Weihnachtsgeld: Das musst du wissen!
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Weihnachstgeld ja oder nein?
Oh du fröhliche – wenn du dich auf Stellensuche begibst, wird dir in manchen Ausschreibungen folgendes Stichwort begegnen: Weihnachtsgeld. Klingt ansprechend und vielleicht hast du ja bereits von diesem dreizehnten Monatsgehalt gehört. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Hast du einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Und wie hoch fällt das Weihnachtsgeld aus? Diese und weitere Fragen rund um die weihnachtliche Sonderzahlung beantworten wir dir hier.
Was ist das Weihnachtsgeld?
Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine sogenannte Sonderzahlung, zu der zum Beispiel auch das Urlaubsgeld, eine Gewinnbeteiligung oder andere Bonuszahlungen zählen. Dieses Extra-Geld hat in der Regel entweder den Zweck, die Betriebstreue der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu honorieren oder ihre Arbeitsleistung zusätzlich zu vergüten. Das Weihnachtsgeld setzt sich meist aus einer Mischung dieser beiden Formen zusammen.
Welchen Zweck hat das Weihnachtsgeld?
Welchen Zweck das Weihnachtsgeld in einem Unternehmen erfüllt, kann man oft an seiner Höhe ablesen: Ist die Sonderzahlung genauso hoch wie das Monatsgehalt, ist davon auszugehen, dass hier nicht nur die Betriebstreue gewürdigt wird, sondern auch die Arbeitsleistung eine bedeutende Rolle spielt. Wegen dieses Mischcharakters wird das Weihnachtsgeld auch häufig mit dem dreizehnten Gehalt gleichgesetzt. Die beiden Zahlungen unterscheiden sich aber darin, dass das dreizehnte Gehalt normalerweise ausschließlich auf die Bezahlung der erbrachten Arbeitsleistung abzielt.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld ist keine Selbstverständlichkeit, sondern hängt von deinem Arbeitgeber ab. Laut Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes erhalten rund 53 Prozent aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen diese Sonderzahlung am Jahresende. Besonders verbreitet ist Weihnachtsgeld unter Beschäftigten mit Tarifvertrag. Von ihnen können sich fast 80 Prozent über Weihnachtsgeld freuen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es aber nicht. Stattdessen ergibt sich Anspruch auf die Sonderzahlung aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Nur wenn die Zahlungen in einem dieser Dokumente festgelegt sind, steht dir Weihnachtsgeld zu und du kannst vor Gericht klagen, falls dein Arbeitgeber es dir nicht auszahlt.
Grundsätzlich ist es so, dass du mit einem Tarifvertrag deutlich höhere Chancen auf Weihnachtsgeld hast als ohne. Gleiches gilt für Vollzeiteschäftigte gegenüber Teilzeitbeschäftigten. Und leider spielt auch hier immer noch das Geschlecht eine Rolle: Männer erhalten mit einem Anteil von 58 Prozent deutlich häufiger Weihnachtsgeld als Freuen (49%).
Betriebliche Übung
Auch im Falle einer betrieblichen Übung hast du einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld. Die betriebliche Übung liegt vor, wenn dein Arbeitgeber die Sonderzahlung mindestens drei Jahre in Folge an alle oder an einen Teil der Mitarbeiter /-innen geleistet hat. Diese Regelung gilt auch, wenn das Weihnachtsgeld jedes Jahr in unterschiedlicher Höhe ausgeschüttet wurde. Der Grund: Durch die regelmäßige Zahlung planen Mitarbeiter das zusätzliche Geld ein und verlassen sich darauf, dass ihnen dieses Geld auch in den folgenden Jahren zur Verfügung steht.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Ein weiterer Punkt, der dir möglicherweise ein Recht auf Weihnachtsgeld verschafft, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass grundsätzlich erst einmal kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin aus der Zahlung ausgeschlossen werden darf. Bekommen also all deine Kollegen jedes Jahr Weihnachtsgeld, hast du ebenfalls einen Anspruch darauf. Allerdings ist es dem Arbeitgeber erlaubt, seine Arbeitnehmer in verschiedene Gruppen einzuteilen. So kann er zum Beispiel das Weihnachtsgeld an die Betriebszugehörigkeit koppeln und festlegen, dass nur Mitarbeiter, die schon mindestens drei Jahre im Unternehmen sind, eine Sonderzahlung erhalten.
Auf einen Blick: Hieraus ergibt sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Freiwillige Zahlung des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung
Höhe des Weihnachtsgeldes
Wie hoch das Weihnachtsgeld konkret ausfällt, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Im letzten Jahr lag die weihnachtliche Sonderzahlung im Durchschnitt bei etwa 2.809 Euro brutto. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld gibt es laut Statistischem Bundesamt beispielsweise in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ sowie im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“. Die Sonderzahlung belief sich hier im Jahr 2023 auf 5.733 Euro beziehungsweise 5.586 Euro brutto.
Die Höhe zwischen Unternehmen und tarifvertraglichen Vereinbarungen kann also sehr unterschiedlich ausfallen. Üblicherweise werden 60 bis 80 Prozent des Monatsgehalts als Weihnachtgeld an den Beschäftigten oder die Beschäftigte ausgezahlt.
Gut zu wissen
Weihnachtsgeld ist nicht steuerfrei. Wie andere Sonderzahlungen auch unterliegt das Weihnachtsgeld der Lohnsteuer und wird unter den sonstigen Bezügen aufgelistet.
