Gehobener Dienst: Alles zur Beamten-Laufbahn

Marvin Kesper - 18.03.2020

Gehobener Dienst Arbeit

Viele Beamte /-innen im gehobenen Dienst sind Teil des Verwaltungssektors. | Foto Burst/Pexels

Definition: Gehobener Dienst

Der gehobene Dienst ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtentum. Er bildet die höhere Stufe zum mittleren Dienst und die niedrigere zum höheren Dienst. Unterschieden wird die Laufbahngruppe in technischen und nicht-technischen Dienst. 

Gehobener technischer und nicht-technischer Dienst 

Der gehobene Dienst wird in zwei Untergruppen unterteilt. Zum einen gibt es den gehobenen technischen Dienst und den gehobenen nicht-technischen Dienst. Wir erklären dir die Unterschiede. 

Gehobener technischer Dienst

In den gehobenen technischen Dienst werden, wie der Name schon sagt, Beamte /-innen eingeordnet, die einem technischen Beruf nachgehen. Sie überwachen, prüfen und entwickeln technische Prozesse und sind außerdem für die Instandhaltung und Inbetriebnahme von Maschinen und technischer Ausrüstung zuständig. Einsatzgebiete finden sich beispielsweise bei der Feuerwehr, dem Amt für Umweltschutz, der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder auch beim Eichamt. So prüfst du als Beamte /-r im technischen Dienst zum Beispiel die Funktionalität der Ausrüstung der Feuerwehrleute, sammelst Luftproben, um den Emissionswert in Städten zu prüfen, oder entwirfst neue Wasserbauwerke. Bei Beamten /-innen im technischen Dienst handelt es sich oft um Ingenieure /-innen oder um Absolventen /-innen eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums. 

Gehobener nicht-technischer Dienst

Unte den gehobenen nicht-technischen Dienst fallen vor allem Berufe mit Sachbearbeitungs- und Verwaltungsaufgaben bei Behörden und alle anderen Berufe, die nichts mit Technik zu tun haben. Die Aufgaben eines /-r Beamten im nicht-technischen Dienst sind vielfältig. Im gehobenen Dienst übernimmst du aber hauptsächlich Führungs- und Koordinationsaufgaben. Personalführung nimmt in deinem Arbeitsalltag demnach einen großen Anteil ein. Dabei stehen dir die unterschiedlichsten Behörden zur Wahl. Beispielsweise kannst du als Finanzwirt /-in beim Finanzamt, Beamte /-r der Bundeswehr oder auch dem Bauamt arbeiten. Unter den gehobenen nicht-technischen Dienst fallen unter anderem auch verbeamtete Lehrkräfte, Polizeioberkommissare /-innen und Zollbeamte /-innen. 

Voraussetzungen 

Bevor du in den gehobenen Dienst berufen wirst, musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt Beamte /-r werden zu können. Dazu musst du die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, für das deutsche Grundgesetz eintreten wollen, körperliche und geistige Gesundheit vorweisen können und in den letzten fünf Jahren keine Haftstrafe verbüßt haben. 

Um dich für den gehobenen Dienst bewerben und den Vorbereitungsdienst absolvieren zu können, benötigst du mindestens die Fachhochschulreife. In den meisten Fällen ist aber eine allgemeine Hochschulreife von Vorteil. Einige Bereiche setzen auch ein bereits abgeschlossenes Studium voraus, wie zum Beispiel ein Lehramtsstudium. Die Voraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn können sich allerdings von Dienstherren zu Dienstherren unterscheiden. Dein Dienstherr ist die Behörde, für die du arbeitest, also entweder der Bund, das Bundesland oder die Kommune. 

Vorbereitungsdienst zum gehobenen Dienst

Die Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn wird als Vorbereitungsdienst oder auch Referendariat bezeichnet. Im gehobenen Dienst dauert der Vorbereitungsdienst in der Regel drei Jahre und wird als duales Studium an einer Fachhochschule der öffentlichen Verwaltung, Polizeischule oder ähnlichem abgehalten. Zusätzlich arbeitest du schon in der Behörde, in der du nach deiner Ausbildung arbeiten wirst. Dein Studium dauert circa 18 bis 21 Monate und schließt mit einem akademischen Grad, wie etwa einem Bachelor oder Diplom ab. Im Vorbereitungsdienst verdienst du, wie in jeder anderen Ausbildung auch, schon Geld. Deine Bezahlung richtet sich dabei nach der Besoldung des späteren Einstiegsamtes. Die Besoldungen von angehenden Beamten /-innen werden Anwärterbezüge genannt. Auch sie fallen von Bundesland zu

Studium

Der Vorbereitungsdienst zum gehobenen nicht-technischen Dienst wird für gewöhnlich in einem dualen Studium absolviert. Dabei studierst du bis zu 21 Monate an einer Fachhochschule des Bundes oder einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Dabei kannst du dich für eine Vielzahl an Studiengängen entscheiden wie zum Beispiel Steuern und Recht, Verwaltungsmanagement oder öffentliche Verwaltung, aber auch Studiengänge für den Bundesnachrichtendienst oder die Bundespolizei sind möglich. Für den gehobenen technischen Dienst gibt es an den Fachhochschulen des Bundes und für öffentliche Verwaltung auch Studienangebote wie Bauingenieurswesen, Informatik oder technische Informatik und Kommunikationstechnik. 

