Beamtengehalt: So viel kannst du verdienen
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Beamtengehalt: Warum ist es etwas Besonderes?
Dass man als Beamter oder Beamtin ganz gut verdient, hast du sicher schon öfter gehört. Doch stimmt das auch? Grundsätzlich solltest du zum Thema Beamtengehalt wissen, das es sich in vielerlei Hinsicht von dem Gehalt eines Angestellten im privaten Sektor unterscheidet. Es basiert auf einem festen und transparenten System, das sich an Besoldungsgruppen und Dienstgraden orientiert. Während die Gehälter von Angestellten durch Tarifverträge und individuelle Vereinbarungen bestimmt werden, sind die Bezüge von Beamten /-innen gesetzlich festgelegt. Dies sorgt für eine klare Struktur und Berechenbarkeit, sowohl für die Beamten und Beamtinnen selbst als auch für die öffentliche Hand.
Ein weiterer Unterschied ist die Art der Altersvorsorge: Statt einer Rentenversicherung erhalten Beamte eine staatlich garantierte Pension, die häufig höher ausfällt als die gesetzliche Rente. Auch die zusätzliche Absicherung durch Zulagen und Sonderzahlungen ist ein Merkmal, das das Beamtengehalt von anderen Einkommensarten abhebt. Zudem sind Beamte /-innen von bestimmten steuerlichen Regelungen und Sozialversicherungsbeiträgen befreit, was ihre Bezüge in vielerlei Hinsicht attraktiver macht. Was das genau bedeutet und wie hoch das Gehalt eines Beamten oder einer Bamtin ausfällt, erfährst du hier.
Definition: Besoldung
Anstatt eines Gehalts erhalten Beamte /-innen eine Besoldung. Eine Besoldung setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt und mehreren Zuschlägen, wie Familienzuschlag und Auslandszulagen. Die Höhe der Besoldung ist in den Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen geregelt. Beamte /-innen erhalten ihre Besoldung immer im Voraus und nicht zum Ende des Monats.
So viel verdienst du im Vorbereitungsdienst/Referendariat
Um Beamte /-r zu werden, musst du einen Vorbereitungsdienst absolvieren. Wenn du zum Beispiel Lehrer /-in werden möchtest, absolvierst du nach deinem Studium ein zweijähriges Referendariat, welches gleichzusetzen ist mit einem Vorbereitungsdienst in anderen Beamten-Berufen. Der Vorbereitungsdienst gilt als deine Ausbildung und dementsprechend wirst du auch vergütet. Als Beamte /-r erhältst du kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Diese ist in den Beamtenbesoldungsgesetzen geregelt und in verschiedene Besoldungsgruppen unterteilt. In deinem Vorbereitungsdienst giltst du als Anwärter /-in auf eine Verbeamtung. In diesem Fall erhältst du Anwärterbezüge, die sich an der Besoldung deines Einstiegsamtes orientieren. Du erhältst mindestens 30 Prozent der Besoldung, die du in deinem Einstiegsamt bekommen würdest. Anwärterbezüge gelten für die Anwärter /-innen auf die Besoldungsgruppen A2 bis A13 und R1. Die Anwärterbezüge unterscheiden sich, genau wie die Beamtenbesoldung, von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden Tabelle haben wir für dich als Beispiel die Anwärterbezüge des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zusammengetragen:
Besoldungsgruppe | Besoldung brutto im Monat |
---|---|
AW A5-A8 | 1.299,78 Euro |
AW A9-A11 | 1.355,68 Euro |
AW A12 | 1.500,37 Euro |
AW A13 | 1.533,28 Euro |
AW A13Z | 1.569,43 Euro |
AW R1 | 1.569,43 Euro |
Einstiegsgehalt als Beamte /-r
Dein Einstiegsgehalt als Beamte /-r richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die du einsortiert wirst. Diese hängt wiederum von dem Einstiegsamt ab. Als Lehrer /-in an einer Grundschule zum Beispiel wirst du in vielen Bundesländern in die Besoldungsgruppe A12 eingeordnet. Generell bilden die Besoldungsgruppen A den Großteil des Beamtentums. Hier werden Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und teilweise auch höheren Dienst eingeordnet. Zusätzlich gibt es noch die Besoldungsgruppen B für den höheren Dienst und Generäle, R für Richter /-innen und Staatsanwälte /-innen und W für Professoren /-innen. Die Besoldungsgruppe A ist in 16 Untergruppen aufgeteilt
Die Einstiegsgehälter in Nordrhein-Westfalen erstrecken sich hier von 2.438,59 Euro brutto im Monat bis 6.368,18 Euro brutto im Monat. In der Besoldungsgruppe B sind die Einstiegsgehälter gleichzeitig auch die Endgehälter. Sie erstrecken sich von 7.251,40 Euro brutto im Monat bis 15.074,80 Euro brutto im Monat. Ähnlich sieht es in der Besoldungsgruppe W aus. Hier liegen die Besoldungen zwischen 5.046,69 Euro und 7.007,40 Euro brutto im Monat. Richter /-innen und Staatsanwälte /-innen werden nach der Besoldungsgruppe R bezahlt und erhalten zwischen 8.110,48 Euro und 15.074,480 Euro brutto im Monat.
Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen A
Besoldungsgruppe | Besoldung brutto im Monat |
---|---|
A5 | 2.438,59 Euro |
A6 | 2.490,79 Euro |
A7 | 2.614,79 Euro |
A8 | 2.766,18 Euro |
A9 | 2.985,43 Euro |
A10 | 3.195,55 Euro |
A11 | 3.652,61 Euro |
A12 | 3.916,11 Euro |
A13 | 4.592,31 Euro |
A14 | 4.722,70 Euro |
A15 | 5.772,62 Euro |
A16 | 6.368,18 Euro |
Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen B
Besoldungsgruppe | Besoldung brutto im Monat |
---|---|
B1 | 7.251,40 Euro |
B2 | 8.423,70 Euro |
B3 | 8.919,70 Euro |
B4 | 8.786,75 Euro |
B5 | 10.034,23 Euro |
B6 | 10.600,22 Euro |
B7 | 11.146,01 Euro |
B8 | 11.717,33 Euro |
B9 | 12.425,82 Euro |
B10 | 14.626,52 Euro |
B11 | 15.074,80 Euro |
Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen W
Besoldungsgruppe | Besoldung brutto im Monat |
---|---|
W1 | 5.046,69 Euro |
W2 | 6.269,77 Euro |
W3 | 7.007,40 Euro |
Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen R
Besoldungsgruppe | Besoldung brutto im Monat |
---|---|
R2 | max. 8.110,48 |
R3 | 8.919,75 |
R5 | 10.034,23 |
R6 | 10.600,22 |
R7 | 11.146,01 |
R8 | 11.717,33 |
R9 | 12.425,82 |
R10 | 15.074,80 |
Einflussfaktoren auf das Beamtengehalt
Das Beamten-Gehalt ist nicht für jede /-r Beamten /-in gleich. Es wird von vielen Faktoren beeinflusst. Die wichtigsten davon erklären wir dir.
Besoldungsgruppe A
Die Besoldungsgruppe ist der größte Einflussfaktor für das Beamtengehalt. Je nachdem welches Amt du ausführst, wirst du in eine unterschiedliche Besoldungsgruppe einsortiert. Unterschieden wird bei den Besoldungsgruppen in den Gruppen A, B, R und W, wobei die Gruppen noch in einzelne Untergruppen unterteilt sind. Die meisten Beamten /-innen werden in die Besoldungsgruppen A einsortiert. Die Gruppe A hat insgesamt 16 Untergruppen. In Niedersachsen zum Beispiel werden Lehrer /-innen zum Berufseinstieg in die Gruppen A12 und A13 eingeordnet. Das Lehrer-Gehalt liegt in der Besoldungsgruppe A12 bei zwischen 3.771,26 und 4.884,92 Euro brutto im Monat und in A13 bei zwischen 4.401,78 und 5.422,31 Euro brutto im Monat. In den Besoldungsgruppen A finden sich viele verschiedene Berufe wieder, wie zum Beispiel Finanzwirte /-innen oder Justizwachmeister /-innen.
