Aufstiegs-BAföG: Unterstützung bei der Weiterbildung

Marvin Kesper - 10.07.2018

Aufstiegs-BAföG Förderung

Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig. | Foto: lovelyday12/Getty Images

Aufstiegs-BAföG: Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung

Ein Sprichwort sagt: "Man lernt nie aus!" Wer das ernst nimmt und eine Fortbildung anstrebt, der wird oft von den hohen Kosten für Meister-, Fachwirtkurse und Co. abgeschreckt. Doch zur finanziellen Unterstützung gibt es nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) das Aufstiegs-BAföG. Wer an einer von 700 förderfähigen Fortbildungen teilnimmt, erhält dadurch einen Beitrag zu den Kosten des Lehrgangs und den Prüfungen. Außerdem werden Meisterbrief-Anwärter bei dem Anfertigen des Meisterstücks finanziell unterstützt. Das Gute am Aufstiegs-BAföG: Es ist einkommens- und vermögensunabhängig. Also ist es egal wie viel du verdienst oder auf deinem Sparbuch hast, wenn du die anderen Voraussetzungen erfüllst, wirst du gefördert.

Was fördert das Aufstiegs-BAföG?

Um von dem Aufstiegs-BAföG profitieren zu können, musst du eine berufliche Fortbildung anstreben, die dich auf eine Prüfung vorbereiten. Hierbei ist wichtig, dass eine Erstausbildung nicht förderfähig ist, da der angestrebte Abschluss der Fortbildung über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung  oder einer Berufsfachschulabschlusses liegen muss. Zum Beispiel kannst du deine Ausbildung zum Industriemechaniker nicht mit dem Aufstiegs-BAföG fördern lassen, die Fortbildung zum Industriemechaniker-Meister allerdings schon. Außerdem gibt es noch weitere Anforderungen an die Fortbildungen, damit diese förderfähig sind: So muss die Fortbildung eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben, die in Vollzeit, Teilzeit, durch Fernlehrgänge oder mediengestützte Lehrgänge abgehalten werden können. Eine Vollzeitmaßnahme darf nicht länger als drei Jahre und eine Teilzeitmaßnahme maximal vier Jahre dauern.

Aufstiegs-BAföG nach dem Bachelor? Das geht!

Wenn du dich nach deinem Bachelorstudium weiterbilden möchtest und eine Fortbildung vor Augen hast, kannst du auch auf das Aufstiegs-BAföG zurückgreifen. Wichtig ist jedoch, dass der Bachelor dein höchster Hochschulabschluss ist. Mit einem abgeschlossenen Masterstudium, hast du jetzt und auch in Zukunft keinen Anspruch auf eine Förderung.

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Aufstiegs-BAföG: Das bekommst du

Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist zweigeteilt. Zum einen erhältst du Zuschüsse, die du nicht zurückzahlen brauchst und zum anderen hast du die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen. Wie viele Zuschüsse du bekommst, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel von den Kosten des Förderlehrgangs oder dem Unterhaltsbedarf. Von den anfallenden Kosten erhältst du immer 40 Prozent als Zuschuss. Die Differenz zum vollen Kostenbetrag kannst du dann mit dem Darlehen ausgleichen. Fleiß wird hier belohnt: Wenn du deine Prüfung erfolgreich bestehst, werden dir die 40 Prozent des aufgenommenen Darlehens erlassen. Einfaches Rechenbeispiel: Nehmen wir die angesprochene Fortbildung zum Industriemechaniker-Meister. Wenn diese 10.000 Euro kostet, erhältst du 40 Prozent, also 4.000 Euro als Zuschuss. Für die restlichen 6.000 Euro nimmst du das Darlehensangebot an. Wenn du deine Meisterprüfung bestehst, werden dir von den 6.000 Euro nochmal 2.400 Euro erlassen, sodass du nur noch 3.600 Euro zurückzahlen musst.

Förderung ausrechnen lassen

Solltest du eine Vollzeitfortbildung machen, kannst du zusätzlich zu den Fortbildungskosten eine Förderung zum Lebensunterhalt erhalten, die allerdings einkommens- und vermögensabhängig ist. Wie viel Förderung du letztendlich erhältst, kannst du dir auf der Website des Bundesministeriums für Bild und Forschung durch den Förderrechner ausrechnen lassen.

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Der BAföG Höchstsatz legt fest, wie viel Unterstützung du maximal bekommen kannst. Wir erklären dir, wie hoch der aktuelle Höchstsatz ist und wie er sich berechnet.

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Antragsstellung ganz einfach online

Antragsstellung bedeutet meist zwangsläufig viel Papierkram. Den Antrag zum Aufstiegs-BAföG kannst du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ganz einfach online stellen. Hierzu musst du nur das Bundesland auswählen, indem du wohnst, dich Registrieren und schon wird dir Schritt für Schritt zur erfolgreichen Antragsstellung verholfen.

Das Aufstiegs-BAföG in Zahlen

Das Statistische Bundesamt hat nun aktuelle Zahlen zum Aufstiegs-BAföG veröffentlicht. Demnach wurden 2017 knapp 165.000 fortbildungswillige Menschen gefördert. Seit der Einführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes 1996 wurden mehr als zwei Millionen Personen gefördert, die dadurch zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern aufgestiegen sind. Insgesamt wurde dafür eine Förderleistung von über acht Milliarden Euro aufgewendet.

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