Berufsschullehrer-Gehalt: So viel kannst du verdienen!

Marvin Kesper - 03.04.2024

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Fakten zum Berufsschullehrer-Gehalt

Wer Lehrer /-in werden möchte, der entscheidet sich für einen Beruf mit guten Zukunftsaussichten und Berufschancen. Der Lehrermangel trifft vor allem die Berufsschulen hart und so fehlen bis 2030 jährlich circa 780 Berufsschullehrer /-innen. Dabei ist der Beruf des/der Berufsschullehrers /-in einer der bestbezahlten Berufe. Als Berufsschullehrer /-in wirst du für gewöhnlich verbeamtet und in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet. Damit verdienst du genauso viel wie Lehrer /-innen an einem Gymnasium. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel bedeutet das ein Einstiegsgehalt von 4.588,38 Euro brutto im Monat. Das Berufsschullehrer-Gehalt fällt allerdings in jedem Bundesland unterschiedlich aus.

Berufsschullehrer: Gehalt im Referendariat

Die klassische Lehrerausbildung sieht nach dem Lehramtsstudium ein Referendariat vor. Das Referendariat dient dazu, dass du bereits an einer Schule lehrst und so Erfahrung im Lehrberuf sammelst. Außerdem ist es Voraussetzung für eine Verbeamtung. In deinem Referendariat wirst du entsprechend der Schulform, an der du unterrichtest, bezahlt. Als Berufsschullehrer /-in erhältst du die Anwärterbezüge A13. Im Durchschnitt verdienst du in deinem Referendariat circa 1.600 Euro brutto im Monat. Die höchsten Anwärterbezüge bekommst du in Sachsen. Hier verdienst du 1.745,10 Euro brutto im Monat. Absolvierst du dein Referendariat allerdings im Saarland, erhältst du die geringste Besoldung. Als Lehramtsanwärter /-in verdienst du hier 1.579,82 Euro brutto im Monat. 

Bundesland Anwärterbezüge in Euro
Baden-Württemberg 1.676,46 €
Bayern 1.685,21 €
Berlin 1.667,47 €
Brandenburg 1.690,10 €
Bremen 1.614,39 €
Hamburg 1.640,60 €
Hessen 1.640,83 €
Mecklenburg-Vorpommern 1.662,80 €
Niedersachsen 1.612,66 €
Nordrhein-Westfalen 1.683,28 €
Rheinland-Pfalz 1.636,71 €
Saarland 1.579,82 €
Sachsen 1.745,10 €
Sachsen-Anhalt 1.634,00 €
Schleswig-Holstein 1.696,53 €
Thüringen 1.589,97 €

Einstiegsgehalt als Berufsschullehrer /-in 

Hast du dein Referendariat abgeschlossen und die Prüfung zum zweiten Staatsexamen bestanden, wirst du als Berufsschullehrer /-in nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt. Wie viel du verdienst, hängt unter anderem vom Bundesland ab, in dem du unterrichtest. Im Durchschnitt kannst du aber mit einem Einstiegsgehalt von 4.204,58 Euro brutto pro Monat rechnen. Am meisten verdienst du in Bayern. Hier kannst du dich über eine Besoldung von 4.774,01 Euro brutto im Monat freuen. Die Berufsschullehrer /-innen in Rheinland-Pfalz hingegen erhalten die geringste Besoldung in Deutschland. Sie verdienen 4.222,31 Euro brutto im Monat. 

Erfüllst du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht, wirst du nach dem Tarifvertrag für die Länder bezahlt und in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. In den meisten Fällen handelt es sich bei tariflich angestellten Lehrer /-innen um Quereinsteiger/ -innen, die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllen. Außerdem werden in Berlin grundsätzlich Lehrkräfte nicht verbeamtet. Als Berufsschullehrer /-in wirst du in die Entgeltgruppe E13 eingruppiert. Zum Berufseinstieg verdienst du 4.628,76 Euro brutto im Monat. 

Berufsschullehrer: Gehalt in den Bundesländern im Vergleich

Die Bundesländer regeln die Bezahlung ihrer Lehrkräfte jeweils eigenständig. Deswegen kommt es innerhalb Deutschlands teilweise zu deutlichen Gehaltsunterschieden. Auch die Berufsschullehrer-Gehälter richten sich nach den Besoldungsgesetzen der Länder. Wie viel du in jedem Bundesland verdienen kannst, haben wir für dich in einer Tabelle zusammengefasst:

Bundesland Einstiegsgehalt in Euro
Baden-Württemberg 4.715,53 €
Bayern 4.774,01  €
Berlin* 4.310,46 €
Brandenburg 4.587,62 €
Bremen 4.511,52 €
Hamburg 4.481,74 €
Hessen 4.268,63  €
Mecklenburg-Vorpommern 4.242,48 €
Niedersachsen 4.352,21 €
Nordrhein-Westfalen 4.588,38 €
Rheinland-Pfalz 4.222,31 €
Saarland 4.296,82 €
Sachsen 4.378,01 €
Sachsen-Anhalt 4.366,73  €
Schleswig-Holstein 4.482,48 €
Thüringen 4.530,60 €

*In Berlin werden Lehrkräfte nicht verbeamtet. Hier wirst du nach dem Tarifvertrag für die Länder bezahlt.