Besoldungsgruppe B
Die Besoldungsgruppe B ist für Beamte /-innen im höheren Dienst bestimmt. Zum Beispiel werden Leiter /-innen von Landesbehörden und Abteilungsdirektoren /-innen hier eingruppiert. Die Gruppe ist in zehn Untergruppen unterteilt und das Beamten-Gehalt liegt hier zwischen 6.763,72 Euro und 14.105,40 Euro brutto im Monat.
Besoldungsgruppe R
Richter /-innen und Staatsanwälte /-innen werden in die Besoldungsgruppen R einsortiert. Insgesamt gibt es zehn, in einigen Bundesländern aber nur acht unterschiedliche Untergruppen der Besoldungsgruppe R. Die Besoldungsgruppe R1 wurde allerdings schon seit 2013 nicht mehr neu belegt. In die Besoldungsgruppe R2 werden Vorsitzende Richter /-innen am Land- oder Verwaltungsgericht und Direktoren /-innen von Amts-, Sozial- oder Arbeitsgerichten eingruppiert. Sie verdienen 8.110,48 Euro brutto pro Monat. Am meisten verdienen die Präsidenten /-innen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs. Sie werden in die Besoldungsgruppe R10 eingruppiert und erhalten eine Besoldung in Höhe von 15.074,80 Euro brutto im Monat. Damit gehören die sie zu den bestbezahlte Berufen.
Besoldungsgruppe W
Die vierte Besoldungsgruppe ist die Gruppe W. Sie ist nur in drei Untergruppen unterteilt und nach ihr werden Professoren /-innen an Fachhochschulen und Universitäten bezahlt. Als Juniorprofessor /-in beginnst du in der Besoldungsgruppe W1 und verdienst in Niedersachsen 4.898,68 Euro brutto im Monat. Professoren /-innen werden in W2 eingruppiert und können mit einer Besoldung von 6.085,88 Euro brutto im Monat rechnen. Lehrstuhlinhaber /-innen und Institutsdirektoren /-innen können sich über eine Besoldung von 7.007,40 Euro brutto im Monat in der Besoldungsgruppe W3 freuen.
Bundesland
Das Bundesland spielt beim Beamten-Gehalt eine große Rolle. Denn Beamte /-innen, die nicht beim Bund angestellt sind, werden von den Landesministerien bezahlt. Die Bundesländer regeln die Besoldung ihrer Beamten /-innen jedoch jeweils unterschiedlich und so kommt es zu Unterschieden innerhalb Deutschlands. Beispiel: Ein /-e Beamte /-r der Besoldungsgruppe A9 verdient in Baden-Württemberg 40.299,60 brutto im Jahr. Im Saarland hingegen verdient ein /-e Beamte /-r der gleichen Besoldungsgruppe nur 38.739,84 Euro brutto im Jahr. Für den gleichen Job verdienst du im Saarland also deutlich weniger als in Baden-Württemberg.
Erfahrungsstufe
Als Beamte /-r der Besoldungsgruppen A und R hast du den Vorteil, dass sich deine Berufserfahrung direkt in deinem Gehalt widerspiegelt. Die Besoldungsgruppen sind nämlich jeweils in Erfahrungsstufen unterteilt. Je höher deine Erfahrungsstufe ist, umso mehr verdienst du, ohne dabei die Besoldungsgruppe zu wechseln. Um eine Stufe aufzusteigen, musst du lediglich im Beruf aktiv sein. Der Stufenwechsel erfolgt automatisch nach einer festgelegten Anzahl an Berufsjahren. In der Besoldungsgruppe A liegen zwischen den Erfahrungsstufen eins bis fünf jeweils zwei Berufsjahre. Ab der fünften bis zur neunten musst du jeweils drei Jahre auf einen Stufenaufstieg warten und zwischen der neunten und zwölften jeweils vier Jahre.