Wenn du jedoch Lehrer /-in werden möchtest und eine Verbeamtung anstrebst, ist die Regelung etwas anders. Dein Lehramtsstudium findet nicht dual statt, sondern du absolvierst erst den universitären Teil, den du mit dem ersten Staatsexamen abschließt, bevor du nach einem zweijährigen Vorbereitungsdienst das zweite Staatsexamen ablegst. Ein Lehramtsstudium kannst du außerdem an vielen Universitäten in Deutschland absolvieren und musst dich nicht extra an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung oder einer Fachschule des Bundes einschreiben. Auch wenn du als Quereinsteiger Lehrer /-in werden möchtest, kannst du in den gehobenen Dienst einsortiert werden.

Besoldungsgruppe und Gehalt 

Als Beamte /-r im gehobenen Dienst wird das Beamten-Gehalt als Besoldung bezeichnet. Sie ist in den Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen gesetzlich festgelegt und du erhältst sie jeweils zu Beginn eines Monats. Deine Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die du einsortiert wirst, dem Bundesland, in dem du arbeitest, und deiner Berufserfahrung. Deine Besoldungsgruppe ist abhängig von dem Amt, dass du ausübst. Beamte /-innen im gehobenen Dienst werden in die Besoldungsgruppen A9 bis A13 eingeteilt. In wenigen Bundesländern gibt es die Regelungen, dass auch einige Berufe des gehobenen Dienstes in die Besoldungsgruppe A14 eingeteilt werden. Die Besoldungsgruppen sind jeweils in Erfahrungsstufen eingeteilt, um die Berufserfahrung auch in der Besoldung widerzuspiegeln. Je höher die Erfahrungsstufe ist, umso höher fällt auch die Besoldung aus. 

Da Beamte /-innen ihrem Dienstherren unterstellt sind und dieser die Bezahlung seiner Angestellten selbst regelt, kann es zwischen Bund, Bundesländern und Kommunen zu Unterschieden kommen. In der folgenden Tabelle haben wir dir beispielhaft die Besoldungen des gehobenen Dienstes in Niedersachsen zusammengefasst: 

Besoldungsgruppe Bruttobesoldung im Monat
A9 2.701,57
A10 2.893,37
A11 3.300,64
A12 3.721,97
A13 4.175,22

Berufe im gehobenen Dienst

Da Beamte /-r kein Beruf, sondern ein Berufsstatus ist, gibt es eine Vielzahl an Beamten-Berufen, die unter den Beamtenstatus fallen. Darunter sind nicht nur die klassischen Berufe, wie Polizeibeamte /-r oder Finanzwirt /-in, sondern auch Berufe wie Forstbeamte /-r, Vermessungstechniker /-in oder Meteorologen /-innen. Einige gehören sogar zu den bestbezahlten Berufen. Die folgende Tabelle zeigt dir Beispielberufe für den gehobenen Dienst und ihre Besoldungsgruppe. 

Besoldungsgruppe Beispielberufe
A9 Kriminalkommissar, Zollinspektor, Steuerinspektor
A10 Kriminaloberkommissar, Forstoberinspektor, Verwaltungsoberinspektor
A11 Kriminalhauptkommissar, Forstamtmann, Technischer Oberinspektor
A12 Forstamtsrat, Grundschullehrer, Bauamtsrat
A13 Stadtoberamtsrat, Oberamtsanwalt, Gymnasiallehrer

Gehobener und höherer Dienst im Vergleich

Der gehobene und der höhere Dienst unterscheiden sich vor allem in der Vorbildung des /-r Beamten /-in. Für den höheren Dienst ist ein Hochschulabschluss zwingend notwendig und in den meisten Fällen wird sogar ein Masterabschluss oder ein Diplom verlangt. Dementsprechend höher werden Beamte /-innen im höheren Dienst auch eingeordnet. Für sie sind die Besoldungsgruppe A13 bis A16, B und W vorgesehen. Eingeordnet werden hier zum Beispiel Schuldirektoren /-innen eines Gymnasiums, Professoren /-innen an Hochschulen und Präsidenten /-innen von Bundesämtern.

Überblick: Alle Infos zum gehobenen Dienst

  • Für den gehobenen Dienst wird mindestens die Fachhochschulreife benötigt. 
  • Der gehobene Dienst wird in technischen und nicht-technischen Dienst unterteilt. 
  • Der Vorbereitungsdienst zum gehobenen Dienst dauert zwischen zwei und drei Jahren. 

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