Richter: alle Berufsinfos im Überblick!
Um Richter werden zu können, erwartet dich ein anspruchsvoller Karriereweg | GettyImages/Chris Ryan
Der Beruf des Richters (m/w) passt zu dir, wenn:
- du eine ordentliche Portion Durchsetzungsvermögen mitbringst.
- du als echtes Organisationstalent punkten kannst.
- du neutral und unabhängig Entscheidungen triffst.
- Empathie und Einfühlungsvermögen deine wichtigsten Eigenschaften sind.
- du mit einer großen Ausdauer einem vollgepackten Arbeitsalltag entgegentrittst.
- du gerne bestimmte Sachverhalte hinterfragst.
- du mit einem selbstbewussten Auftreten überzeugst.
Richter /-in
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Ausbildung zum Richter / Richterin – Voraussetzungen und Ablauf
Bei Streitfällen oder Verstößen gegen geltendes Recht fungieren Berufsrichter als neutrale und unabhängige Streitschlichter in allen Rechtszweigen. Richter sind dabei ein Teil der Judikative und somit der rechtsprechenden Gewalt in Deutschland. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, das Richter innehaben, gleicht dabei dem eines Beamten, z.B. beim Bund oder Bundesland.
Um als Richter / -in durchstarten zu können, musst du zuvor jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung für den Beruf ist der Abschluss eines Jurastudiums an einer deutschen Hochschule. In neun Semestern Rechtswissenschaften werden die Bereiche Öffentliches Recht, Strafrecht sowie Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht genauer behandelt. Nach Abschluss des Grundstudiums erwartet dich eine Zwischenprüfung, die verschiedene Schwerpunkte – wie z.B. Umweltrecht, Europäisches Recht oder Familienrecht – umfasst. Danach hast du dein erstes Staatsexamen in der Tasche.
Hast du das Jurastudium erfolgreich abgeschlossen, ist der nächste Schritt Richtung Karriere als Richter eine zweijährige Praxisphase, dem sogenannten Rechtsreferendariat. Dieses endet mit dem zweiten Staatsexamen. Während dieser Zeit nimmst du nicht nur an Lehrveranstaltungen teil, sondern du sammelst zudem juristische Praxiserfahrungen in unterschiedlichen Bereichen.
Neben dem Bestehen des ersten und zweiten Staatsexamens, solltest du zusätzlich überdurchschnittlich gute Noten im zweiten Staatsexamen vorweisen können, um deine Chancen als Richter tätig werden zu können zu erhöhen. Dies trifft z.B. auch dann zu, wenn du dich zudem für den Antritt einer Promotion entscheidest, um in Rechtswissenschaften den akademischen Grad des Doktors (Dr. jur.) zu erwerben.
In diese Stationen wird das Referendariat gegliedert:
- Strafstation: Du bist in einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht tätig.
- Verwaltungsstation: Du sammelst Erfahrungen beim Verwaltungsgericht oder einer Behörde
- Zivilstation: Bei einem Amts- oder Landgericht vertiefst du deine Fähigkeiten.
- Anwaltsstation: In einer Anwaltskanzlei wendest du deine bereits erworbenen Kenntnisse an.
- Wahlstation: Hier kannst du eine Station frei auswählen.
Hast du auch dein zweites Staatsexamen erfolgreich absolviert, bist du leider immer noch nicht am Ende deiner Ausbildung angekommen, denn zunächst arbeitest du mindestens drei bis maximal fünf Jahre als Richter auf Probe. Erst nach dieser Zeit kannst du den Dienst als Richter antreten und bist somit in diesem Amt auf Lebenszeit.
Verschiedene Spezialisierungsmöglichkeiten
- Strafrecht: Entscheidest du dich für die Spezialisierung des Strafrechts, bist du als Strafrichter tätig. In deinem Berufsalltag beschäftigst du dich dann mit Verbrechen wie Raub, Mord oder Diebstahl.
- Arbeits- und Sozialrecht: Bei dieser Spezialisierung arbeitest du an Arbeits- und Sozialgerichten und entscheidest über Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die auf Anstellungs- und Tarifverträgen basieren. Zudem beschäftigst du dich mit Fällen, die Ansprüche aus Sozial-, Kranken oder Rentenversicherungen beruhen.
- Finanzrecht: Die Spezialisierung auf das Finanzrecht beschäftigt sich mit Rechtsfällen zwischen Steuerzahlern und verschiedenen Behörden der Finanzverwaltung, beispielsweise bei Steuerhinterziehungen.
- Familienrecht: Hast du dich auf das Familienrecht spezialisiert, entscheidest du als Richter über das Sorgerecht, die Scheidung von Paaren oder prüfst ausstehende Unterhaltszahlungen.
Gut zu wissen
Richter/Richterinnen verpflichten sich zur sachlichen Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass sie stets weisungsgebunden sind. Unter einer Weisung versteht man jede Art von Einflussnahme auf eine richterliche Entscheidung. Eine richterliche Entscheidung wird also stets unabhängig von äußeren Einflüssen getroffen.
