Grundschullehrer-Gehalt: So sehen deine Verdienstmöglichkeiten aus
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Grundschullehrer-Gehalt: die Fakten
Wer Grundschullehrer /-in werden möchte, entscheidet sich für einen Beruf, der aktuell stark nachgefragt ist. Beim Gehalt gibt es allerdings einiges zu beachten: Lehrer /-innen werden – je nach Bundesland – unterschiedlich bezahlt, können durch steigende Berufserfahrung auf mehr Gehalt hoffen und werden nicht in jedem Bundesland verbeamtet. Als Grundschullehrer /-in kannst du mit einem Einstiegsgehalt von circa 3.700 Euro brutto im Monat rechnen. Auch wenn der Beruf des/der Lehrers /-in zu den bestbezahlten Berufen zählt, ist es vorab wichtig zu wissen, dass Grundschullehrer /-innen am wenigsten unter den Lehrer /-innen verdienen. Außerdem haben sie weniger Aufstiegschancen als Gymnasiallehrer /-innen.
Grundschullehrer: Gehalt im Referendariat
Wenn du nach deinem Studium ins Referendariat gehst, erhältst du auch dein erstes Gehalt im Lehrberuf. Bezahlt wirst du nach einem festgelegten Gehalt für Anwärter und Referendare. Dieses fällt in den Bundesländern unterschiedlich aus und richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die du später eingruppiert wirst. Für ein /-e Anwärter /-in fürs Grundschullehramt wäre dies die Besoldungsgruppe A12. Am meisten verdienst du als Referendar /-in in Sachsen. Hier kannst du dich über ein Gehalt von 1.526,79 Euro brutto im Monat freuen. Mit 1.416,20 Euro brutto im Monat verdienst du im Saarland am wenigsten. Eine allgemeine Aussage, wie viel ein /-e Referendar /-in in Deutschland verdient, ist schwer zu treffen, da sich auch hier das Gehalt zwischen den Bundesländern und den angestrebten Schulformen unterscheidet.
Bundesland | Gehalt €/Monat |
---|---|
Baden-Württemberg | 1.493,53 |
Bayern | 1.503,44 |
Berlin | 1.446,10 |
Brandenburg | 1.508,84 |
Bremen | 1.431,84 |
Hamburg | 1.459,25 |
Hessen | 1.430,74 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.435,23 |
Niedersachsen | 1.426,91 |
Nordrhein-Westfalen | 1.500,37 |
Rheinland-Pfalz | 1.453,55 |
Saarland | 1.416,20 |
Sachsen | 1.526,79 |
Sachsen-Anhalt | 1.452,28 |
Schleswig-Holstein | 1.497,83 |
Thüringen | 1.469,34 |
Einstiegsgehalt als Grundschullehrer /-in
Wenn du gerade dein Lehramtsstudium und dein Referendariat abgeschlossen hast und eine Stelle als verbeamtete /-r Grundschullehrer /-in antrittst, kannst du mit einem Einstiegsgehalt von circa 3.700 Euro brutto im Monat rechnen. Tariflich angestellte Grundschullehrer /-innen, die zum Beispiel in Berlin nur zum Einsatz kommen, können sich auf ein monatliches Bruttogehalt von circa 4.000 Euro freuen. Jedoch müssen sie größere Steuerabzüge als verbeamtete Lehrer /-innen in Kauf nehmen.
Einflussfaktoren auf das Grundschullehrer-Gehalt
Neben der Schulform, an der du unterrichtest, haben auch das Bundesland, die Berufserfahrung und weitere Faktoren einen Einfluss auf die Höhe deines Gehalts. Diese Faktoren solltest du daher beachten, wenn du aus deinem neuen Job das höchste Gehalt für Grundschullehrer /-innen herausholen möchtest:
1. Besoldungsgruppe
Größter – und damit auch bedeutendster – Einflussfaktor auf dein Gehalt als Grundschullehrer /-in ist die Besoldungsgruppe, in die du eingruppiert wirst. Diese richtet sich hauptsächlich nach der Schulform, an der unterrichtet wird. Als Grundschullehrer /-in, beziehungsweise Lehrkraft der Primarstufe, wirst du nach der Besoldungsgruppe A12 bezahlt. Die Bezahlung wird regelmäßig angepasst. So kann es sein, dass du dich über Gehaltserhöhungen freuen kannst, ohne die Besoldungsgruppe zu wechseln oder eine Erfahrungsstufe aufzusteigen.
