Verbeamtung als Lehrer /-in: So wirst du Beamte /-r

Marvin Kesper - 27.01.2020

Verbeamtung Lehrer

Eine Verbeamtung als Lehrer /-in bringt dir viele Vorteile. | Foto: Monkeybusinessimages/Getty Images

Verbeamtung: Definition

Nach einer Verbeamtung bist du nicht wie andere Arbeitnehmer /-innen bei einer privaten Firma angestellt, sondern bei einem sogenannten "Dienstherren". Im Falle einer Verbeamtung als Lehrer /-in ist dein Dienstherr das Bundesland, in dem du unterrichtest. Als Beamte /-r beziehst du auch kein normales Gehalt, sondern eine Besoldung. Diese ist nach den Besoldungsgesetzen des jeweiligen Landes geregelt. Als verbeamtete /-r Lehrer /-in wirst du nach dem Landesbesoldungsgesetz in verschiedene Besoldungsgruppen eingruppiert und bezahlt. Demnach kommt es zwischen den Bundesländern zu Unterschieden bei dem Beamten-Gehalt. Darüber hinaus richtet sich die Eingruppierung nach der Schulform und der Position, die du an deiner Schule hast. So wirst du an einer Grundschule in die Besoldungsgruppe A12 eingeteilt. Als Gymnasiallehrer /-in erfolgt deine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A13. Hier verdienst du mehr als an einer Grundschule. Auch mit einer höheren Position wirst du in eine höhere Besoldungsgruppe eingruppiert. Zum Beispiel verdienen Schulleiter /-innen mehr als ein /-e Lehrer /-in ohne leitende Position. Neben der Unkündbarkeit bringt eine Verbeamtung auch steuerrechtliche und Vorteile in der Rentenregelung mit sich. Zum Beispiel müssen Beamte keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Durch ihre Unkündbarkeit und einer zugesicherten Pension sind sie bereits durch ihren Dienstherren abgesichert. Das macht zusätzliche Versicherungen überflüssig. So steht ihnen ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung.

Voraussetzungen für eine Verbeamtung

Um verbeamtet zu werden, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sollen sicherstellen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignet ist, den Dienst auszuführen und eine eintretende Dienstunfähigkeit nicht absehbar ist. Die Voraussetzungen sind im Landesbeamtengesetz des jeweiligen Landes geregelt. In Nordrhein-Westfalen findest du sie unter den Paragrafen 6 "Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen". Im Folgenden erklären wir dir die wichtigen Voraussetzungen für eine Verbeamtung.

Gesundheitliche Eignung

Wer Beamte /-r und Lehrer /-in werden möchte, muss sich vorher einer gesundheitlichen Untersuchung durch einen Amtsarzt unterziehen. In dieser Untersuchung wird deine Dienstfähigkeit überprüft. Zu den gesundheitlichen Voraussetzungen gehört zum Beispiel, dass du nicht an einer Erkrankung der Wirbelsäule, wie zum Beispiel Skoliose, leidest oder eine Verletzung der Bandscheibe hast. Außerdem wirst du auch auf psychische Erkrankungen, wie Depressionen und psychische Störungen, untersucht. Des Weiteren solltest du einen Body-Maß-Index von 35 nicht überschreiten. Bevor du allerdings wegen eines erhöhten Body-Maß-Index abgelehnt werden kannst, muss dein Dienstherr eine ausführliche Erklärung ablegen, wieso dein erhöhter Body-Maß-Index eine Gefährdung deiner Dienstfähigkeit darstellt.

Altersgrenze

In den verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche Grenzen, wie alt ein /-e Anwärter /-in für einen Beamtenstatus sein darf. In der folgenden Tabelle kannst du dir die Altersgrenzen der einzelnen Bundesländer ansehen.

