BAföG in der Ausbildung: Das musst du wissen!
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BAföG in der Ausbildung: Ist das möglich?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist vielen vor allem als finanzielle Unterstützung für Studierende bekannt. Doch auch während einer schulischen Ausbildung kannst du BAföG beantragen. Denn auch in diesem Fall soll die staatliche Unterstützung Auszubildenen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wie im Studium ist aber auch das BAföG in der Ausbildung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche das sind, wie und wo du einen BAföG-Antrag stellen kannst und mit wie viel staatlicher Unterstützung du rechnen kannst, erklären wir dir hier.
Was ist eigentlich BAföG?
Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das du während der Ausbildung zur finanziellen Unterstützung beantragen kannst. Dieses Gesetz kommt in Deutschland zum Einsatz, wenn du in deiner Ausbildung nicht genügend finanzielle Unterstützung von deinen Eltern erhältst und daher auf finanzielle Förderung vom Staat angewiesen bist. Somit wird es dir ermöglicht, eine Ausbildung zu absolvieren, die deinen Fähigkeiten und Interessen entspricht, auch wenn deine finanziellen Umstände dies nicht ermöglichen können.
Voraussetzungen: Dann hast du einen Anspruch auf BAföG in der Ausbildung
Die staatliche Förderung gibt es aber nicht automatisch, nur weil du mit einer Ausbildung beginnst. Um BAföG zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit du einen Anspruch auf den Erhalt von BAföG geltend machen kannst.
Du bekommst BAföG in der Ausbildung, wenn:
- du nach Abschluss der 10. Klasse auf eine gemeinbildende Schule gehst (z.B. auf eine Berufsfachschule, Fachschule, Akademie oder Berufsfachschule).
- du deine erste Ausbildung absolvierst.
- du bei Start deiner Ausbildung jünger als 30 Jahre bist.
- du ein duales Studium in Angriff nimmst.
- du eine schulische Ausbildung absolvierst.
- der Ausbildungsbedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder das Einkommen eines Ehepartners bzw. der Eltern abgedeckt ist.
Wie viel BAföG in der Ausbildung erhältst du?
Wie hoch die Summe deines BAföG ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, denn deine Förderung wird individuell nach deinem Einkommen während der Ausbildung sowie nach dem Einkommen deiner Eltern bzw. Ehepartner /-in berechnet. Außerdem wird berücksichtigt, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder bereits einen eigenen Haushalt führst. Wohnst du nämlich alleine, wird bei der Berechnung auch einbezogen, ob du für deine Ausbildung den Wohnort wechseln und somit Kosten eines Umzuges auf dich nehmen musst. Die BAföG-Höhe wird ebenfalls davon beeinflusst, ob du eine eigene Kranken- oder Pflegeversicherung besitzt oder noch über deine Eltern mitversichert bist. Hast du zudem eigene Kinder, die unter zehn Jahre alt sind, erhältst du einen Kinderbetreuungszuschlag.
Der aktuelle BAföG-Höchstsatz für Schüler /-innen in der Ausbildung beträgt 803 Euro und 957 Euro monatlich.
Höchstsätze für Schüler-BAföG
Schulart | Höchstsatz p. Monat | Voraussetzung |
---|---|---|
Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 | 666 € | Du wohnst bei deinen Eltern. |
Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 | 803 € | Du wohnst nicht bei deinen Eltern. |
Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, und Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 276 € | Du wohnst bei deinen Eltern. |
Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, und Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 666 € | Du wohnst nicht bei deinen Eltern. |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 498 € | Du wohnst bei deinen Eltern. |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 775 € | Du wohnst nicht bei deinen Eltern. |
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 501 € | Du wohnst bei deinen Eltern. |
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 822 € | Du wohnst nicht bei deinen Eltern. |
Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 534 € | Du wohnst bei deinen Eltern. |
Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 855 € | Du wohnst nicht bei deinen Eltern. |
Beachte bei diesen Werten, dass es sich um Höchstsätze handelt und somit um das Maximum, das du je nach Schul- und Ausbildungsart an BAföG bekommen kannst. Die tatsächliche Förderung kann je nach individuellem Bedarf und den finanziellen Verhältnissen der Eltern variieren.
So beantragst du Bafög
Um alle Schritte für einen Erhalt von BAföG in die Wege zu leiten, stellst du einen schriftlichen BAföG-Antrag, den du beim BAföG-Amt bekommst oder online auf www.bafög.de ausfüllen und abschicken kannst. Der Antrag beinhaltet das Einreichen verschiedener Formulare, die sowohl du selbst als auch deine Eltern bzw. deine Ehepartner bzw. deine Ehepartnerin ausfüllen müssen. Ebenfalls musst du dem Amt verschiedene Auskünfte über deine Situation, beispielsweise zu deinen Finanzen, geben.
Der Antrag und die Berechnung deines BAföGs erfolgt über das zuständige Amt für die Ausbildungsförderung deiner Stadt. In § 21 BAföG wird geregelt, welches Einkommen angerechnet werden kann.
Darum lohnt es sich immer einen Antrag zu stellen
Auch wenn du finanziell gar nicht so schlecht aufgestellt bist, lohnt es sich in jedem Fall, einen Antrag auf BAföG zu stellen und deinen Anspruch auf die Finanzierungshilfe prüfen zu lassen. Im schlimmsten Fall erhältst du eine Absage, aber dann hast du es zumindest versucht. Im Internet kannst du auch mit dem BAföG-Rechner vorab schon einmal testen, ob du einen Anspruch auf BAföG hast oder nicht. Der BAföG-Antragsassistent unterstützt dich dabei, alle Unterlagen fehlerfrei und vollständig einreichen zu können.
Wie lange musst du warten?
Die Bearbeitungszeit für dein BAföG ist gar nicht so leicht zu bestimmen, denn die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel musst du jedoch durchschnittlich mit einer Wartezeit von mindestens 2,5 Monaten rechnen. Daher solltest du dich rechtzeitig mit der Beantragung von BAföG in der Ausbildung beschäftigen. Dauert es länger, solltest du auf jeden Fall beim Amt nachfragen.
Besonderheiten von BAföG
BAföG gibt es nicht nur für Azubis, sondern auch für Studierende. Im Vergleich dazu gibt es beim BAföG in der Ausbildung allerdings ein paar Unterschiede, die du beachten solltest.
Die duale Ausbildung als Ausnahme
Hast du dich für eine betriebliche oder überbetriebliche – also für eine duale – Ausbildung entschieden, kannst du nicht durch BAföG gefördert werden. Dann hast du jedoch die Möglichkeit, eine staatliche Beihilfe in Anspruch zu nehmen, und zwar die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Keine Rückzahlung von BAföG nach der Ausbildung
Hast du während deiner Ausbildung BAföG erhalten, musst du dieses nach deiner Ausbildung nicht zurückzahlen. Nur Studierende, die während ihres Studiums BAföG erhalten, müssen eine BAföG-Rückzahlung leisten.
FAQ: Häufige Fragen
Überblick: Die wichtigsten Infos zum BAföG:
- BAföG dient zur finanziellen Unterstützung in der Ausbildung.
- Um deinen Anspruch auf BAföG geltend machen zu können, musst du verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
- Wie viel BAföG du erhältst, hängt von deiner individuellen Situation ab.
- Die Bearbeitungszeit deines Antrags kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, daher solltest du dich frühzeitig damit beschäftigen.
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