Staatsanwalt Gehalt: So viel kannst du verdienen
Du bist auf der Suche nach einem Top-Job als Staatsanwalt oder -anwältin? Im UNICUM Karrierezentrum findest du viele offene Stellen, mit denen du deinem Traumberuf näher kommst.
Die besten Jobs im UNICUM Karrierezentrum
✔️ hunderte offene Stellen
✔️ deutschlandweit
✔️ unterschiedliche Fachrichtungen
Fakten zum Staatsanwalt-Gehalt
Das Gehalt eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin nennt man auch Besoldung. Diese ist in der Besoldungsordnung R der Länder festgelegt. Je nach Bundesland liegt das Einstiegsgehalt zwischen 4.000 und 4.600 Euro brutto im Monat. Das Gehalt steigt sowohl mit zunehmender Erfahrung als auch mit dem Aufsteigen in eine höhere Besoldungsgruppe an. Als Bundesanwalt / -anwältin sind über 11.000 Euro brutto im Monat möglich.
Inhaltsverzeichnis
Berufsbild: Das macht ein Staatsanwalt
Als Staatsanwalt bist du dafür zuständig, dass Straftaten vor Gericht kommen und dort gerecht verhandelt werden. Als Vertreter oder Vertreterin der Anklage obliegt dir die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes. Du entscheidest über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen, Anklage erheben oder Strafbefehl bei Gericht beantragen. Nach Erhebung der Anklage tritt der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin in der Hauptverhandlung als Sitzungsvertreter /-in der Staatsanwaltschaft auf, verliest den Anklagesatz, wirkt an der Beweisaufnahme mit und hält abschließend ein Plädoyer.
Gehalt
Als Staatsanwalt oder Staatsanwältin übernimmst du eine verantwortungsvolle Aufgabe, die auch entsprechend bezahlt wird. Bis du als Staatsanwalt oder Staatsanwältin arbeiten kannst, dauert es allerdings einige Jahre. Voraussetzung für die Ernennung zum Staatsanwalt oder zur Staatsanwältin ist ein abgeschlossenes Jurastudium mit erster und zweiter Prüfung sowie ein absolvierter Probedienst. Nicht alles davon ist unbezahlt: Auch in der Ausbildung zum Staatsanwalt kannst du schon Geld verdienen.
Studium
Der erste Schritt in den Beruf des/der Staatsanwalts /-anwältin ist das Jurastudium. Insgesamt neun Semester musst du zunächst studieren. Am Ende wartet dann das erste Staatsexamen auf dich.
Rechtsreferendariat
Nach erfolgreichem Abschluss des Jura-Studiums musst du als zukünftiger Staatsanwalt oder zukünftige Staatsanwältin noch eine zweijährige Praxisphase absolvieren, das Rechtsreferendariat. Im Anschluss daran machst du dein zweites Staatsexamen und kannst bei Bestehen als Rechtsanwalt oder -anwältin arbeiten. Im Rechtsreferendariat lernst du nicht nur die praktische Arbeit als Staatsanwalt /-anwältin kennen, sondern verdienst auch dein erstes Geld. Du bekommst die sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Wie viel das im Einzelfall ist, kommt auf das Bundesland an, in dem du arbeitest. Im Schnitt verdienst du in diesen zwei Jahren ungefähr 1.300 Euro im Monat.
Einstiegsgehalt als Staatsanwalt / -anwältin
Auch das Einstiegsgehalt, beziehungsweise die Besoldung eines Staatsanwalts / einer Staatsanwältin ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das Gehalt ist in der Besoldungsordnung R des jeweiligen Landes festgelegt, ähnlich wie bei anderen Beamtenberufen. Im Saarland verdient ein Anwalt zu Beginn seiner Karriere 4.073,25 Euro brutto im Monat, in Baden Württemberg sind es dagegen über 4.600 Euro. Beim Einstieg in den Beruf werden “einfache” Staatsanwälte in jedem Bundesland zunächst in die Besoldungsgruppe R1 und damit in die niedrigste Erfahrungsstufe eingeordnet.
Einflussfaktoren auf das Gehalt
Neben dem jeweiligen Bundesland gibt es noch weitere Faktoren, die sich auf das Gehalt eines Staatsanwalts / einer Staatsanwältin auswirken.