Bundesland Altersgrenze
Baden-Württemberg 42 Jahre
Bayern 45 Jahre
Berlin Keine Verbeamtung
Brandenburg 46 Jahre
Bremen 45 Jahre
Hamburg 45 Jahre
Hessen 50 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern 40 Jahre
Niedersachsen 45 Jahre
Nordrhein-Westfalen 41 Jahre
Rheinland-Pfalz 45 Jahre
Saarland 45 Jahre
Sachsen Nur Schulleiter und Stellvertreter
Sachsen-Anhalt 45 Jahre
Schleswig-Holstein 45 Jahre
Thüringen Keine Verbeamtung

Sonstige Voraussetzungen

Um verbeamtet zu werden, musst du deutsche /-r Staatsbürger /-in oder Staatsbürger /-in eines anderen EU-Landes sein. Außerdem musst du ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können. Du darfst also nicht vorbestraft sein.

Stufen der Verbeamtung

Bis deine Verbeamtung vollständig ist und du Beamte /-r auf Lebenszeit bist, musst du vorher zwei weitere Stufen durchlaufen. In diesem Prozess wird überprüft, ob du dich für eine Verbeamtung eignest und deinen Beruf erwartungsgemäß ausführst. 

Beamter auf Widerruf (BaW)

Auf der ersten Stufe zu deiner Verbeamtung giltst du während deines Referendariats als Beamte /-r auf Widerruf. In dieser Phase wirst du ausgebildet und wirst auch als Beamtenanwärter /-in oder Lehramtsanwärter /-in bezeichnet. Während deines Referendariats bist du bereits an einer Schule tätig, besuchst Unterrichtsstunden und leitest teilweise selbst den Unterricht. Nebenbei besuchst du Seminare, in denen dir pädagogische und didaktische Fertigkeiten vermittelt werden. Bezahlt wirst du durch Anwärterbezüge, die sich nach den Besoldungsgruppen des Amtes richten, in das du eintrittst. Für ein Referendariat an einer Grundschule bekommst du zum Beispiel eine niedrigere Besoldung als an einem Gymnasium. Ein Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und endet mit einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung zum zweiten Staatsexamen.

Verbeamtung auf Probe (BaP)

Hast du dein zweites Staatsexamen abgeschlossen, steigst du in den regulären Lehramtsberuf ein. Bevor du jedoch auf Lebenszeit verbeamtet wirst, giltst du als Beamte /-r auf Probe. In dieser Phase wirst du darauf getestet, ob du für eine Verbeamtung geeignet bist und ob du die erforderlichen Fähigkeiten hierfür mitbringst. Üblicherweise dauert diese Probezeit zwischen zwei und drei Jahren. Spätestens nach fünf Jahren musst du als Beamte /-r auf Probe jedoch zum Beamten auf Lebenszeit aufsteigen. Wenn du dich besonders gut anstellst, kann die Probezeit auch verkürzt werden. Bezahlt wirst du wie ein /-e bereits verbeamtete /-r Lehrer /-in. Dein Lehrer-Gehalt richtet sich auch hier vor allem nach der Schulform, an der du unterrichtest. Die höchste Besoldung bekommst du an Gymnasien.  

Beamter auf Lebenszeit

Nachdem du deine Probezeit überstanden hast, erfolgt eine Beurteilung durch deinen Vorgesetzten zu deinen Fähigkeiten, Leistungen und Eignung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit. Nachdem diese positiv ausfällt und es keine Zweifel mehr an deiner Eignung gibt, wirst du in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Hierfür bekommst du eine Ernennungsurkunde überreicht, in der dir die Verbeamtung bestätigt wird. Erst dann beginnt dein neues Beamtenverhältnis. 

Vorteile und Nachteile einer Verbeamtung

Eine Verbeamtung als Lehrer /-in bringt viele Vorteile, aber auch ein paar Nachteile mit sich. Welche das sind, erklären wir dir. 

Vorteile

  • Unkündbarkeit

Die Unkündbarkeit ist sicher einer der größten Vorteile der Verbeamtung. Verbeamtete Lehrer /-innen können, sobald sie zum /-r Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden, nicht mehr gekündigt werden. Ausnahme ist, wenn die Ernennung nur durch Täuschung, Erpressung oder eine andere Straftat erschlichen wurde. Außerdem darf ein /-e Beamte /-r nicht strafrechtlich in Erscheinung treten oder während seines Dienstes grob fahrlässig handeln.