Die Aufgaben von Richtern
Richter sind allgemein zur objektiven Rechtsprechung verpflichtet – unabhängig von deiner gewählten Spezialisierung. Während einer Gerichtsverhandlung hast du als Richter den Vorsitz. Deine Hauptaufgabe besteht darin, die während eines Gerichtsverfahrens vorgetragenen Beweise und Sachverhalte juristisch einzuordnen und aus diesen ein rechtskonformes Urteil abzuleiten und dieses zu begründen. Ein Großteil deiner Arbeitszeit nimmt deine Vorbereitung für die jeweiligen Gerichtsverhandlungen ein. Dabei sichtest du mit viel Durchhaltevermögen Berge von Akten und prüfst detailliert alle Sachverhalte aus juristischer Sicht. Da der Papierkram viel Zeit in Anspruch nehmen kann, sind Überstunden häufig vorprogrammiert.
Neben der Sichtung von Akten und der Vorbereitung auf bevorstehende Fälle, gehört ebenfalls die Vernehmung von Zeugen, die Befragung von Experten sowie die Beratung im Richterkollegium zu deinen Aufgaben. Wirst du als Ermittlungsrichter eingesetzt, arbeitest du mit der Staatsanwaltschaft zusammen und beauftragst diese im strafprozessualen Ermittlungsverfahren mit der Durchführung richterlicher Untersuchungshandlungen. Als Ermittlungsrichter stehen dir Beschlüsse zu, die z.B. zur Durchsuchung von Wohnräumen, zur Telefonüberwachung oder Beschlagnahmung von Eigentum führen. Bist du als Richter/ -in bei einer Universität in der Lehre und Forschung tätig, bist du aktiv an der Lehre von Rechtsreferendaren sowie Rechtsreferendarinnen zuständig und hältst Vorlesungen oder Seminare. Auch ehrenamtliche Richter können in dem Beruf arbeiten, wenn sie eine Befähigung zum Richteramt vorweisen können. Sie sind beispielsweise bei Strafverfahren als Schöffen tätig oder bei Arbeits- oder Sozialgerichten.
Deine Aufgaben als Richter / -in im Überblick:
- Fallakten analysieren, bearbeiten und vorbereiten
- Gerichtsurteile fällen
- richterliche Beschlüsse erlassen, z.B. bei Ermittlungsverfahren der Polizei
- fachliche Expertise recherchieren je nach thematischer Komplexität und Austausch mit spezialisierten Fachanwälten
- Leitung von strafprozessualen Ermittlungsverfahren
- unterrichten in der Lehre
Einsatzgebiete von Richtern / Richterinnen
Richter sind in der Regel an Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Finanz-, Sozial-, Verwaltungs-, Arbeits- und Disziplinargerichtsbarkeit oder auch beim Bundespatentgericht beschäftigt. Ebenfalls werden sie z.B. an Hochschulen oder ähnlichen Unterrichtsanstalten eingesetzt.
Die Gehaltsaussichten
Das Gehalt von Richtern wird nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt, genau wie das eines Staatsanwalts / einer Staatsanwältin. Da Richter einen Beamtenstatus innehaben und in der Verdienstgruppe R wiederzufinden sind, liegt ihr Beamten-Gehalt zwischen den Besoldungsstufen 1 bis 5.
Einstiegsgehalt
Richter beginnen in ihrem Beruf in der Regel mit einem monatlichen Einstiegsgehalt zwischen 3500 und 4300 Euro brutto.
Spitzengehälter
Hast du schon einige Jahre Berufserfahrung als Richter / Richterin sammeln können, sind Spitzengehälter monatlich um die 7500 Euro brutto nicht unüblich. Somit zählt der Richter zu den bestbezahlten Berufen.
Besondere Leistungen
Durch ein tariflich geregeltes Gehalt mit fester Aufstockung bietet der Beruf ein sicheres Einkommen sowie einen sicheren Arbeitsplatz. Zudem sind Zulagen und Zuschläge in dem Beruf möglich, z.B. Kinder- oder Familienzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen
Gut zu wissen
Die Vergütung von Richtern nach der Besoldungsgruppe wird mit dem Buchstaben “R” gekennzeichnet. Seitdem im Jahr 2006 die Föderalismusreform in Kraft getreten ist, wurde die Zuständigkeit für die Besoldung von Beamten und Richtern auf die jeweiligen Länder übertragen. Beginnst du als Richter auf Probe, startest du mit der Besoldungsgruppe R1 auf der ersten Gehaltsstufe. Die Stufe ist stets von deiner Position sowie von deinem Dienstalter abhängig. Die Besoldungsgruppe R2 erhält monatlich bereits 1000 Euro brutto mehr als die Besoldungsgruppe R1. So kannst du über die Jahre mit mehr Berufserfahrung bis zur Stufe R5 aufsteigen.
Berufsaussichten für Richter
Aufgrund eines Nachwuchsproblems in der Justiz stehen die Aussichten auf eine Position als Richter/ -in grundsätzlich gut für dich. Aufgrund des Fachkräftemangels wurden zudem die Anforderungen an neue Bewerber /-innen für den Job gesenkt.
Überblick: alle Infos zum Beruf des Richters (m/w):
- Der Ausbildungsweg zum / zur Richter / -in ist sehr anspruchsvoll und zeitintensiv.
- Du beginnst deine Karriere mit einem Jurastudium und absolvierst das 1. und 2. Staatsexamen.
- Du hast die Wahl zwischen verschiedenen Spezialisierungsmöglichkeiten.
- Richter sind stets zur sachlichen Unabhängigkeit verpflichtet.
- Das Gehalt wird nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt.
- Aufgrund eines Nachwuchsproblems in der Justiz erwarten angehende Richter gute Zukunftsaussichten.
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