Höherer Dienst: Was du zum Beamtenstatus wissen musst
Auch Professoren /-innen werden in den höheren Dienst eingeordnet. | Foto fauxels/Pexels
Definition: Was ist der höhere Dienst?
Der höhere Dienst bildet die Spitze des Beamtentums in Deutschland. Hier werden, wie der Name schon sagt, die höchsten Beamten /-innen eingeordnet, die auch dementsprechend gut bezahlt werden. In den meisten Fällen zählen die Berufe der Beamten /-innen im höheren Dienst zu den bestbezahlten Berufen im Bundesgebiet. Als Beamte /-r im höheren Dienst wirst du in die Besoldungsgruppen A13 bis A16, B und W eingruppiert.
Inhaltsverzeichnis
Höherer Dienst: die Voraussetzungen
Wenn du Beamte /-r im höheren Dienst werden möchtest, ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium für dich zwingend notwendig. Dabei reicht ein Bachelorstudium in den meisten Fällen nicht aus. Ein Masterstudium oder ein gleichwertiger Abschluss ist meistens Pflicht. So qualifizieren Diplomabschlüsse, Magister oder ein abgeschlossenes erstes Staatsexamen ebenfalls zur Laufbahn im höheren Dienst. Wenn du jedoch nicht direkt in den höheren Dienst einsteigst, sondern bereits im gehobenen Dienst tätig bist oder dich vorerst hier eingruppieren möchtest, steht für dich immer noch der Aufstieg in den höheren Dienst offen. Hierzu kannst du dich auf sogenannte Aufstiegsstellen bewerben und so den Aufstieg und die damit verbundene Besoldungserhöhung erlangen. Wenn du zum Beispiel Lehrer /-in werden möchtest und bisher nach den Besoldungsgruppen A12 bis A13 bezahlt wurdest, kannst du dich nach einer bestimmten Anzahl an Berufsjahren auf eine Stelle als Schuldirektor /-in bewerben. An einem Gymnasium zählen sie bereits zum höheren Dienst und werden nach der Besoldungsgruppe A16 bezahlt. Des Weiteren gelten auch für den höheren Dienst die allgemeinen Voraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn. Um Beamte /-r werden zu können, musst du Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates sein und für das deutsche Grundgesetz eintreten. Außerdem musst du eine physische und psychische Eignung vorweisen können, sodass eine absehbare Dienstunfähigkeit ausgeschlossen werden kann. Auch eine Haftstrafe in den letzten fünf Jahren darfst du nicht verbüßt haben.
Als Beamte /-r bist du einem Dienstherren unterstellt. Der Dienstherr ist die Behörde, für die du arbeitest, also der Bund, das Bundesland oder die Kommune. Dementsprechend können sich auch die Voraussetzungen für eine Verbeamtung von Dienstherr zu Dienstherr unterscheiden.
Vorbereitungsdienst zum höheren Dienst
Nachdem du dein Hochschulstudium erfolgreich absolviert hast, absolvierst du in den meisten Fällen einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, der auch Referendariat genannt wird. Hier wirst du in deinem späteren Einstiegsamt ausgebildet und arbeitest bereits in der entsprechenden Behörde. In einigen Fällen kannst du die Laufbahnbefähigung, die du durch einen erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst erhältst, auch über andere Wege erlangen. So kann der Bundespersonalausschuss dir aufgrund deiner besonderen Lebens- und Berufserfahrung eine Laufbahnbefähigung erteilen. Sobald du Referendar /-in bist, giltst du als Beamte /-r auf Widerruf und genießt noch nicht das Privileg der Unkündbarkeit. Sollte sich während deines Vorbereitungsdienstes herausstellen, dass du doch nicht für den Beruf geeignet bist, kann der Vorbereitungsdienst kurzfristig beendet werden und dir der Status als Beamte /-r auf Widerruf entzogen werden. Zum Beispiel, wenn du in deinem Beruf grob fahrlässig handelst oder dir eine Dienstunfähigkeit bescheinigt werden sollte.
Bezahlt wirst du als Referendar /-in nach bestimmten Anwärterbezügen, die sich an der Besoldung des Einstiegsamtes orientieren. Die Besoldung unterscheidet sich von Dienstherr zu Dienstherr und so fallen auch die Anwärterbezüge jeweils unterschiedlich aus.