Besoldungsgruppe
Wie im vorherigen Abschnitt bereits erwähnt, gibt es verschiedene Besoldungsgruppen, in die ein Staatsanwalt / eine Staatsanwältin eingestuft wird. Die einzelnen Gruppen (R1 bis R8) beschreiben die genaue Position des Staatsanwalt / der Staatsanwältin. So gehören zur Gruppe R2 Oberstaatsanwälte / -anwältinnen, Gruppe R3 und R4 stehen für leitende Oberstaatsanwälte / -anwältinnen und zu R5 und R6 werden Generalstaatsanwälte / -anwältinnen gezählt. Je weiter du also die Karriereleiter nach oben steigst, desto höher ist deine Besoldungsgruppe. Für die beiden höchsten Gruppen musst du als Bundesanwalt / -anwältin für den Bundesgerichtshof arbeiten. In dieser Besoldungsgruppe liegt dein Gehalt meist bei 10.000 Euro und mehr. Damit gehört der Job als Staatsanwalt / -anwältin zu den bestbezahlten Berufen.
Berufserfahrung
Auch die Berufserfahrung spielt bei der Besoldung für Staatsanwälte / -anwältinnen eine Rolle. Allerdings nur in den Besoldungsgruppen R1 und R2. Ab der Position als leitender Oberstaatsanwalt / leitende Oberstaatsanwältin ändert sich das Gehalt mit steigender Berufserfahrung nicht mehr. In den ersten beiden Gruppen wechseln Staatsanwälte / -anwältinnen alle zwei Jahre in eine höhere Erfahrungsstufe. Das bedeutet zum Beispiel in Brandenburg einen Anstieg von 4.496,85 Euro auf bis zu 6.928,45 Euro in Erfahrungsstufe 11. Wie viele Erfahrungsstufen es gibt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Hälfte der Länder gibt es zwölf Stufen, zum Beispiel in Hessen, Sachsen und dem Saarland. Berlin und Hamburg dagegen haben in ihrer Besoldungsordnung nur acht Stufen aufgeführt.
Erfahrungsstufen 1-6
Bundesländer | Erfahrungsstufe 1 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 2 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 3 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 4 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 5 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 6 (R1/R2) |
Baden Württemberg | 4.623,91 | 4.728,88 | 4.999,65/5.647,80 | 5.270,40/5.918,51 | 5.541,14/6.189,32 | 5.811,92/6.460,06 |
Bayern | 4.585,41 | 4.847,79 | 5.110,13/5.738,18 | 5.372,48/6.000,54 | 5.634,84/6.525,28 | 5.897,23/6.525,28 |
Berlin | 4.480,25/5.363,78 | 4.750,82/5.623,87 | 5.261,83/5.885,25 | 5.782,00/6.418,50 | 6.069,53/6.692,97 | 6.325,72/6.959,56 |
Brandenburg | 4.496,85 | 4.597,27 | 4.856,26/5.476,32 | 5.115,29/5.735,33 | 5.374,30/5.994,35 | 5.633,36/6.253,37 |
Bremen | 4.422,55 | 4.521,62/5.133,29 | 4.777,14/5.388,80 | 5.032,68/5.644,31 | 5.288,16/5.899,86 | |
Hamburg | 4.660,63/5273,91 | 4.976,13/5.589,45 | 5.291,66/5.904,95 | 5.607,18/6.220,47 | 5.922,69/6.535,98 | 6.238,18/6.851,49 |
Hessen | 4.144,88 | 4.270,35 | 4.368,85/5.051,73 | 4.622,95/5.231,14 | 4.877,02/5.485,21 | 5.131,09/5.739,28 |
Mecklenburg-Vorpommern | 4.171,97 | 4.359,67 | 4.458,52/5.068,70 | 4.713,41/5.323,65 | 4.968,36/5.578,53 | 5.223,24/5.833,48 |
Niedersachsen | 4.466,07 | 4.567,98/5.197,34 | 4.830,88/5.460,22 | 5.093,77/5.723,14 | 5.356,70/5.986,02 | |
Nordrhein-Westfalen | 4.497,91 | 4.598,62/5.220,66 | 4.858,46/5.480,50 | 5.118,35/5.740,37 | 5.378,18/6.000,26 | |
Rheinland-Pfalz | 4.254,87 | 4.447,47 | 4.548,87/5.174,96 | 4.810,41/5.436,49 | 5.071,97/5.698,04 | 5.333,49/5.959,58 |
Saarland | 4.073,25 | 4.253,99 | 4.349,10/4.936,49 | 4.594,47/5.181,87 | 4.839,85/5.427,25 | 5.085,23/5.672,65 |
