Beamten-Gehalt: So viel kannst du verdienen

Marvin Kesper - 11.03.2020

Beamten Gehalt Beamte

Das Beamten-Gehalt wird von vielen Faktoren beeinflusst. | Foto: Christina Morillo/Pexels

Definition: Besoldung

Anstatt eines Gehalts erhalten Beamte /-innen eine Besoldung. Eine Besoldung setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt und mehreren Zuschlägen, wie Familienzuschlag und Auslandszulagen. Die Höhe der Besoldung ist in den Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen geregelt. Beamte /-innen erhalten ihre Besoldung immer im Voraus und nicht zum Ende des Monats.

So viel verdienst du im Vorbereitungsdienst/Referendariat

Um Beamte /-r zu werden, musst du einen Vorbereitungsdienst absolvieren. Wenn du zum Beispiel Lehrer /-in werden möchtest, absolvierst du nach deinem Studium ein zweijähriges Referendariat, welches gleichzusetzen ist mit einem Vorbereitungsdienst in anderen Beamten-Berufen. Der Vorbereitungsdienst gilt als deine Ausbildung und dementsprechend wirst du auch vergütet. Als Beamte /-r erhältst du kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Diese ist in den Beamtenbesoldungsgesetzen geregelt und in verschiedene Besoldungsgruppen unterteilt. In deinem Vorbereitungsdienst giltst du als Anwärter /-in auf eine Verbeamtung. In diesem Fall erhältst du Anwärterbezüge, die sich an der Besoldung deines Einstiegsamtes orientieren. Du erhältst mindestens 30 Prozent der Besoldung, die du in deinem Einstiegsamt bekommen würdest. Anwärterbezüge gelten für die Anwärter /-innen auf die Besoldungsgruppen A2 bis A13 und R1. Die Anwärterbezüge unterscheiden sich, genau wie die Beamtenbesoldung, von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden Tabelle haben wir für dich als Beispiel die Anwärterbezüge des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zusammengetragen: 

Besoldungsgruppe Besoldung brutto im Monat
AW A5-A8 1.299,78 Euro
AW A9-A11 1.355,68 Euro
AW A12 1.500,37 Euro
AW A13 1.533,28 Euro
AW A13Z 1.569,43 Euro
AW R1 1.569,43 Euro

Einstiegsgehalt als Beamte /-r

Dein Einstiegsgehalt als Beamte /-r richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die du einsortiert wirst. Diese hängt wiederum von dem Einstiegsamt ab. Als Lehrer /-in an einer Grundschule zum Beispiel wirst du in vielen Bundesländern in die Besoldungsgruppe A12 eingeordnet. Generell bilden die Besoldungsgruppen A den Großteil des Beamtentums. Hier werden Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und teilweise auch höheren Dienst eingeordnet. Zusätzlich gibt es noch die Besoldungsgruppen B für den höheren Dienst und Generäle, R für Richter /-innen und Staatsanwälte /-innen und W für Professoren /-innen. Die Besoldungsgruppe A ist in 16 Untergruppen aufgeteilt. Die Einstiegsgehälter in Nordrhein-Westfalen erstrecken sich hier von 2.438,59 Euro brutto im Monat bis 6.368,18 Euro brutto im Monat. In der Besoldungsgruppe B sind die Einstiegsgehälter gleichzeitig auch die Endgehälter. Sie erstrecken sich von 7.251,40 Euro brutto im Monat bis 15.074,80 Euro brutto im Monat. Ähnlich sieht es in der Besoldungsgruppe W aus. Hier liegen die Besoldungen zwischen 5.046,69 Euro und 7.007,40 Euro brutto im Monat. Richter /-innen und Staatsanwälte /-innen werden nach der Besoldungsgruppe R bezahlt und erhalten zwischen 8.110,48 Euro und 15.074,480 Euro brutto im Monat. 

Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen A

Besoldungsgruppe Besoldung brutto im Monat
A5 2.438,59 Euro
A6 2.490,79 Euro
A7 2.614,79 Euro
A8 2.766,18 Euro
A9 2.985,43 Euro
A10 3.195,55 Euro
A11 3.652,61 Euro
A12 3.916,11 Euro
A13 4.592,31 Euro
A14 4.722,70 Euro
A15 5.772,62 Euro
A16 6.368,18 Euro

Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen B

Besoldungsgruppe Besoldung brutto im Monat
B1 7.251,40 Euro
B2 8.423,70 Euro
B3 8.919,70 Euro
B4 8.786,75 Euro
B5 10.034,23 Euro
B6 10.600,22 Euro
B7 11.146,01 Euro
B8 11.717,33 Euro
B9 12.425,82 Euro
B10 14.626,52 Euro
B11 15.074,80 Euro

Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen W

Besoldungsgruppe Besoldung brutto im Monat
W1 5.046,69 Euro
W2 6.269,77 Euro
W3 7.007,40 Euro

Einstiegsgehalt Besoldungsgruppen R

Besoldungsgruppe Besoldung brutto im Monat
R2 max. 8.110,48
R3 8.919,75
R5 10.034,23
R6 10.600,22
R7 11.146,01
R8 11.717,33
R9 12.425,82
R10 15.074,80

Einflussfaktoren auf das Beamten-Gehalt

Das Beamten-Gehalt ist nicht für jede /-r Beamten /-in gleich. Es wird von vielen Faktoren beeinflusst. Die wichtigsten davon erklären wir dir. 

Besoldungsgruppe 

Die Besoldungsgruppe ist der größte Einflussfaktor für das Beamten-Gehalt. Je nachdem welches Amt du ausführst, wirst du in eine unterschiedliche Besoldungsgruppe einsortiert. Unterschieden wird bei den Besoldungsgruppen in den Gruppen A, B, R und W, wobei die Gruppen noch in einzelne Untergruppen unterteilt sind. Die meisten Beamten /-innen werden in die Besoldungsgruppen A einsortiert. Die Gruppe A hat insgesamt 16 Untergruppen. In Niedersachsen zum Beispiel werden Lehrer /-innen zum Berufseinstieg in die Gruppen A12 und A13 eingeordnet. Das Lehrer-Gehalt liegt in der Besoldungsgruppe A12 bei zwischen 3.771,26 und 4.884,92 Euro brutto im Monat und in A13 bei zwischen 4.401,78 und 5.422,31 Euro brutto im Monat. In den Besoldungsgruppen A finden sich viele verschiedene Berufe wieder, wie zum Beispiel Finanzwirte /-innen oder Justizwachmeister /-innen

Die Besoldungsgruppe B ist für Beamte /-innen im höheren Dienst bestimmt. Zum Beispiel werden Leiter /-innen von Landesbehörden und Abteilungsdirektoren /-innen hier eingruppiert. Die Gruppe ist in zehn Untergruppen unterteilt und das Beamten-Gehalt liegt hier zwischen 6.763,72 Euro und 14.105,40 Euro brutto im Monat.  

Richter /-innen und Staatsanwälte /-innen werden in die Besoldungsgruppen R einsortiert. Insgesamt gibt es zehn, in einigen Bundesländern aber nur acht unterschiedliche Untergruppen der Besoldungsgruppe R. Die Besoldungsgruppe R1 wurde allerdings schon seit 2013 nicht mehr neu belegt. In die Besoldungsgruppe R2 werden Vorsitzende Richter /-innen am Land- oder Verwaltungsgericht und Direktoren /-innen von Amts-, Sozial- oder Arbeitsgerichten eingruppiert. Sie verdienen 8.110,48 Euro brutto pro Monat. Am meisten verdienen die Präsidenten /-innen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs. Sie werden in die Besoldungsgruppe R10 eingruppiert und erhalten eine Besoldung in Höhe von 15.074,80 Euro brutto im Monat. Damit gehören die sie zu den bestbezahlte Berufen.

Die vierte Besoldungsgruppe ist die Gruppe W. Sie ist nur in drei Untergruppen unterteilt und nach ihr werden Professoren /-innen an Fachhochschulen und Universitäten bezahlt. Als Juniorprofessor /-in beginnst du in der Besoldungsgruppe W1 und verdienst in Niedersachsen 4.898,68 Euro brutto im Monat. Professoren /-innen werden in W2 eingruppiert und können mit einer Besoldung von 6.085,88 Euro brutto im Monat rechnen. Lehrstuhlinhaber /-innen und Institutsdirektoren /-innen können sich über eine Besoldung von 7.007,40 Euro brutto im Monat in der Besoldungsgruppe W3 freuen. 