Studium
Um die Laufbahn zum gehobenen Dienst einzuschlagen, musst du mindestens ein Master-Studium abschließen. Für manche Berufsgruppen musst du außerdem an einer internen Hochschule des Bundes oder des Landes studieren, zum Beispiel, wenn du in der Landesverwaltung arbeiten möchtest. Auch Polizisten /-innen müssen an einer internen Hochschule studieren und für den höheren Dienst mindestens einen Masterabschluss vorweisen können. In einigen Bundesländern ist es jedoch auch möglich, Verwaltung an einer normalen Hochschule zu studieren. Dieses Studium garantiert jedoch keine Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Nachdem du dein Studium abgeschlossen hast, kannst du dich für die Beamtenlaufbahn zum höheren Dienst bei einer Behörde bewerben.
Besoldung im höheren Dienst
In Deutschland wird das Beamten-Gehalt als Besoldung bezeichnet. Um die Höhe der Besoldung zu bestimmen, werden Beamte /-innen in verschiedene Besoldungsgruppen eingeteilt. Die Eingruppierung und die Höhe der Besoldung sind in den Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen festgelegt. Deine Besoldung hängt von der Besoldungsgruppe, dem Bundesland, in dem du arbeitest, und deiner Berufserfahrung ab. Wenn du im höheren Dienst arbeitest, wirst du in die Besoldungsgruppen A13 bis A16, B oder W eingruppiert.
Die Besoldungsgruppen A sind nochmal jeweils in zwölf Erfahrungsstufen eingeteilt. Die Erfahrungsstufen geben deine aktuelle Berufserfahrung an und lassen diese in deine Besoldung einfließen. Nach einer bestimmten Anzahl an Berufsjahren steigst du an Erfahrungsstufen automatisch auf. Die Besoldungsgruppen B und W haben diese Erfahrungsstufen nicht. Da die Beamtenbesoldung vom jeweiligen Dienstherrn festgelegt wird, unterscheidet sich deine Bezahlung zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund. Um dir einen Überblick zu geben, haben wir für dich die Beamtenbesoldung im höheren Dienst in Nordrhein-Westfalen zusammengefasst:
Besoldungsgruppe | Besoldungsgruppe |
---|---|
A13 | 4.401,78 |
A14 | 4.673,87 |
A15 | 5.399,63 |
A16 | 5.950,11 |
B1 | 6.763,72 |
B2 | 7.847,05 |
B3 | 8.305,70 |
B4 | 8.786,07 |
B5 | 9.337,17 |
B6 | 9.857,60 |
B7 | 10.363,83 |
B8 | 10.891,49 |
B9 | 11.546,61 |
B10 | 13.581,08 |
B11 | 14.105,40 |
W1 | 4.726,83 |
W2 | 6.220,62 |
W3 | 6.871,22 |
Beispielberufe im höheren Dienst
Da der gehobene Dienst kein Beruf, sondern ein Berufsstatus ist, fallen eine Vielzahl an Beamten-Berufen unter diese Bezeichnung. Neben Finanzwirten /-innen und Lehrer /-innen finden sich hier auch Professoren /-innen, Bundesminister /-innen und Polizeidirektoren /-innen wieder. In der folgenden Tabelle kannst du dir einen Überblick über einige Beispielberufe in den jeweiligen Besoldungsgruppen verschaffen.
Besoldungsgruppe | Beispielberufe |
---|---|
A13 | Stadtoberamtsrat, Oberamtsanwalt, Gymnasiallehrer |
A14 | Oberverwaltungsrat, Polizeioberrat, Oberstudienrat |
A15 | Polizeidirektor, Studiendirektor, Medizinaldirektor |
A16 | Leitender Polizeidirektor, Leitender Verwaltungsdirektor, Oberstudiendirektor |
B1 | Direktoren innerhalb wissenschaftlichen Behörden |
B2 | Abteilungsdirektor, Ministerialrat, Senatsdirektor |
B3 | Botschafter |
B4 | Präsidenten kleiner Bundesämter |
B5 | Generaldirektor, Präsidenten kleinerer Bundesämter |
B6 | Präsidenten mittlerer Bundesämter |
B7 | Präsidenten größerer Bundesämter |
B8 | Präsidenten größerer Bundesämter, Leiter von Abteilungen im Bundesministerium |
B9 | Regierungspräsidenten, Direktoren großer Behörden |
B10 | Staatssekretär, Präsidenten der größten Bundesämter |
B11 | Staatssekretär, Präsident des Bundesrechnungshofes |
W1 | Juniorprofessor |
W2 | Professor |
W3 | Professoren mit leitender Funktion (z.B Lehrstuhlinhaber) |
FAQ: Häufige Fragen
Überblick: alle Infos zum höheren Dienst
- Der höhere Dienst ist die höchste Laufbahn im Beamtentum.
- Voraussetzung für den höheren Dienst ist ein Master oder ein vergleichbarer Abschluss.
- Die Beamtenbesoldung ist von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedlich.
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