Berufsschullehrer: Gehalt für Quereinsteiger /-innen

Gerade an Berufsschulen sind Quereinsteiger /-innen als Lehrer /-innen gerne gesehen. Sie bringen in den meisten Fällen wertvolle Berufserfahrung mit, die sie den Schülern /-innen vermitteln können. Auch nach dem Quereinstieg als Berufsschullehrer /-in kannst du verbeamtet und nach den Besoldungsgesetzen bezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass du einen Uni-Abschluss mit mindestens sieben Semester Regelstudienzeit absolviert und zwei Jahre Berufserfahrung hast. Außerdem kannst du nach einem Fachhochschulabschluss einen berufsbegleitenden Master of Education machen. In diesen Fällen hast du die Chance auf eine Verbeamtung und wirst nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt. Beispielsweise kannst du dann zum Berufseinstieg in Baden-Württemberg 4.523,76 Euro brutto im Monat verdienen. 

Erfüllst du die Voraussetzungen nicht und möchtest trotzdem an einer Berufsschule lehren, wirst du tariflich angestellt. In diesem Fall wirst du nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt. In Baden-Württemberg würde das einen Verdienst von 4.523,76 Euro brutto pro Monat bedeuten. Allerdings profitierst du dann nicht von den Steuerbegünstigungen wie verbeamtete Lehrer /-innen. 

Einflussfaktoren auf das Berufsschullehrer-Gehalt 

Berufsschullehrer /-innen in Deutschland werden nicht alle gleich bezahlt. Es gibt mehrere Einflussfaktoren, die Auswirkungen auf das Gehalt haben. Wir haben dir die wichtigsten zusammengefasst.

Besoldungsgruppe

Wenn du als Berufsschullehrer /-in verbeamtet wirst, hängt dein Lehrer-Gehalt vor allem von der Besoldungsgruppe ab. Die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Schulform, an der du unterrichtest, und der Funktion, die du an deiner Schule übernimmst. Als Berufsschullehrer /-in wirst du in den meisten Fällen in die Besoldungsgruppe A13 eingruppiert. Du wirst also genauso gut bezahlt wie Gymnasiallehrer /-innen und kannst mit einem Einstiegsgehalt von durchschnittlich 4.204,58 Euro brutto pro Monat rechnen. Bist du an deiner Berufsschule schon zum /-r Schulleiter /-in aufgestiegen, kannst du sogar nach der Besoldungsgruppe A16 bezahlt werden. Hier verdienst du je nach Berufserfahrung durchschnittlich bis zu 7.509,08 brutto im Monat.

Erfahrungsstufe 

Doch auch innerhalb deiner Besoldungsgruppe gibt es Faktoren, die sich auf dein Gehalt auswirken. Um deine Berufserfahrung zu entlohnen, sind die Besoldungsgruppen in Erfahrungsstufen unterteilt. Je nach Berufserfahrung gehörst du so einer anderen Erfahrungsstufe an und dein Gehalt verändert sich. Zum Berufseinstieg gehörst du als Berufsschullehrer /-in in der Besoldungsgruppe A13 der Erfahrungsstufe 4 an. In Nordrhein-Westfalen würde das eine Besoldung von 4.588,38 Euro brutto im Monat bedeuten.

Insgesamt gibt es zwölf Erfahrungsstufen, die du mit steigender Berufserfahrung automatisch aufsteigst. Die fünfte Erfahrungsstufe erreichst du nach zwei Jahren im Beruf. Dadurch steigt dein Gehalt bereits auf 4.787,81 Euro brutto im Monat. Zwischen Erfahrungsstufe 5 und 9 musst du dann allerdings jeweils drei Jahre Berufserfahrung sammeln, um aufzusteigen. Von der neunten bis zur zwölften Erfahrungsstufe sind es sogar vier Jahre, die zwischen den einzelnen Stufen liegen. Bist du allerdings erstmal auf der höchsten Erfahrungsstufe angekommen, kannst du dich in Nordrhein-Westfalen über ein Berufsschullehrer-Gehalt von 5.652,17 Euro brutto im Monat freuen. Alleine durch deine Berufserfahrung kannst du deine Besoldung also um 1.063,79 Euro brutto im Monat erhöhen. 