2. Erfahrungsstufe
Mehr Berufserfahrung bedeutet im Lehrberuf gleichzeitig auch mehr Geld. Um die Erfahrung einer Lehrkraft beziffern zu können, werden sie in Erfahrungsstufen eingeteilt. Die Stufen sind in Anzahl der Berufsjahre eingeteilt. Als Berufseinsteiger /-in in der Besoldungsgruppe A12 startest du auf der Erfahrungsstufe 4. In Baden-Württemberg beispielsweise würde das ein Gehalt von 3.863,80 Euro brutto im Monat bedeuten. Nach zwei Jahren Berufserfahrung erreichst du automatisch die Erfahrungsstufe 5. Bis zur neunten Erfahrungsstufe liegen zwischen den einzelnen Stufen jedoch nun drei statt zwei Jahre. Von der neunten bis zur zwölften Erfahrungsstufe liegen sogar vier Jahre zwischen den einzelnen Stufen. Die Erfahrungsstufe 12 ist die höchste Stufe und ist nach 26 Dienstjahren erreicht. In Baden-Württemberg verdienst du dann 5.026,92 brutto im Monat als Grundschullehrer /-in.
3. Bundesland
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Daher werden auch die Lehrkräfte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bezahlt. Das liegt daran, dass der Bildungssektor poltisch vom Land und nicht vom Bund geführt wird. Das meiste Bruttogehalt erhältst du mit 4.002,26 Euro brutto im Monat in Berlin. Hier gibt es jedoch die Besonderheit, dass Lehrkräfte in Berlin nicht verbeamtet werden, sondern tariflich angestellt sind. Demnach müssen sie deutlich mehr Steuerabzüge hinnehmen als verbeamtete Lehrer /-innen. Die höchste Beamtenbesoldung erhalten Grundschullehrer /-innen in Bayern mit 3.924,89 Euro brutto im Monat. Die geringste Besoldung wird in Hessen ausgegeben. Hier verdienen Grundschullehrer /-innen nur 3.481,18 Euro brutto im Monat.
Damit du einen Eindruck von den Gehaltsunterschieden bekommst, haben wir dir die unterschiedlichen Einstiegsgehälter in einer Tabelle zusammengefasst:
Bundesland | Gehalt €/Monat |
---|---|
Baden-Württemberg | 3.863,80 |
Bayern | 3.924,89 |
Berlin | 3.490,32 |
Brandenburg | 3.763,29 |
Bremen | 3.708,75 |
Hamburg | 3.844,64 |
Hessen | 3.481,16 |
Mecklenburg-Vorpommern | 3.478,90 |
Niedersachsen | 3.721,97 |
Nordrhein-Westfalen | 3.771,26 |
Rheinland-Pfalz | 3.619,61 |
Saarland | 3.505,08 |
Sachsen | 3.752,12 |
Sachsen-Anhalt | 3.573,81 |
Schleswig-Holstein | 3.707,52 |
Thüringen | 3.578,32 |
4. Verbeamtung
Wie bereits am Beispiel Berlin gezeigt, wird nicht jede /-r Lehrer /-in in Deutschland verbeamtet. Die Verbeamtung bringt nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz mit sich, sondern auch ein höheres Netto-Einkommen als das einer angestellten Lehrkraft. Das liegt daran, dass verbeamtete Lehrer /-innen deutlich weniger Steuerabzüge hinnehmen müssen. Einem /-r verbeamteten Grundschullehrer /-in der Erfahrungsstufe 4 aus Bayern bleiben von der 3.924,89 Euro Brutto-Besoldung noch 3.051,35 Euro netto übrig. Einer angestellten Lehrkraft aus Berlin, die mit 4.002,00 Euro ein höheres Brutto-Einkommen hat, bleiben aufgrund der Steuerabzüge nur noch 2.427,65 Euro netto übrig. Eine Verbeamtung hat demnach eine große Bedeutung dafür, wie viel letztendlich auf dem Konto der Grundschullehrer /-innen landet.