Sachsen | 4.397,94 | 4.596,00 | 4.700,30/5.344,08 | 4.969,21/5.613,04 | 5.238,16/5.881,95 | 5.507,11/6.150,93 |
Sachsen-Anhalt | 4.286,11 | 4.982,99/5.759,15 | 5.679,89/6.307,25 | 5.931,86/6.559,22 | 6.183,80/6.811,18 | 6.435,79/7.063,12 |
Schleswig-Holstein | 4.418,74 | 4.517,17/5.133,94 | 4.773,83/5.392,33 | 5.032,18/5.650,67 | 5.290,56/5.909,03 | 5.548,94/6.167,43 |
Thüringen | 4.290,38 | 4.483,53 | 4.585,26/5.213,4 | 4.847,67/5.475,82 | 5.110,06/5.738,22 | 5.372,50/6.000,66 |
Erfahrungsstufen 7-12
Bundesländer | Erfahrungsstufe 7 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 8 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 9 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 10 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 11 (R1/R2) | Erfahrungsstufe 12 (R1/R2) |
Baden Württemberg | 6.082,70/6.730,83 | 6.353,44/7.001,60 | 6.624,20/7.272,31 | 6.894,98/7.543,08 | 7.165,72/7.813,83 | |
Bayern | 6.159,54/6.787,62 | 6.421,96/7.049,94 | 6.684,28/7.312,33 | 6.684,28/7.312,33 | 6.946,69/7.574,65 | |
Berlin | 6.563,59/7.201,37 | 6.845,88/7.469,30 | ||||
Brandenburg | 5.892,34/6.512,39 | 6.151,36/6.771,41 | 6.410,38/7.030,39 | 6.669,40/7.289,45 | 6.928,45/7.548,43 | |
Bremen | 5.543,70/6.155,39 | 5.799,25/6.410,89 | 6.054,74/6.666,41 | 6.310,27/6.921,92 | 6.565,78/7.177,48 | 6.821,33/7.432,92 |
Hamburg | 6.553,71/7.167,01 | 6.861,87/7.474,71 | ||||
Hessen | 5.385,17/5.993,39 | 5.639,25/6.247,43 | 5.893,31/6.501,56 | 6.147,41/6.755,61 | 6.401,48/7.009,71 | 6.655,57/7.263,75 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5.478,14/6.088,40 | 5.733,11/6.343,31 | 5.988,00/6.598,20 | 6.242,91/6.853,09 | 6.497,80/7.108,06 | 6.752,76/7.362,90 |
Niedersachsen | 5.619,59/6.248,94 | 5.882,51/6.511,81 | 6.145,38/6.774,74 | 6.408,32/7.037,60 | 6.671,20/7.300,53 | 6.934,11/7.563,39 |
Nordrhein-Westfalen | 5.638,04/6.260,11 | 5.897,91/6.519,95 | 6.157,76/6.779,83 | 6.417,64/7.039,67 | 6.677,45/7.299,53 | 6.937,36/7.559,35 |
Rheinland-Pfalz | 5.595,05/6.221,12 | 5.856,58/6.482,70 | 6.118,15/6.744,23 | 6.379,69/7.005,73 | 6.641,21/7.267,30 | 6.902,81/7.528,82 |
Saarland | 5.330,62/5.918,03 | 5.576,03/6.163,41 | 5.821,39/6.408,80 | 6.066,78/6.654,17 | 6.312,15/6.899,57 | 6.557,54/7.144,92 |
Sachsen | 5.776,06/6.419,89 | 6.045,02/6.688,83 | 6.313,97/6.957,79 | 6.582,92/7.226,73 | 6.851,84/7.495,69 | 7.200,56/7.851,53 |
Sachsen-Anhalt | 6.687,73/7.315,09 | 6.939,69/7.567,08 | ||||
Schleswig-Holstein | 5.807,33/6.425,81 | 6.065,67/6.684,18 | 6.324,07/6.942,53 | 6.582,41/7.200,92 | ||
Thüringen | 5.634,92/6.263,05 | 5.897,32/6.525,48 | 6.159,72/6.787,92 | 6.684,55/7.312,72 | 6.946,99/7.575,10 |
Gehaltsaussichten
Als Staatsanwalt oder -anwältin hast du viele Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zum Bundesgerichtshof. Bis dahin ist es aber ein weiter Weg. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist hierarchisch aufgebaut. Zunächst kannst du zum Oberstaatsanwalt oder zur Oberstaatsanwältin befördert werden. Damit bist du dann Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft, also zum Beispiel bei einem Landgericht. Eine Stufe höher steht der leitende Oberstaatsanwalt oder die leitenden Oberstaatsanwältin. Dieser/diese leitet – wie der Name schon sagt – eine Staatsanwaltschaft.
