Gymnasiallehrer-Gehalt: So viel kannst du verdienen!
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Fakten zum Gymnasiallehrer-Gehalt
Als Gymnasiallehrer /-in wirst du in den meisten Fällen verbeamtet. Bezahlt wirst du dann nach der Besoldungsgruppe A13. Damit zählst du zu den Spitzenverdienern / -innen im Bildungssektor und hast außerdem einen der bestbezahlten Berufe. Wer Lehrer /-in werden möchte, entscheidet sich außerdem für einen Beruf mit Zukunft. An einem Gymnasium könnte es dennoch schwer werden, eine Stelle zu finden, da der Lehrermangel die Gymnasien nicht so hart trifft wie andere Schulformen. Stellenweise gibt es sogar einen Überschuss an Gymnasiallehrer /-innen. Als Gymnasiallehrer /-in verdienst du zum Berufseinstieg im Schnitt 4.204,58 Euro brutto im Monat. Damit ist das Gymnasiallehrer-Gehalt genauso hoch wie das Berufsschullehrer-Gehalt. Das Gymnasiallehrer-Gehalt fällt außerdem in jedem Bundesland unterschiedlich aus.
Gymnasiallehrer: Gehalt im Referendariat
Nach deinem Lehramtsstudium steigst du üblicherweise über ein Referendariat in den Lehrberuf ein. Hier verdienst du das erste Mal Geld in deinem neuen Beruf. Dein Gehalt richtet sich im Referendariat nach der Schulform, an der du unterrichtest. Als Referendar /-in erhältst du Anwärterbezüge und wirst nach der Gruppe AW13 bezahlt. Das Gehalt fällt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus. Durchschnittlich kannst du mit 1.500 Euro brutto im Monat rechnen. Am meisten verdienst du in deinem Referendariat in Sachsen. Hier verdienst du 1.745,10 Euro brutto im Monat. Im Saarland hingegen kannst du nur 1.597.82 Euro brutto im Monat erwarten und verdienst dort am wenigsten.
Bundesland | Anwärterbezüge in Euro |
Baden-Württemberg | 1.676,46 |
Bayern | 1.685,21 |
Berlin | 1667,47 |
Brandenburg | 1.690,10 |
Bremen | 1.614,39 |
Hamburg | 1.640,60 |
Hessen | 1.640,83 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.662,80 |
Niedersachsen | 1.612,66 |
Nordrhein-Westfalen | 1.683,28 |
Rheinland-Pfalz | 1.636,71 |
Saarland | 1.597,82 |
Sachsen | 1.745,10 |
Sachsen-Anhalt | 1.634,00 |
Schleswig-Holstein | 1.696,53 |
Thüringen | 1.603,47 |
Einstiegsgehalt als Gymnasiallehrer/-in
Nachdem du dein Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen hast, steigst du in den Lehrberuf am Gymnasium ein. Üblicherweise schlägst du dann eine Beamtenlaufbahn ein und wirst bereits zu Beginn deines Berufslebens nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt. Die Besoldungsgruppen sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, da die Entscheidungsfreiheit in der Bildungspolitik bei den Ländern liegt. Dein Einstiegsgehalt liegt bundesweit bei 5.046,30 Euro brutto im Monat. Die höchste Besoldung erhältst du in Bayern. Hier kannst du dich über 4.774,01 Euro brutto im Monat freuen. Als Gymnasiallehrer /-in in Rheinland-Pflaz hingegen verdienst du am wenigsten. Das Gymnasiallehrer-Gehalt zum Berufseinstieg liegt hier bei 4.222,31 Euro brutto im Monat.
Es kann jedoch sein, dass du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllst. Meist ist dies der Fall, wenn du als Quereinsteiger /-in Lehrer /-in werden möchtest. Dann wirst du nicht nach den Besoldungsgesetzen, sondern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Als Gymnasiallehrer /-in wirst du in die Entgeltgruppe E13 eingruppiert. Eine Besonderheit gibt es in Berlin. Hier werden Lehrkräfte grundsätzlich nicht verbeamtet und nach Tarif bezahlt. Ohne abgeschlossenes Referendariat verdienst du hier 4.628,76 Euro brutto im Monat. Mit einem abgeschlossenen Referendariat bekommst du eine Zulage und verdienst 5.851,88 Euro brutto im Monat.