In der Besoldungsgruppen R1 und R2 ist es weniger kompliziert: Hier wartest du für einen Stufenaufstieg jeweils zwei Jahre. In den anderen Besoldungsgruppen gibt es keine Erfahrungsstufen. Durch den Aufstieg an Erfahrungsstufen kannst du dein Gehalt deutlich erhöhen. Als Beamte /-r der Besoldungsgruppe A7 verdienst du auf der ersten Erfahrungsstufe 2.491,95 Euro brutto im Monat. Auf der höchsten Erfahrungsstufe kannst du dich über 3.128,36 Euro brutto im Monat freuen. Alleine durch den Aufstieg an Erfahrungsstufen kannst du in der Besoldungsgruppe A7 dein Gehalt um 636,41 Euro brutto im Monat steigern.
Zuschläge
Beamte /-innen bekommen zusätzlich zu ihrer Besoldung verschiedene Zuschläge. Beispielsweise bekommst du als Beamte /-r einen Zuschlag dafür, dass du verheiratet bist oder für jedes Kind, ähnlich dem Kindergeld. Des Weiteren gibt es:
- Amtszuschläge für eine herausgehobene Funktion
- Auslandszuschläge für Tätigkeiten im Ausland
- Erschwerniszuschläge, wenn du zum Beispiel im Nachtdienst arbeiten musst
- Jubiläumszuschläge
- Leistungszulagen für besondere Leistungen
- Jährliche Sonderzahlungen
- Stellenzulagen für vorübergehende herausgehobene Funktionen
- Vergütung für Überstunden
- Vermögenswirksame Leistungen, wie zum Beispiel Eigentumsförderung
Aufstiegsmöglichkeiten als Beamte /-r
Die Aufstiegschancen als Beamte /-r sind sehr begrenzt. Du wirst nicht zwangsläufig für gute und fleißige Arbeit befördert, sondern es gelten starre Regeln, um als Beamte /-r aufzusteigen. Beispielsweise musst du dich auf eine ausgeschriebene Aufstiegsstelle bewerben, ein bestimmtes Studium abgeschlossen haben oder darauf hoffen, dass du von einer /-m Vorgesetzten vorgeschlagen wirst. Oft ziehen Mitarbeiter /-innen im öffentlichen Dienst auch vor Gericht, um sich eine Beförderung einzuklagen. In vielen Fällen werden Aufstiegsstellen auch nur intern ausgeschrieben, sodass du auf dem Arbeitsmarkt nur eine geringe Chance hast, die Behörde zu wechseln und dadurch aufzusteigen.
Weitere Infos
Weitere Infos über den Beamtenberuf und die verschiedenen Dienstgrade haben wir hier für dich zusammengestellt:
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Beamter werden: alle Informationen zum Beamtenstatus
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Höherer Dienst: Was du zum Beamtenstatus wissen musst
Jetzt lesen![Alles, was du zum gehobenen Dienst wissen musst. gehobener Dienst Beamter](https://login.unicum.de/sites/default/files/styles/teaser/public/Karriere/Berufsorientierung/gehobener-dienst-burst-pexels-uebersicht.jpg?itok=gcVqDIC4)
Gehobener Dienst: Alles zur Beamten-Laufbahn
Jetzt lesenFAQ: Häufige Fragen
Überblick: alle Infos zum Beamtenghalt
- Beamte und Beamtinnen erhalten ihr Gehalt gemäß dem Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG). Ihre Gehälter sind in Besoldungstabellen geregelt, die in Besoldungsgruppen und -ämter unterteilt sind (z. B. A1 bis A16 für den einfachen bis höheren Dienst).
- Die Höhe des Gehalts hängt vom Dienstgrad (z. B. Polizeikommissar oder Regierungsdirektor) und der Besoldungsgruppe ab. Es gibt auch Unterschiede je nach Bundesland, da jedes Land seine eigenen Regelungen hat (z. B. höhere Bezahlung in Bayern oder Hessen).
- Beamte und Beamtinnen können zusätzliche Zulagen erhalten, etwa für besonders gefährliche Tätigkeiten, Dienstreisen oder Nachtdienste. Es gibt auch familienbezogene Zuschläge und eine sogenannte Leistungsprämie.
- Nach der Beendigung der Dienstzeit erhalten Beamte /-innen eine Pension, die in der Regel höher ist als eine gesetzliche Rente. Diese basiert auf der letzten Besoldung und der Dienstzeit und wird durch das Beamtenversorgungsgesetz geregelt.
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