium umfasst folgende Inhalte: Staats- und Verwaltungsrecht, Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Verfassungs- und Datenschutzrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, Recht der Nachrichtendienste, extremistische Phänomenbereiche, Spionageabwehr, politische Ideengeschichte, nachrichtendienstliche Abwehrtechniken, Informationsanalyse, geheime und offene Informationsbeschaffung.

Darüber hinaus haben Sie Praxisphasen, im Rahmen derer Sie Lehrveranstaltungen besuchen und Praktika bei nationalen Sicherheitsbehörden absolvieren.

Wer kann sich bewerben?

Die Anforderung zur Absolvierung des Studiums ist eine gute Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, die zu einem Studium in Nordrhein-Westfalen berechtigt, oder ein gleichwertiger anerkannter Bildungsstand nach der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Unsere Anforderungen:

  • Ausgeprägtes Interesse an Politik und Zeitgeschehen
  • Zeitliche und örtliche Flexibilität (z. B. Dienstreisen, deutschlandweite Ausbildungsorte, Innen- und Außendiensttätigkeit)
  • Sicherheit bei der Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (u. a. Social Media, Internet)
  • Teamgeist, soziale Kompetenzen
  • Besitz/Erwerb einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B bis zum Studienbeginn

Unser Angebot an Sie:

Wir bieten Ihnen bereits im Studium die Möglichkeit zu einer sinnstiftenden, verantwortungsvollen sowie krisensicheren Tätigkeit zum Schutz unserer Demokratie. Sie befinden sich während des gesamten Studiums in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit ca. 1.350 EUR. Nach erfolgreichem Studienabschluss ist zudem die Übernahme in ein Beamtenverhältnis in Baden-Württemberg vorgesehen. Im Verfassungsschutz stehen Ihnen laufende Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine interessante berufliche Karriere mit der Möglichkeit, unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte zu bearbeiten, bevor.

Was sonst noch wichtig ist:

Zur Besetzung dieser Stellen führen wir zeitnah nach Ablauf der Ausschreibungsfrist ein zweistufiges Auswahlverfahren durch. Dieses besteht aus einem schriftlichen Leistungstest und einem anschließenden Vorstellungsgespräch. Im Falle einer Zusage folgt nach dem Auswahlverfahren und vor der Aufnahme der Tätigkeit eine nach § 10 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg zu absolvierende Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen, welche ohne negative Erkenntnisse abgeschlossen werden muss. Zwingende Voraussetzung für eine Einstellung im LfV ist die deutsche Staatsangehörigkeit.

Da wir den Anteil von Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kontakt:

Für weitere Auskünfte sowie fachliche Fragen steht Ihnen gerne Frau Konzelmann (Personalreferat) entweder unter der Ruf-Nr. 0711/9544-139 oder per E-Mail unter Personal@lfvbw.bwl.de (nur für Rückfragen – keine Bewerbungen) zur Verfügung.

Wo kann ich mich bewerben?

Ihre aussagefähige Bewerbung nehmen wir ausschließlich über unser Online-Bewerberportal auf unserer Homepage bis zum 21.05.2023 entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.