Gymnasiallehrer: Gehalt in den Bundesländern im Vergleich
Das Lehrer-Gehalt variiert in Deutschland zwischen den Bundesländern teilweise stark. So verdienst du in Baden-Württemberg zum Beispiel mehr als in Brandenburg. Wie viel du in welchem Bundesland verdienen kannst und wie zum Beispiel das Lehrer-Gehalt in NRW aussieht, haben wir für dich in einer Tabelle zusammengefasst:
Bundesland | Einstiegsgehalt in Euro |
Baden-Württemberg | 4.715,53 |
Bayern | 4.774,01 |
Berlin | 4.002,26 |
Brandenburg | 4.587,62 |
Bremen | 4.511,52 |
Hamburg | 4.481,74 |
Hessen | 4.538,96 |
Mecklenburg-Vorpommern | 4.242,48 |
Niedersachsen | 4.352,21 |
Nordrhein-Westfalen | 4.588,38 |
Rheinland-Pfalz | 4.222,31 |
Saarland | 4.296,82 |
Sachsen | 4.378,01 |
Sachsen-Anhalt | 4.366,73 |
Schleswig-Holstein | 4.482,48 |
Thüringen | 4.530,60 |
Gymnasiallehrer: Gehalt für Quereinsteiger /-innen
Wenn du als Quereinsteiger / -in Lehrer /-in an einem Gymnasium werden möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten, wie du bezahlt wirst. Hast du eine Lehramtsbefähigung erworben, also einen Uni-Abschluss mit mindesten sieben Semestern Regelstudienzeit, zwei Jahre Berufserfahrung und ein abgeschlossenes Referendariat vorzuweisen, kannst du verbeamtet werden. In diesem Fall wirst du nach den Besoldungsgesetzen der Bundesländer bezahlt. In Brandenburg bedeutet das zum Beispiel ein Einstiegsgehalt von 4.587,62 Euro brutto im Monat. Es gibt auch die Möglichkeit nach einem Fachhochschulabschluss einen berufsbegleitenden Master of Education zu machen. Auch dann wirst du verbeamtet und nach den Besoldungsgesetzen bezahlt.
Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, wirst du als Lehrkraft in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel würdest du so 4.588,38 Euro brutto im Monat verdienen. Du genießt jedoch nicht die Vorteile, die du als verbeamtete Lehrkraft hast, wie zum Beispiel Steuerbegünstigungen.
Einflussfaktoren auf das Gymnasiallehrer-Gehalt
Wie bereits erwähnt, ist das Gymnasiallehrer-Gehalt nicht in jedem Bundesland gleich hoch. Es gibt allerdings noch weitere Faktoren, die das Gehalt eines /-r Gymnasiallehrer /-in beeinflussen.
Besoldungsgruppe
Die Besoldungsgruppe hat den größten Einfluss auf das Gehalt einer Lehrkraft. Als verbeamtete Gymnasiallehrer /-in wirst du in die Besoldungsgruppe A13 eingruppiert. Wie hoch das Gehalt in den einzelnen Besoldungsgruppen ist, wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Besoldungsgruppe wird jedoch nicht nur durch die Schulform bestimmt, sondern auch nach deiner Funktion. Als Schulleiter /-in wirst du zum Beispiel höher eingestuft als eine normale Lehrkraft. An einem Gymnasium werden Schulleiter /-innen in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft. Je nach Berufserfahrung verdienst du hier durchschnittlich bis zu 7.509,08 Euro brutto im Monat.
Erfahrungsstufe
Nachdem du in eine Besoldungsgruppe eingruppiert wurdest, wirst du zusätzlich noch einmal einer Erfahrungsstufe zugeordnet. Die Erfahrungsstufen richten sich nach deiner Berufserfahrung. Auf einer höheren Erfahrungsstufe fällt auch deine Besoldung höher aus. Pro Stufe kannst du mit einer Besoldungssteigerung von circa vier Prozent rechnen. Zu Beginn deiner beruflichen Laufbahn als Gymnasiallehrer /-in wirst du der Erfahrungsstufe 4 zugeordnet. Insgesamt gibt es zwölf Erfahrungsstufen, die du automatisch durch die Anzahl deiner Berufsjahre aufsteigst.
