Quereinstieg als Berufsschullehrer: So funktioniert's!
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Die wichtigsten Voraussetzungen für den Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in:
- Du musst nicht Lehramt studiert haben, benötigst aber ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens acht Semestern Regelstudienzeit.
- Dein Studium muss einen direkten Bezug zum ausgeschriebenen Lehrfach haben.
- berufliche Praxis im erlernten Beruf
- Für eine Verbeamtung sollten sich zwei Fächer aus deinem Studium ableiten lassen.
Diese Fächer kannst du nach dem Quereinstieg unterrichten
Da Bildung Ländersache ist, ist auch der Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Das Besondere ist jedoch, dass du dich nicht beim Ministerium für Schule und Bildung für den Quereinstieg bewirbst, sondern direkt auf eine von der Schule ausgeschriebene Stelle. Wenn du nur als Fachkraft, zum Beispiel als Vertretungslehrer /-in, arbeiten möchtest, kannst du direkt eingestellt werden. Wenn du jedoch Lehrer /-in werden möchtest und eine Verbeamtung anstrebst, sollten aus deinem Studium mindestens zwei Fächer ableitbar sein. Wenn du zum Beispiel Betriebswirtschaft studiert hast, kannst du an kaufmännischen Berufsschulen mehrere Fächer unterrichten. Besonders aussichtsreich ist ein Quereinstieg in Mangelfächern, wie Informatik und Technik. Hier werden vor allem studierte und ausgebildete Ingenieure /-innen und Informatiker /-innen gesucht. Wichtig ist nur, dass die Fächer, die du unterrichten möchtest, explizit von der Schule ausgeschrieben sind.
Diese Weiterbildungsmöglichkeiten zum Berufsschullehrer gibt es
Der Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in kann über verschiedene Wege erfolgen. Unterschiede gibt es hier in der Ausbildung, den Voraussetzungen und der Einstellung.
Quereinstieg mit Uni-Abschluss
So kannst du nach deinem Hochschulstudium, welches eine Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern hat, und nachdem du ein wenig Berufserfahrung gesammelt hast, mit einem Referendariat in den Lehrberuf einsteigen. Gegenüber Lehramtsstudenten überspringst du das erste Staatsexamen. Dabei lehrst du bereits an einer Berufsschule und wirst durch verschiedene Seminare und Tipps von deinem persönlichen Mentor auf den Lehrberuf vorbereitet. Das Referendariat dauert zwischen 18 und 24 Monate und endet mit einer Prüfung zum zweiten Staatsexamen. Es ermöglicht dir, dass du danach sogar als Beamte /-r an einer Berufsschule lehren kannst.
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Berufsbegleitende Ausbildung zum Berufsschullehrer
Wenn du deinen bisherigen Job allerdings nicht sofort kündigen möchtest, um Lehrer /-in zu werden, kannst du auch berufsbegleitende Maßnahmen wahrnehmen, um dich auf den Lehrerberuf vorzubereiten. In denen besuchst du nach Feierabend und an Wochenenden Seminare und Schulungen, um didaktische und pädagogische Kenntnisse zu erwerben. Ähnlich wie beim Referendariat ist auch hier eine Verbeamtung möglich.
Wenn du ein Bachelorstudium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt absolviert hast und anstatt in die Wirtschaft lieber im Bildungssektor arbeiten möchtest, könnte der berufsbegleitende Master in Wirtschaftspädagogik etwas für dich sein. Diesen kannst du an der Allensbach Hochschule absolvieren und wirst so mit wirtschaftlichen und pädagogischen Kenntnissen ausgestattet. Dadurch, dass du den Master berufsbegleitend absolvierst, kannst du dich langsam auf den Quereinstieg als Berufsschullehrer vorbereiten.
Quereinstieg mit Fachhochschulabschluss
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, kannst du auch ohne einen Masterabschluss in das Ausbildungsprogramm zum/zur Berufsschullehrer /-in aufgenommen werden. Hier erwirbst du in einem berufsbegleitenden dualen Studium den Master of Education und absolvierst anschließend einen 18 monatigen Vorbereitungsdienst, der mit der Prüfung zum zweiten Staatsexamen endet. Somit hast du auch ohne universitären Abschluss eine Chance auf eine Verbeamtung.