Bundesland 

Je nach Bundesland unterscheidet sich die Besoldung von Beamtinnen und Beamten teilweise deutlich. Da in den einzelnen Bundesländern die Landesregierung für den Bildungssektor zuständig ist, können sie über die Bezahlung der verbeamteten Lehrkräfte frei entscheiden. Die höchste Besoldung bekommst du als Berufsschullehrer /-in in Bayern. Hier verdienst du schon zu Beginn deiner beruflichen Laufbahn 4.774,01 Euro brutto im Monat. In Rheinland-Pfalz hingegen musst du dich mit 4.222,31 Euro brutto im Monat zufriedengeben. Zwischen den einzelnen Bundesländern kann es also einen Gehaltsunterschied von bis zu 444,58 Euro brutto im Monat geben. Doch nicht in jedem Bundesland wirst du als Lehrer /-in verbeamtet. In Berlin werden Lehrkräfte zum Beispiel ausschließlich in ein tarifliches Angestelltenverhältnis übernommen. Hier wirst du nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt, der sich an den Besoldungsgruppen orientiert. Dein Gehalt liegt zum Berufseinstieg dann bei 4.310,46 Euro brutto im Monat.

Verbeamtung 

Auf den ersten Blick hat eine Verbeamtung keinen großen Einfluss auf das Lehrer-Gehalt, da sich die Tarifverträge für nicht verbeamtete Lehrer /-innen an den Besoldungsgruppen der Beamten orientieren. Spätestens beim Nettoverdienst wirst du allerdings den Unterschied bemerken. Während verbeamtete Lehrer /-innen keine Abgaben für Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen, müssen angestellte Lehrer /-innen diese Beiträge wie jede /-r andere Arbeitnehmer /-in aufbringen. Zum Vergleich: Eine verbeamtete Lehrkraft in Bayern verdient zum Berufseinstieg 4.774,01 Euro brutto im Monat. Eine tariflich angestellte Lehrkraft verdient im selben Bundesland 4.188,38 Euro brutto im Monat. Das ist ein deutlicher Unterschied von 585,63 Euro.

Familienzuschlag

Als verbeamtete /-r Lehrer /-innen bekommst du von deinem Dienstherren zusätzlich zur Besoldung einen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag ist in zwei Stufen gestaffelt. Der Familienzuschlag Stufe 1 bezieht sich auf deinen Familienstand, also ob du ledig, verheiratet oder geschieden bist. Als ledige Person hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Familienzuschlag. Bist du jedoch verheiratet, erhältst du den Familienzuschlag der Stufe 1 in voller Höhe. In Nordrhein-Westfalen sind das 152,68 Euro im Monat. Sollte dein /-e Ehepartner /-in selbst verbeamtet sein, erhältst du nur die Hälfte des Familienzuschlags. Auch wenn du geschieden bist, kannst du einen Anspruch auf den Familienzuschlag haben. Sobald du gegenüber deinem /-r geschiedenen Partner /-in unterhaltspflichtig bist, erhältst du den gleichen Familienzuschlag wie verheiratete Paare. 

Zusätzlich zum Familienzuschlag Stufe 1 kannst du auch einen Zuschlag der Stufe 2 erhalten. Diesen bekommst du, wenn du Kinder hast. Für dein erstes Kind erhältst du als Berufsschullehrer /-in einen Zuschlag von 285,62 Euro im Monat. Ein zweites Kind erhöht den Familienzuschlag um 127,53 Euro im Monat. Das dritte Kind erhöht den Familienzuschlag um jeweils 829,75 Euro im Monat. Der Familienzuschlag fällt in jedem Bundesland unterschiedlich aus. Die aktuellen Beträge werden jedes Jahr vom jeweiligen Finanzamt des Landes veröffentlicht. 

Alternative Berufe

Du bist noch unsicher, ob du wirklich Berufsschullehrer /-in werden möchtest? Hier findest du spannende Alternativen:

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FAQ: Häufige Fragen

Wie viel verdient ein /-e Berufsschullehrer /-in netto?

Vereinfacht kannst du mit etwa 48 bis 65 Prozent deines Bruttogehalts rechnen, wenn du Vollzeit arbeitest (wobei es im einzelfall immer auf deine Steurklasse ankommst). Somit verdienst du als Berufsschullehrer/in ungefähr 26.112 € - 35.360 € netto im Jahr

Was muss man haben, um Berufsschullehrer /-in zu werden?

Üblicherweise qualifiziert dich ein Lehramtsstudium für den Beruf des /-r Berufsschullehrers /-in. Aber auch ein Quereinstieg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Wer verdient mehr Berufsschullehrer oder Gymnasiallehrer?

Als Berufsschullehrer /-in wirst du für gewöhnlich verbeamtet und in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet. Damit verdienst du genauso viel wie Lehrer /-innen an einem Gymnasium. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel bedeutet das ein Einstiegsgehalt von 4.401,78 Euro brutto im Monat.

Überblick: die wichtigsten Infos zum Berufsschullehrer-Gehalt 

  • Als verbeamtete /-r Berufsschullehrer /-in wirst du nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt.
  • Am meisten kannst du in Bayern verdienen.
  • An Berufsschulen werden Quereinsteiger /-innen aufgrund ihrer Berufserfahrungen begrüßt.

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