Kündigung wegen Krankheit: Was bei langer Krankheit wirklich gilt

13.08.2026  |  Lesedauer: 4 Minuten

Junge Frau ist verzweifelt, als sie von ihrer Kündigung erfährt.

Bild: generiert mit KI

Kündigung wegen Krankheit: Was bei langer Krankheit wirklich gilt

Eine längere Krankheit ist schon belastend genug. Wenn dann auch noch die Angst um den Job dazukommt, wird es schnell stressig. Die gute Nachricht: Eine Kündigung wegen Krankheit ist in Deutschland nicht einfach so möglich. Arbeitgeber:innen müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Krank zu sein, reicht allein nicht für eine Kündigung.
  • Entscheidend sind die Zukunftsprognose, die Belastung für den Betrieb und eine Interessenabwägung.
  • Bei einer Kündigung solltest du schnell reagieren: Für eine Kündigungsschutzklage bleiben meist nur drei Wochen.

Darf mir wegen Krankheit gekündigt werden?

Grundsätzlich ja – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung zählt zu den personenbedingten Kündigungen. Der Grund liegt also nicht in deinem Verhalten, sondern darin, dass du deine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich länger oder immer wieder nicht ausüben kannst.

Gerichte prüfen dabei in der Regel drei Punkte:

Negative Gesundheitsprognose

Es muss wahrscheinlich sein, dass du auch künftig häufig oder länger ausfällst.

Erhebliche betriebliche Belastung

Deine Fehlzeiten müssen den Betrieb spürbar beeinträchtigen, zum Beispiel durch zusätzliche Kosten oder organisatorische Probleme.

Interessenabwägung

Es wird geprüft, ob die Kündigung wirklich angemessen ist oder ob dein Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegt.

Wie lange kann ich krank sein, bevor eine Kündigung droht?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Es existiert also keine bestimmte Zahl an Tagen, Wochen oder Monaten, nach der automatisch gekündigt werden darf.

Entscheidend ist immer der Einzelfall. Eine Rolle spielt zum Beispiel, ob du voraussichtlich bald wieder arbeiten kannst und wie stark deine Fehlzeiten den Betrieb belasten.

Typische Fälle sind:

  • häufige kurze Erkrankungen,
  • eine mehrere Monate dauernde Arbeitsunfähigkeit,
  • eine langfristige oder dauerhafte Leistungsunfähigkeit.

Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres können dabei eine Rolle spielen. Sie sind aber keine automatische Kündigungsgrenze.

Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Wenn du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, sollen Arbeitgeber:innen in der Regel ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anbieten. Dabei geht es darum, gemeinsam zu klären, wie du wieder in den Job zurückkehren kannst und ob sich weitere Ausfälle vermeiden lassen. Denkbar sind zum Beispiel ein anderer Arbeitsplatz oder angepasste Aufgaben. Ein fehlendes BEM macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Vor Gericht kann es für Arbeitgeber:innen aber schwieriger werden zu zeigen, dass wirklich alle milderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Gilt das auch für Nebenjobs, Werkstudierende und Minijobs?

Ja. Auch in Teilzeit-, Werkstudierenden- oder Minijobs kann eine krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich möglich sein. Ob der allgemeine Kündigungsschutz greift, hängt allerdings unter anderem davon ab, wie lange du bereits im Unternehmen arbeitest und wie groß der Betrieb ist. In der Regel gilt das Kündigungsschutzgesetz erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Auch die Probezeit kann eine Rolle spielen. Trotzdem darf eine Kündigung nicht willkürlich oder aus verbotenen Gründen erfolgen.

Was gilt bei psychischen Erkrankungen?

Psychische Erkrankungen werden rechtlich nicht anders behandelt als körperliche. Eine Diagnose wie Depression, Angststörung oder Erschöpfung reicht allein also ebenfalls nicht für eine Kündigung. Entscheidend sind auch hier die gesundheitliche Prognose, die Auswirkungen auf den Betrieb und die Frage, ob andere Lösungen möglich sind.

Was tun, wenn du eine Kündigung bekommst?

Vor allem solltest du nicht zu lange warten. Diese Schritte sind wichtig:

  1. Kündigung prüfen: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  2. Datum checken: Für eine Kündigungsschutzklage gilt meist eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
  3. Unterlagen sammeln: Dazu gehören Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Krankmeldungen, BEM-Unterlagen und relevante E-Mails.
  4. Beratung holen: Unterstützung bekommst du zum Beispiel bei einer Gewerkschaft, einer Rechtsberatung oder bei Anwält:innen.
  5. Bei der Agentur für Arbeit melden: So vermeidest du mögliche Nachteile.

Auch einen Aufhebungsvertrag solltest du nicht vorschnell unterschreiben, da er Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben kann.

Musst du deinem Arbeitgeber deine Diagnose nennen?

Normalerweise nicht. Deine Diagnose gehört zu deinen sensiblen Gesundheitsdaten.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass du krank bist – nicht, woran du erkrankt bist. Arbeitgeber:innen können eine krankheitsbedingte Kündigung deshalb in der Regel anhand deiner Fehlzeiten und deren Auswirkungen auf den Betrieb begründen, ohne deine komplette Krankengeschichte zu kennen.

Wann ist eine Kündigung eher unwahrscheinlich?

Geringere Chancen hat eine krankheitsbedingte Kündigung zum Beispiel, wenn

  • es sich um eine einmalige Erkrankung handelt,
  • gute Heilungschancen bestehen,
  • deine Rückkehr absehbar ist,
  • der Betrieb durch deinen Ausfall kaum beeinträchtigt wird oder
  • mögliche Alternativen nicht geprüft wurden.

Eine lange Krankschreibung bedeutet also nicht automatisch, dass dein Job in Gefahr ist. Entscheidend ist immer die gesamte Situation.

Krankheit bedeutet nicht automatisch Kündigung

Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, aber an hohe Voraussetzungen gebunden. Arbeitgeber:innen müssen unter anderem zeigen, dass auch künftig mit erheblichen Ausfällen zu rechnen ist und dass andere Lösungen nicht ausreichen. Falls tatsächlich eine Kündigung im Briefkasten liegt, gilt deshalb: Frist prüfen, Unterlagen sammeln und Unterstützung holen. Vor allem die Drei-Wochen-Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage solltest du im Blick behalten.

 

 

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