Jedes Bundesland hat zudem eine Generalstaatsanwaltschaft, die für alle Staatsanwaltschaften in ihrem Gebiet verantwortlich ist. Hier kannst du als Generalstaatsanwalt /-anwältin arbeiten und so auf der Karriereleiter noch einen Schritt nach oben machen. Die Generalstaatsanwaltschaft beschäftigt sich mit Fällen, die den Staatsschutz und die äußere Sicherheit betreffen. Ähnliche Themenfelder behandelt auch der Bundesgerichtshof. Dort kannst du als Bundesanwalt /-anwältin arbeiten und hast so die höchste Position erreicht.
Besoldungsgruppe R1 - R8
Bundesländer | Besoldungsgruppe R1 | Besoldungsgruppe R2 | Besoldungsgruppe R3 | Besoldungsgruppe R4 | Besoldungsgruppe R5 | Besoldungsgruppe R6 | Besoldungsgruppe R7 | Besoldungsgruppe R8 |
Baden Württemberg | 4.623,91 | 4.623,91 | 8.591,49 | 9.091,99 | 9.666,23 | 10.208,49 | 10.735,99 | 11.285,72 |
Bayern | 4.585,41 | 4.585,41 | 8.328,20 | 8.813,19 | 9.369,63 | 9.895,05 | 10.938,91 | 11.600,38 |
Berlin | 4.480,25 | 5.363,78 | 8.195,98 | 8.678,25 | 9.229,77 | 9.751,25 | 10.259,67 | 10.787,67 |
Brandenburg | 4.496,85 | 4.496,85 | 8.292,35 | 8.771,17 | 9.320,49 | 9.839,25 | 10.343,84 | 10.869,81 |
Bremen | 4.422,55 | 4.422,55 | 8.166,85 | 8.639,18 | 9.181,07 | 9.692,83 | 10.190,64 | 10.709,45 |
Hamburg | 4.660,63 | 5.273,91 | 8.210,10 | 8.683,37 | 9.226,40 | 9.739,16 | 10.237,99 | 10.757,87 |
Hessen | 4.144,88 | 4.144,88 | 7.993,49 | 8.463,15 | 9.002,03 | 9.510,86 | 10.005,85 | 10.521,76 |
Mecklenburg-Vorpommern | 4.171,97 | 4.171,97 | 8.095,06 | 8.566,29 | 9.106,89 | 9.617,43 | 10.114,06 | 10.631,64 |
Niedersachsen | 4.466,07 | 4.466,07 | 8.318,46 | 8.804,49 | 9.362,04 | 9.888,54 | 10.400,73 | 10.934,55 |
Nordrhein-Westfalen | 4.497,91 | 4.497,91 | 8.305,70 | 8.786,07 | 9.337,17 | 9.857,60 | 10.363,83 | 10.891,49 |
Rheinland-Pfalz | 4.254,87 | 4.254,87 | 8.279,88 | 8.763,47 | 9.318,19 | 9.841,96 | 10.351,52 | 10.882,56 |
Saarland | 4.073,25 | 4.073,25 | 7.849,70 | 8.303,29 | 8.823,71 | 9.315,15 | 9.793,18 | 10.291,43 |
Sachsen | 4.397,94 | 4.397,94 | 8.632,66 | 9.135,38 | 9.712,17 | 10.256,83 | 10.786,67 | 11.338,85 |
Sachsen-Anhalt | 4.286,11 | 4.286,11 | 8.319,90 | 8.804,39 | 9.360,30 | 9.885,22 | 10.395,86 | 10.928,04 |
Schleswig-Holstein | 4.418,74 | 4.418,74 | 8.201,33 | 8.678,94 | 9.226,91 | 9.744,37 | 10.247,69 | 10.772,31 |
Thüringen | 4.290,38 | 4.290,38 | 8.307,54 | 8.791,37 | 9.346,49 | 9.870,67 | 10.380,61 | 10.912,05 |
Vom Staatsanwalt zum Richter