Kürzung des Weihnachtsgeldes
Ob eine Kürzung des Weihnachtsgeldes möglich ist, hängt davon ab, woraus sich dein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt.
Fall 1: Das Weihnachtsgeld ist im Tarifvertrag geregelt
Ist das Weihnachtsgeld Bestandteil eines Tarifvertrages, kann der Arbeitgeber die Zahlung nicht ohne weiteres ändern oder sogar ganz streichen. Versucht er das doch, kannst du das Geld bei deinem Arbeitgeber oder im Zweifel vor dem Arbeitsgericht einfordern.
Manchmal kommt es allerdings vor, dass ein Unternehmen mehr Weihnachtsgeld zahlt, als im Tarifvertrag vorgesehen ist. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Zahlung auf die vertraglich festgelegte Summe reduzieren. Ist die übertarifliche Zahlung allerdings in der Betriebsvereinbarung vermerkt, ist auch diese Kürzung nicht einfach so möglich.
Fall 2: Das Weihnachtsgeld ist im Arbeitsvertrag geregelt
Ist das Weihnachtsgeld in deinem Arbeitsvertrag verankert, kann dein Arbeitgeber diesen natürlich nicht einfach ohne dein Einverständnis ändern. Trotzdem hat er mehrere Möglichkeiten, die Höhe der Sonderzahlung zu variieren oder sie sogar ganz auszusetzen.
Zum einen kann die Zahlung des Weihnachtsgeldes im Arbeitsvertrag mit einem Widerrufsvorbehalt versehen sein. In diesem Fall ist quasi eine Klausel eingebaut, die besagt, dass die Zahlung bei wirtschaftlichen Engpässen des Unternehmens eingestellt werden kann. Außerdem kann vertraglich festgehalten werden, dass die Auszahlung des Weihnachtsgeldes an die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers gekoppelt ist.
Eine andere Möglichkeit ist der Freiwilligkeitsvorbehalt. Dabei gibt der Arbeitgeber an, dass die Zahlung des Geldes freiwillig erfolgt und jederzeit geändert oder eingestellt werden kann. Beim Freiwilligkeitsvorbehalt spielt die genaue Formulierung aber eine wichtige Rolle: Im Falle einer Änderung oder Streichung des Weihnachtsgeldes solltest du deinen Vertrag deshalb am besten von einem externen Experten /-innen prüfen lassen.
Fall 3: Das Weihnachtsgeld ergibt sich aus einer betrieblichen Übung
Auch wenn dein Arbeitgeber seit mindestens drei Jahren Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausschüttet, kann er sich dem Rechtsanspruch durch betriebliche Übung entziehen – in diesem Fall beruft er sich ebenfalls auf den Freiwilligkeitsvorbehalt.
Dazu muss er jedes Jahr ein Begleitschreiben aufsetzen, das zusätzlich zur Gehaltsabrechnung ausgeteilt wird. Darin wird immer wieder aufs Neue vermerkt, dass die Zahlung des Weihnachtsgeldes freiwillig ist und der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch darauf hat.
Weihnachtsgeld bei Kündigung
Wenn du vor der Auszahlung des Weihnachtsgelds deine Kündigung einreichst, gibt es zwei Möglichkeiten: Ist das Weihnachtsgeld in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Unternehmens explizit zur Honorierung der Betriebstreue gedacht, hast du keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.
Ist allerdings festgelegt, dass das Weihnachtsgeld zu einem Teil oder ausschließlich die Arbeitsleistung vergütet, kannst du eine zeitanteilige Auszahlung verlangen. Die Möglichkeit auf eine Teilzahlung besteht auch, wenn der Zweck des Weihnachtsgeldes nicht genau definiert und deshalb nicht davon auszugehen ist, dass es sich lediglich um einen Bonus für die Betriebstreue handelt.
Weihnachtsgeld bei Teilzeit
Für Teilzeitkräfte gilt – wie für alle anderen Angestellten auch – der bereits erwähnte Gleichbehandlungsgrundsatz. Allerdings steht dir als Teilzeitkraft nicht der volle Betrag zu. Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird deshalb anteilig zu dem Betrag berechnet, der den Vollzeitkräften ausgezahlt wird. Die Kürzung um einen bestimmten Betrag ist allerdings nicht rechtens.
Beziehst du Mindestlohn, kann es passieren, dass das Weihnachtsgeld mit deinem Gehalt verrechnet wird und du keine Sonderzahlung zum Ende des Jahres erhältst – das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2016 entschieden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Sonderzahlung jeden Monat anteilig mit dem Mindestlohn verrechnen. Auch hier gilt aber wieder: Das Weihnachtsgeld muss als leistungsbezogene Zahlung erkennbar sein.
FAQ: Häufige Fragen
Weihnachtsgeld im Überblick
- Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers.
- Grundsätzlich hast du keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
- Ob du Weihnachtsgeld bekommst, ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Nur dann ist die Zahlung auch rechtlich bindend für den Arbeitgeber.
- 53 Prozent der Beschäftigten bekommen am Ende des Jahres eine Sonderzahlung.
- Wichtigster Faktor ist die Beschäftigungsart: Fast 80 Prozent der Arbeitnehmer /-innen mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld, in Betrieben ohne Tarifvertrag sind es mit 44 Prozent deutlich weniger.
- Wer Vollzeit arbeitet (55%), hat eine höhere Chance auf Weihnachtsgeld als Teilzeitkräfte (39%).
- Männer erhalten mit einem Anteil von 58 Prozent deutlich häufiger Weihnachtsgeld als Frauen (49%).
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