Du kannst mit einem Fachhochschulabschluss allerdings auch anders in den Lehrberuf einsteigen. Hierfür absolvierst du nach deinem Abschluss eine einjährige pädagogische Einführung und erwirbst dadurch eine Unterrichtserlaubnis für das ausgeschriebene Fach. Danach wirst du in ein unbefristetes Tarifverhältnis übernommen. In diesem Fall ist eine Verbeamtung nicht möglich.
Quereinstieg ohne Hochschulabschluss
Auch ohne Hochschulabschluss ist es möglich, an einer Berufsschule zu lehren. Hierfür brauchst du allerdings mindestens einen Meistertitel und mehrjährige Berufserfahrung. Außerdem musst du eine einjährige wissenschaftliche Ausbildung in deinem Fachbereich vorweisen können. Anschließen absolvierst du den zweijährigen Vorbereitungsdienst. Doch ohne Hochschulabschluss kannst du nicht jedes Fach an einer Berufsschule unterrichten. Nur die Fächer, in denen es einen akuten Lehrermangel gibt, werden mit Quereinsteigern ohne akademischen Abschluss besetzt. Diese Fächer sind zum Beispiel Physik und Elektrotechnik.
Quereinstieg und Lehramtsstudium: Gibt es Unterschiede?
Wenn du an einer Berufsschule unterrichten möchtest, macht es in einigen Fällen kaum einen Unterschied, ob du nun ein Lehramtsstudium hast oder als Quereinsteiger /-in Berufsschullehrer /-in wirst. Wenn du einen Masterabschluss oder einen Fachhochschulabschluss hast, hast du theoretisch trotzdem die gleichen Berufschancen, wie jemand, der auf Lehramt studiert hat. In diesen Fällen ist eine Verbeamtung möglich. An Berufsschulen gibt es außerdem die Besonderheit, dass berufserfahrene Quereinsteiger /-innen immer gerne genommen werden, um den Schüler /-innen den Lernstoff so praxisnah wie möglich zu vermitteln. An allen anderen Schulformen werden in der Praxis Lehramtsstudierende oft den Quereinsteigern aufgrund ihrer gezielteren Ausbildung vorgezogen. Einen größeren Unterschied gibt es, wenn du den Seiteneinstieg mit einen FH-Abschluss wagen möchtest und die pädagogische Einführung absolvierst. Dadurch erwirbst du nämlich nur eine Unterrichtserlaubnis und keine Lehramtsbefähigung, wodurch du keine Chance auf eine Verbeamtung hast. Du wirst zwar nach einem Tarifvertrag der Länder eingestellt, profitierst aber nicht von den Steuervergünstigungen, die Beamte erhalten.
Gehalt: So viel verdienst du nach dem Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in
Wie die Ausbildung ist auch das Lehrer-Gehalt in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Beim Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in kommt es außerdem darauf an, welchen Ausbildungsweg du eingeschlagen hast. Gehst du den Quereinstieg mit einem Masterstudium an, kannst bereits Berufserfahrung vorweisen und absolvierst zusätzlich noch das Referendariat inklusive Prüfung zum zweiten Staatsexamen, wirst du bezahlt wie verbeamtete Lehrer /-innen, die auf dem normalen Weg ausgebildet wurden. Als Berufsschullehrer /-in wirst du außerdem oft in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft, wie zum Beispiel Grundschullehrer /-innen. Üblich ist hier die Besoldungsgruppe A 13, in der du zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen 4.133,03 Euro brutto im Monat verdienen würdest. Am wenigsten wirst du in Rheinland-Pfalz bezahlt. Hier verdienst du 3.655,61 Euro brutto im Monat. Wenn du allerdings den Weg nach einem FH-Abschluss wählst und die einjährige pädagogische Einführung absolviert hast, wirst du in ein Tarifverhältnis übernommen und in eine Entgeltstufe eingruppiert. Die Eingruppierungen variieren allerdings von Bundesland zu Bundesland. In Berlin Beispielsweise kannst du mit einem Bruttoverdienst von 4.212 Euro im Monat rechnen.
Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in: exzellente Berufschancen!
Wie an jeder anderen Schulform, werden auch an den Berufsschulen händeringend Lehrer /-innen gesucht. Laut einer Bertelsmann-Studie fehlen bis 2030 rund 60.000 Berufsschullehrer /-innen. Deswegen sind deine Chancen auf einen Quereinstieg besonders gut. In einigen Bundesländern werden sogar Aushilfslehrer ohne Vorbildung im Lehrbereich nebenberuflich eingestellt, um dem Lehrermangel entgegenzuwirken. Quereinsteiger /-innen, die dauerhaft in den Lehrberuf wechseln wollen, werden von den Bundesländern dringend gesucht und auch in ihrem Vorhaben unterstützt. Bei der Stellensuche solltest du also keine großen Probleme bekommen.
Der Bedarf an Berufsschullehrern /-innen ist groß! Durch die Altersstruktur der bestehenden Lehrer /-innen und den nachrückenden Lehramtsstudierenden, gibt es laut Bertelsmann-Studie bis zum Jahr 2035 jährlich einen Mangel von circa 4000 neuen Berufsschullehrer /-innen. Dabei steigt der jahresdurchschnittliche Einstellungsbedarf in den westdeutschen Flächenländern zwischen 2031 und 2035 auf 4716 Stellen an. In Ostdeutschland ist der Einstellungsbedarf bereits bis 2021 am höchsten. Hier werden jährlich 739 neue Lehrer /-innen gebraucht. In den Stadtstaaten werden zwischen 2031 und 2035 jährlich circa 476 neue Berufsschullehrer /-innen gebraucht. In den westdeutschen Flächenländern solltest du also als Berufsschullehrer /-in eine durchaus gefragte Person sein.
Die Aufgaben von Berufsschullehrern /-innen
Als Berufsschullehrer /-in bist du ein wichtiger Bestandteil des dualen Ausbildungssystems. Du vermittelst deinen Schülerinnen und Schülern das theoretische Wissen in deinem Fach, um sie auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Des Weiteren teilst du deine Erfahrungen, um ihnen Tipps für den Start ins Berufsleben zu geben. Außerdem leitest du Klausuren, korrigierst sie und benotest deine Schülerinnen und Schüler.
Ein /-e Berufsschullehrer /-in ist aber nicht nur Lehrkraft, sondern gleichzeitig auch Bezugsperson für die Schülerinnen und Schüler. Sollte es bei ihnen im Ausbildungsbetrieb Probleme geben, die sich vor Ort nicht so schnell lösen lassen, stehst du als Ansprechpartner bereit und hilfst ihnen mit Tipps und eigenen Erfahrungen.
An diesen Schulen kannst du unterrichten
Wenn du als Berufsschullehrer /-in den Quereinstieg wagen möchtest und einen Vorbereitungsdienst absolviert hast, dann kannst du an verschiedenen Arten von Berufsschulen lehren.
An diesen Schulen kannst du nach deinem Vorbereitungsdienst unterrichten:
- Handelsschulen
- Berufsfachschulen
- Berufskollegs
- Berufsoberschulen
- Fachoberschulen
- Fachschulen
- Fachakademien
- Wirtschaftsschulen
Überblick: Die wichtigsten Infos zum Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in
- Der Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
- Es gibt vier Wege um als Quereinsteiger /-in an einer Berufsschule zu lehren.
- Die Bezahlung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
- Dein Gehalt hängt auch von deiner Vorerfahrung und dem Bildungsabschluss ab.
- Als Berufsschullehrer /-in hast du hervorragende Berufsaussichten.
Spannende Berufe für Lehrer /-innen
Alternative Berufe
Sollte dir der Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in doch nicht zusagen, aber du möchtest nicht auf den Beruf des/der Lehrers/Lehrerin verzichten, gibts es Alternativen, die du in Betracht ziehen könntest.
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