Bundesland 

Das Bundesland spielt beim Beamten-Gehalt eine große Rolle. Denn Beamte /-innen, die nicht beim Bund angestellt sind, werden von den Landesministerien bezahlt. Die Bundesländer regeln die Besoldung ihrer Beamten /-innen jedoch jeweils unterschiedlich und so kommt es zu Unterschieden innerhalb Deutschlands. Beispiel: Ein /-e Beamte /-r der Besoldungsgruppe A9 verdient  in Baden-Württemberg 40.299,60 brutto im Jahr. Im Saarland hingegen verdient ein /-e Beamte /-r der gleichen Besoldungsgruppe nur 38.739,84 Euro brutto im Jahr. Für den gleichen Job verdienst du im Saarland also deutlich weniger als in Baden-Württemberg. 

Erfahrungsstufe 

Als Beamte /-r der Besoldungsgruppen A und R hast du den Vorteil, dass sich deine Berufserfahrung direkt in deinem Gehalt widerspiegelt. Die Besoldungsgruppen sind nämlich jeweils in Erfahrungsstufen unterteilt. Je höher deine Erfahrungsstufe ist, umso mehr verdienst du, ohne dabei die Besoldungsgruppe zu wechseln. Um eine Stufe aufzusteigen, musst du lediglich im Beruf aktiv sein. Der Stufenwechsel erfolgt automatisch nach einer festgelegten Anzahl an Berufsjahren. In der Besoldungsgruppe A liegen zwischen den Erfahrungsstufen eins bis fünf jeweils zwei Berufsjahre. Ab der fünften bis zur neunten musst du jeweils drei Jahre auf einen Stufenaufstieg warten und zwischen der neunten und zwölften jeweils vier Jahre. In der Besoldungsgruppen R1 und R2 ist es weniger kompliziert: Hier wartest du für einen Stufenaufstieg jeweils zwei Jahre. In den anderen Besoldungsgruppen gibt es keine Erfahrungsstufen. Durch den Aufstieg an Erfahrungsstufen kannst du dein Gehalt deutlich erhöhen. Als Beamte /-r der Besoldungsgruppe A7 verdienst du auf der ersten Erfahrungsstufe 2.491,95 Euro brutto im Monat. Auf der höchsten Erfahrungsstufe kannst du dich über 3.128,36 Euro brutto im Monat freuen. Alleine durch den Aufstieg an Erfahrungsstufen kannst du in der Besoldungsgruppe A7 dein Gehalt um 636,41 Euro brutto im Monat steigern. 

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Zuschläge 

Beamte /-innen bekommen zusätzlich zu ihrer Besoldung verschiedene Zuschläge. Beispielsweise bekommst du als Beamte /-r einen Zuschlag dafür, dass du verheiratet bist oder für jedes Kind, ähnlich dem Kindergeld. Des Weiteren gibt es: 

  • Amtszuschläge für eine herausgehobene Funktion
  • Auslandszuschläge für Tätigkeiten im Ausland 
  • Erschwerniszuschläge, wenn du zum Beispiel im Nachtdienst arbeiten musst
  • Jubiläumszuschläge
  • Leistungszulagen für besondere Leistungen
  • Jährliche Sonderzahlungen
  • Stellenzulagen für vorübergehende herausgehobene Funktionen
  • Vergütung für Überstunden 
  • Vermögenswirksame Leistungen, wie zum Beispiel Eigentumsförderung 

Aufstiegsmöglichkeiten als Beamte /-r

Die Aufstiegschancen als Beamte /-r sind sehr begrenzt. Du wirst nicht zwangsläufig für gute und fleißige Arbeit befördert, sondern es gelten starre Regeln, um als Beamte /-r aufzusteigen. Beispielsweise musst du dich auf eine ausgeschriebene Aufstiegsstelle bewerben, ein bestimmtes Studium abgeschlossen haben oder darauf hoffen, dass du von einer /-m Vorgesetzten vorgeschlagen wirst. Oft ziehen Mitarbeiter /-innen im öffentlichen Dienst auch vor Gericht, um sich eine Beförderung einzuklagen. In vielen Fällen werden Aufstiegsstellen auch nur intern ausgeschrieben, sodass du auf dem Arbeitsmarkt nur eine geringe Chance hast, die Behörde zu wechseln und dadurch aufzusteigen. 

Überblick: alle Infos zum Beamten-Gehalt 

  • Das Beamten-Gehalt unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
  • Durch steigende Berufserfahrung erhöht sich auch dein Gehalt. 
  • Zusätzlich zum Gehalt erhältst du verschiedene Zuschläge.

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