Als Staatsanwalt / -anwältin hast du nach deinem zweiten Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt. Das bedeutet: Du kannst genauso gut Richter / -in werden. Auch die Besoldung funktioniert in beiden Berufen gleich, Richter / -innen werden ebenfalls gemäß der Besoldungsordnung R der einzelnen Länder bezahlt. Der größte Unterschied zwischen den beiden Berufen ist, dass ein Richter/ eine Richterin bei Verhandlungen das Urteil fällt und dabei unabhängig ist. Als Staatsanwalt oder Staatsanwältin vertrittst du den Staat und versuchst, den Richter oder die Richterin von deinen Argumenten zu überzeugen.
Alternative Berufe
Du interessierst dich für den Bereich der Kriminologie, aber Staatsanwalt / -anwältin ist nicht der richtige Job für dich? Wir hätten da noch ein paar Alternativen:
Richter / -in
Als Richter / -in bist du für Gerichtsurteile zuständig. Du entscheidest, wie hoch die Strafen für Rechtsbrüche und Ordnungswidrigkeiten ausfallen. Bezahlt wirst du, genau wie der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin, nach der Besoldungsordnung R und bekommst ein Einstiegsgehalt zwischen 4.000 und 4.600 Euro brutto im Monat.
Krimonologe / -in
Straftaten verhindern, bevor sie begangen werden – das ist die Aufgabe von Kriminologen / -innen. Durch wissenschaftliche Studien untersuchen sie die Ursachen von kriminellem Verhalten und versuchen so, Straftaten zu vermeiden. Das Einstiegsgehalt ist abhängig vom jeweiligen Abschluss und der Berufserfahrung und beträgt durchschnittlich 3.900 bis 5.300 Euro brutto im Monat.
Notar / -in
Auch Notare / -innen durchlaufen zunächst die Ausbildung eines Anwalts. Im Anschluss daran spezialisieren sie sich aber auf das Beglaubigen von Urkunden und Themen wie Erbschaft oder Ehe. Als Notar / -in bist du selbstständig, die Gebühren für deine Dienste sind aber gesetzlich geregelt. Das Einstiegsgehalt kann stark variieren. 4.000 bis 6.000 Euro brutto im Monat sind möglich
Richter: alle Berufsinfos im Überblick!
Jetzt lesenKriminologe – der Beruf im Überblick!
Jetzt lesenNotar-Gehalt: So viel kannst du verdienen
Jetzt lesenFAQ: Häufige Fragen
Überblick: Die wichtigsten Infos zum Gehalts des Staatsanwalts / der Staatsanwältin
- Das Gehalt wird bei Staatsanwälten / -anwältinnen auch Besoldung genannt und ist in der Besoldungsordnung R festgelegt.
- Die Höhe der Besoldung hängt vom Bundesland, der Berufserfahrung und der Position eines Staatsanwalts / einer Staatsanwältin ab.
- Das Einstiegsgehalt liegt zwischen 4.000 und 4.600 Euro brutto im Monat, es sind aber auch Gehälter über 10.000 Euro in diesem Beruf möglich.
Spannende Einstiegsstellen
Das könnte dich auch interessieren
Du willst noch mehr wissen? Dann hol dir jetzt alle Informationen zum Thema Gehalt:
Beamten-Gehalt: So viel kannst du verdienen
Jetzt lesenDas sind die bestbezahlten Berufe 2025
Jetzt lesenEinstiegsgehalt: Das musst du wissen!
Jetzt lesenArtikel-Bewertung:
Anzahl Bewertungen: 1