  • Steuerliche Vorteile

Weiterer Vorteil einer Verbeamtung ist der steuerliche Vorteil, den Beamte gegenüber anderen Arbeitnehmern haben. Zwar sind sie auch steuerpflichtig, jedoch bezahlen sie keine Abgaben für Arbeitslosen- und Rentenversicherung. So bleibt ihnen ein deutlich höherer Nettobetrag übrig, als einem /-r Arbeitnehmer, der Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen muss. Die Besoldung wird den Beamten übrigens nicht, wie in der Wirtschaft üblich, am Monatsende ausgezahlt, sondern sie erhalten eine Vorauszahlung am Anfang des Monats. Zusätzlich zur Besoldung haben Beamte ein Recht auf Trennungsgeld, Umzugskostenerstattung, Krankenkassenbeihilfe und Beihilfe in Härtefällen. 

Beamte können sich außerdem privat versichern, ohne die Einkommensgrenze von 60.750 Euro brutto im Jahr zu erreichen. Zwar fällt für Beamte der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung weg, durch die Krankenkassenbeihilfe wird dies jedoch ausgeglichen.

  • Pension statt Rente

Beamte erhalten keine Rentenleistungen, sondern eine Pension. Diese richtet sich nach der Besoldungsgruppe, dem Pensionseintrittsalter und dem Zeitpunkt der Pensionierung. Anders als die Rente ist dieses Ruhegehalt einem Beamten sicher, wodurch sie bestens abgesichert sind. Auf eigenen Wunsch können Beamte außerdem ihren Dienst sogar mehrere Jahre ruhen lassen, ohne dabei einen Verlust des Arbeitsplatzes befürchten zu müssen. Auch bei langen Krankheiten können sie danach wieder in ihren Job einsteigen.

Nachteile

  • Kein Streikrecht

Nachteile bei einer Verbeamtung gibt es nur wenige: Dass Beamte kein Streikrecht besitzen, ist eines davon. Als Beamte /-r verpflichtest du dich, auf das Recht zu streiken zu verzichten und dich voll in den Dienst deines Dienstherren zu stellen. Wenn Beamte also mit ihren Arbeitsbedingungen oder ihrem Gehalt unzufrieden sein sollten, haben sie keine Möglichkeit, zu streiken. 

  • Starre Hierarchien

Starre Hierarchien sind ein weiterer Nachteil der Verbeamtung. Beamte sind in ihren Tätigkeiten wenig flexibel und haben einen geringen Freiraum. Außerdem besteht kein Recht auf freie Aufgabenwahl. Sie sind zwingend dazu verpflichtet die Aufgabe, die ihnen von ihrem Dienstherren zugeteilt wird, zu übernehmen und zu erledigen. 

  • Oft hoher Druck

Vor allem Lehrer /-innen stehen oft unter hohem Druck. Aufgrund von psychischen Erkrankungen ist die Krankheitsquote bei Beamten /-innen knapp zehn Prozent höher, als bei Angestellten.

Besoldung für Beamte

Der Beruf des/der Lehrer /-in ist einer der bestbezahlten Berufe. Das Lehrer-Gehalt der verbeamteten Lehrer /-innen wird durch die Besoldungsgesetze der Bundesländer geregelt. Demnach variieren die Verdienste der Lehrer /-innen von Bundesland zu Bundesland. Außerdem haben Schulform, Berufserfahrung und deine berufliche Stellung Auswirkungen auf die Besoldung. An einer Grundschule wirst du beispielsweise nach der Besoldungsgruppe A12 bezahlt, welche die niedrigste Gruppe bei Lehrer /-innen ist. Gymnasiallehrer /-innen erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A13, was in einigen Bundesländern einen Unterschied von circa 600 Euro brutto im Monat ausmachen kann. Damit du dir einen Überblick verschaffen kannst, was du in welchem Bundesland als verbeamtete /-r Lehrer /-in verdienen kannst, haben wir dir die Besoldungen der Länder in der folgenden Tabelle zusammengefasst: 