5. Funktionsstellen
Die Funktionsstellen an einer Schule sind für Lehrer /-innen eine gute Chance, um die eigene Karriere voranzutreiben und befördert zu werden. An einer Grundschule sind diese Aufstiegsmöglichkeiten jedoch überschaubar, im Gegensatz zu einem Gymnasium. Dies liegt vor allem daran, dass an einer Grundschule meist die Größe, der organisatorische Aufwand und Anzahl zu koordinierender Abteilungen geringer ist, als an einem Gymnasium. Die bedeutendsten Funktionsstellen an einer Grundschule sind vor allem die des/der Schulleiters /-in und der Stellvertretung. Für eine höhere Stelle wird eine Lehrkraft auch entsprechend bezahlt und wechselt oft die Besoldungsgruppe. Ein /-e Schulleiter /-in einer Grundschule wird für gewöhnlich in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft. Zum Vergleich: Während ein /-e Grundschullehrer /-in der Besoldungsgruppe A12 in Nordrhein-Westfalen 3.771,26 Euro brutto im Monat verdient, würde sie in der Besoldungsgruppe A13 4.401,78 Euro brutto im Monat verdienen.
Aufstiegsmöglichkeiten als Grundschullehrer /-innen
An einer Grundschule sind die Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrer /-innen sehr begrenzt. Während Lehrer /-innen eines Gymnasiums beispielsweise zum Studienrat, Oberstudienrat, oder Rektor aufsteigen können, bleibt an einer Grundschule nur der Aufstieg zur Schulleitung oder deren Stellvertretung. Die Gründe, wieso es an einem Gymnasium deutlich höhere Aufstiegschancen gibt, sind vielfältig. Zum einen gibt es an einem Gymnasium aufgrund der Größe der Schule einen höheren organisatorischen Bedarf, wodurch automatisch mehrere Abteilungen entstehen, für die es jeweils Leitungspositionen geben muss. Des Weiteren müssen die Abteilungen untereinander koordiniert werden. Eine höhere Position bedeutet für eine Lehrkraft automatisch auch ein höheres Gehalt. An einer Grundschule werden Schulleiter /-innen meist nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt – anders als normale Grundschullehrer /-innen, die nach A12 bezahlt werden. In einigen Bundesländern kann dies einen Unterschied von circa 800 Euro brutto im Monat ausmachen.
Unterschiede zu anderen Schulformen
Grundschullehrer /-innen verdienen im Vergleich zu Lehrer /-innen aller anderen Schulformen am wenigsten. Während Lehrkräfte an Gymnasien und Berufsschulen mindestens in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft werden, finden sich Grundschullehrer /-innen und Lehrer /-innen der Sekundarstufe I in den meisten Fällen in der Besoldungsgruppe A12 wieder. In Bayern verdienen Grundschullehrer /-innen, die in die Besoldungsgruppe A12 eingestuft wurden, 3.924,89 Euro brutto. Im selben Bundesland verdient eine Lehrkraft an einem Gymnasium oder an einer Berufsschule 4.579,86 Euro brutto im Monat. Die Schulform, an der unterrichtet wird, macht in Bayern demnach einen Gehaltsunterschied von mehr als 600 Euro brutto im Monat aus. In anderen Bundesländern kann der Gehaltsunterschied noch höher ausfallen. Der Unterschied hängt vor allem mit dem höheren Wissensstand der Schüler /-innen und dem größeren organisatorischen Aufwand für Lehrer /-innen zusammen.
Unterschiede zwischen verbeamteten und tariflich angestellten Lehrer /-innen
Nicht nur beim Gehalt gibt es Unterschiede zwischen tariflich angestellten und verbeamteten Lehrern /-innen. Wir stellen dir die wesentlichen Unterschiede vor.