Die erste Erfahrungsstufe, also von Stufe 4 auf Stufe 5, steigst du nach zwei Jahren im Beruf auf. Zwischen der fünften und neunten Erfahrungsstufe liegen allerdings schon drei Berufsjahre, um aufzusteigen. Von der neunten bis zur zwölften Stufe sind es sogar vier Jahre, die zwischen den einzelnen Erfahrungsstufen liegen. Die höchste Erfahrungsstufe erreichst du als Gymnasiallehrer /-in demnach nach 27 Berufsjahren. Zum Vergleich: Als Gymnasiallehrer /-in in Bayern verdienst du zum Berufseinstieg 4.774,01 Euro brutto im Monat. Hast du allerdings die höchste Erfahrungsstufe erreicht, verdienst du 5.646,68 Euro brutto im Monat. Du kannst dein Gehalt also allein durch Berufserfahrung um bis zu 872,67 Euro brutto im Jahr steigern.
Bundesland
Die Landesregierungen der Bundesländer sind für die Bildungspolitik in ihrem Bundesland verantwortlich. Deswegen fällt auch das Gymnasiallehrer-Gehalt in jedem Bundesland unterschiedlich aus. Geregelt wird das Gehalt von verbeamteten Lehrkräften in den Besoldungsgesetzen der Länder. Am meisten verdienst du in Bayern. Deine Besoldung beträgt hier zum Berufseinstieg 4.774,01 Euro brutto im Monat. Rheinland-Pfalz zahlt seinen Lehrkräften hingegen nur 4.222,31 Euro brutto im Monat. Innerhalb Deutschlands kann es also beim Berufseinstieg von Lehrkräften zu einem Gehaltsunterschied von 551,70 Euro brutto im Monat kommen.
Jedoch wird nicht jede /-r Lehrer /-in in Deutschland nach dem Besoldungsgesetz bezahlt. In Berlin zum Beispiel werden Lehrkräfte nicht verbeamtet. Bezahlt werden sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Mit abgeschlossenem Referendariat liegt dein Gehalt als Gymnasiallehrer /-in bei 5.851,88 Euro brutto im Monat.
Verbeamtung
Eine Verbeamtung ist Voraussetzung dafür, dass du nach dem Besoldungsgesetz bezahlt wirst. Betrachtet man lediglich den Bruttoverdienst, kann zwischen den Gehältern des Besoldungsgesetzes und des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder kaum ein Unterschied erkannt werden. Der Nettoverdienst einer verbeamteten Lehrkraft liegt allerdings deutlich höher als der eines /-r angestellten Lehrer /-in. Das liegt daran, dass verbeamtete Lehrer /-innen keine Abgaben für Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen, da sie in dieser Hinsicht bereits durch ihren Dienstherren abgesichert sind. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel verdient ein /-e verbeamtete /-r Gymnasiallehrer /-in 4.588,38 Euro brutto im Monat. Eine tariflich angestellte Lehrkraft verdient im gleichen Bundesland 4.188,38 Euro brutto im Monat.
Familienzuschlag
Wenn du als Lehrer /-in verbeamtet bist, erhältst du zusätzlich zur Besoldung einen Zuschlag, wenn du verheiratet bist oder Kinder hast. Den Familienzuschlag Stufe 1 bekommst du, wenn du verheiratet bist. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sind es 152,68 Euro im Monat, die du zusätzlich erhältst. In Sonderfällen kannst du den Familienzuschlag Stufe 1 auch erhalten, wenn du nicht mehr verheiratet bist. Zum Beispiel, wenn du von deinem /-r ehemaligen Partner /-in geschieden und ihm oder ihr gegenüber unterhaltspflichtig bist. Sollte dein /-e Ehepartner /-in auch verbeamtet sein, erhaltet ihr beide den Familienzuschlag jeweils nur zur Hälfte.
Der Familienzuschlag Stufe 2 richtet sich danach, ob oder wie viele Kinder du hast. Für dein erstes Kind erhältst du einen Zuschlag von 285,62 Euro im Monat. Für das dritte Kind stehen dir 829,75 Euro im Monat zu. Das vierte Kind bringt 783,76 und das fünfte und jedes weitere Kind erhöht deinen Familienzuschlag um jeweils 790,76 Euro im Monat.
Gut zu wissen
Die Familienzuschläge weichen jedoch von Bundesland zu Bundesland ab und können in Bayern zum Beispiel deutlich anders ausfallen als in Nordrhein-Westfalen.
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Überblick: die wichtigsten Infos zum Gymnasiallehrer-Gehalt
- Als Gymnasiallehrer /-in gehörst du zu den Top-Verdienern im Lehrberuf.
- Die höchste Besoldung bekommst du in Bayern.
- Als verbeamtete Lehrkraft profitierst du von Steuerbegünstigungen.
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