Bundesland Besoldungsgruppe A 12 Besoldungsgruppe A 13
Baden-Württemberg 3.863,80 4.523,76
Bayern 3.924,89 4.579,86
Berlin* 4751,77 5299,43
Brandenburg 3.763,92 4.210,29
Bremen 3.708,75 4.328,05
Hamburg 3.844,64 4.299,48
Hessen 3.373,22 3.926,29
Mecklenburg-Vorpommern 3.478,90 3.893,50
Niedersachsen 3.606,56 4.045,76
Nordrhein-Westfalen 3.771,26 4.401,78
Rheinland-Pfalz 3.548,64 3.971,18
Saarland 3.396,40 3.982,48
Sachsen 3.573,81 4.189,14
Sachsen-Anhalt 3.573,81 4.189,14
Schleswig-Holstein 3.707,52 4.137,99
Thüringen 3.578,32) 4.209,54

* In Berlin und Thüringen werden Lehrer /-innen nicht verbeamtet, sondern nur nach Tarif bezahlt. Vom Brutto-Gehalt gehen demnach noch Sozialversicherungsbeiträge ab, wodurch sie weniger verdienen als verbeamtete Lehrer /-innen. 

Unterschiede nach Bundesländern

Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich auch die Regelungen zur Verbeamtung von Lehrer /-innen von Bundesland zu Bundesland. Zum einen sind die Altersgrenzen in jedem Bundesland anders (siehe Tabelle 1) und auch nicht in jedem Bundesland werden Lehrer /-innen verbeamtet. In Berlin, Thüringen und Sachsen hat man sich dazu entschieden, Lehrer /-innen nicht zu verbeamten. Sie werden in ein unbefristetes Tarifverhältnis übernommen. Das Gehalt orientiert sich allerdings an den Besoldungsgruppen des Landes. In Sachsen gibt es jedoch die Ausnahme, dass nur Schulleiter /-innen und Stellvertreter /-innen verbeamtet werden. In Sachsen-Anhalt werden außerdem nur neu eingestellt Lehrer /-innen verbeamtet. Lehrer /-innen, die schon länger den Beruf ausüben, können den Beamtenstatus nicht erreichen. In den meisten Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, ist eine Verbeamtung auch als Quereinsteiger /-in möglich. 

Verbeamtung als Quereinsteiger /-in

In den meisten Bundesländern ist es auch für Quereinsteiger /-innen möglich, verbeamtet zu werden. Wer beispielsweise in Nordrhein-Westfalen als Quereinsteiger Lehrer /-in werden möchte und eine Verbeamtung anstrebt, sollte mindestens ein Hochschulstudium mit wenigstens sieben Semester Regelstudienzeit und eine zweijährige Berufserfahrung vorweisen können. Mit einem Masterabschluss hast du die Möglichkeit über einen dualen Master deine Lehramtsbefähigung zu erwerben, um somit auch für eine Verbeamtung infrage zu kommen. Jedoch ist die Regelung zu Quereinstiegen in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt und deshalb solltest du dich, wenn du dich zum Beispiel für den Quereinstieg als Grundschullehrer /-in interessierst, bei den zuständigen Bildungsministerien des Landes erkundigen. Aufgrund des Lehrermangels werden Quereinsteiger /-innen sehr begrüßt. 

Andere Berufe mit Beamtenstatus

Neben dem Lehrberuf gibt es auch noch andere Berufe, in denen ein Beamtenstatus möglich ist. Wir haben dir zehn Beispiele aufgezählt: 

Überblick: die wichtigsten Infos zur Verbeamtung

  • Nach einer Verbeamtung auf Lebenszeit bist du unkündbar.
  • Das Gehalt von Beamten unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. 
  • Als Beamte /-r hast du weniger Steuerabzüge als Angestellte.
  • Auch als Quereinsteiger /-in ist eine Verbeamtung als Lehrer /-in möglich.

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