1. Unkündbarkeit
Sobald du in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wurdest, kannst du nicht gekündigt werden. Es sei denn, du begehst eine Straftat oder handelst in deinem Beruf grob fahrlässig. Als tariflich angestellte /-r Lehrer /-in hast du diesen Schutz nicht. Du wirst zwar unbefristet eingestellt, kannst allerdings ganz normal mit Berücksichtigung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
2. Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung musst du Aspekte beachten, die sich zwischen tariflich angestellten und verbeamteten Lehrer /-innen unterscheiden. Als verbeamtete /-r Lehrer /-in hast du die Möglichkeit eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Bist du hingegen tariflich angestellt und erreichst die Einkommensgrenze von 60.750 Euro brutto im Jahr nicht, musst du dich gesetzlich versichern. Mit einer privaten Krankenversicherung hast du den Vorteil, dass du im Falle eines Krankenhausaufenthaltes vom Chefarzt behandelt wirst. Außerdem kannst du dir die Leistungen deiner privaten Krankenversicherung auf deine Bedürfnisse anpassen lassen. Als privat Versicherte /-r hast du jedoch den Nachteil, dass du deine Familie nicht kostenfrei mitversichern kannst. Dies ist jedoch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Fall. Außerdem ist es bei privaten Krankenversicherungen üblich, dass du in Vorkassen gehen musst. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen können die Leistungen vom Arzt direkt mit der Versicherung abgerechnet werden.
3. Ruhestand
Sobald du im Ruhestand bist, zeigt sich ein weiterer Unterschied zwischen einem Beamten- und Tarifverhältnis. Als verbeamtete /-r Lehrer /-in erhältst du eine Pension. Diese richtet sich nach deiner Besoldungsgruppe und deinem Eintrittsalter. Im Gegensatz zur Rente, die du als tariflich Angestellte /-r erhältst, ist dir eine Pension sicher, da sie von deinem Dienstherren übernommen wird. Eine normale Rente ist abhängig von den einzahlenden Arbeitnehmer /-innen und somit keinesfalls gesichert. Als Beamte /-r kannst du also beruhigt deinem Ruhestand entgegenblicken.
Grundschullehrer: Gehalt für Quereinsteiger /-innen
Auch wenn du nicht auf Lehramt studiert hast, kannst du als Quereinsteiger Grundschullehrer /-in werden. In diesem Fall richtet sich die Höhe deines Gehalts danach, ob du verbeamtet wirst oder nicht. Eine Verbeamtung hängt von deiner Vorbildung ab. Hast du einen Uni-Abschluss mit mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit und zwei Jahre Berufserfahrung, kannst du nach einem zweijährigen Referendariat als Quereinsteiger /-in Lehrer /-in werden. In diesem Fall ist eine Verbeamtung möglich und du kannst mit einem Gehalt rechnen, wie es Grundschullehrer /-innen, die auf Lehramt studiert haben, auch bekommen. Zum Berufseinstieg sind das im Schnitt 3.720,39 Euro brutto im Monat. Mit einem anderen Uni- oder Fachhochschulabschluss kannst du nach einer einjährigen pädagogischen Einführung den Quereinstieg als Lehrer /-in wagen. In diesem Fall ist es jedoch nicht möglich, eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Stattdessen wirst du in ein unbefristetes Tarifverhältnis übernommen. In diesem Fall verdienst du in etwa genauso viel wie verbeamtete Lehrer /-innen, musst jedoch deutlich höhere Steuerabzüge hinnehmen.
Alternativen
Das Gehalt ist nicht schlecht, aber du bist nicht sicher, ob der Beruf des /-r Grundschulehrers /-in das Richtige für dich ist? Vielleicht interessieren dich folgende Alternativen:
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Überblick: die wichtigsten Infos zum Grundschullehrer Gehalt
- Die Gehälter von Grundschullehrer /-innen variieren zwischen den Bundesländern.
- Grundschullehrer /-innen verdienen in Bayern am meisten.
- Das Gehalt eines /-r Grundschullehrer /-in steigt mit steigender Berufserfahrung automatisch an.
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